Wohnungskauf nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Wohnungskauf nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

Schaffung von Eigenheim ist eine wichtige Entscheidung im Leben, die üblicherweise mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden ist. Wir als Bauträger arbeiten daher bei der Vertragserstellung und gesamten Durchführung mit starken Partnern um für Sie die notwendige Sicherheit bei der Abwicklung zu gewährleisten. 

Warum eigentlich ein Bauträgervertrag? 

Mit dem Bauträgervertragsgesetz werden die Rechte der Erwerber von Wohnungen oder Reihenhäusern gesichert. Im Bauträgervertrag verpflichten Sie sich nämlich als Erwerber, an uns als Bauträger Vorauszahlungen zu leisten, bevor beispielsweise die Wohnung oder das Haus fertiggestellt ist. Dies ist deshalb notwendig, um einen zügigen Baufortschritt gewährleisten zu können.  

Wir verpflichten uns jedoch Ihnen gegenüber im Vertrag, diese Zahlungen abzusichern und Sie davor zu schützen, diese Anzahlungen im Zuge des Baus zu verlieren, falls unerwartete Umstände eintreten. Die Zahlungen werden nach einem genau festgelegten Ratenplan so gestaltet, dass Sie als Käufer z.B. aus einem Baustopp o.ä. keinen Nachteil erleiden.  

Weiter übergeben wir Ihnen als Bauträger zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche für die Dauer von drei Jahren ab der Übergabe eine Bankgarantie im Ausmaß von zumindest 2 % des Preises. 

So können wir Ihnen den bestmöglichen Schutz für den Erwerb Ihres Eigenheimes bieten. 

Was ist eine treuhändige Abwicklung? 

Wird der Kaufbetrag beispielsweise durch einen von einer Bank bereitgestellten Kredit bezahlt, der durch ein Pfandrecht gesichert wird, wird der Kauf durch die Treuhandschaft abgewickelt. In diesem Fall überweist das Kreditinstitut den jeweiligen Teilbetrag nicht direkt an uns als Bauträger, sondern an die Rechtsanwälte (Treuhänder), die den Geldbetrag in Verwahrung nehmen und zinsbringend anlegen. Die Auszahlung an uns erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen für die jeweilige Ratenzahlung erfüllt sind (z.B. Fertigstellung Rohbau). Unsere Partner sind Mitglieder beim Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer, wo die jeweils übernommenen Treuhandschaften registriert und versichert werden, so dass der korrekte Umgang mit dem anvertrautem Geld gewährleistet ist.  

Zahlungsplan: Ein zentraler Punkt des BTVG ist der gesetzlich geregelte Zahlungsplan, der es dem Käufer ermöglicht, Zahlungen in Teilbeträgen zu leisten, die an den Fortschritt des Bauvorhabens gebunden sind.

Der Wohnungskauf über einen Bauträger bietet durch die Absicherung, die das Bauträgervertragsgesetz bietet, zahlreiche Vorteile. Zahlungspläne sowie rechtlich gegebene Sicherheiten sorgen für einen risikofreie Abwicklung.



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