Zeitfenster fürs Essengehen
Verständnis für Gastronom:innen
Während die Sitte in anderen Ländern und Städten durchaus üblicher zu sein scheint, waren Zeitfenster im deutschsprachigen Raum bislang eher die Ausnahme. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), hat aufgrund gestiegener Preise und damit einhergehende Schwierigkeiten bei der Kostenkalkulation Verständnis für die Betriebe. Meist handele es sich um sehr gefragte Restaurants, die sich dieser Möglichkeit bedienten, sagt sie. Es gebe immer noch genügend Lokale, in denen man auch länger bleiben dürfte.
Rechtliche Grundlage
Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Das Reservierungszeitfenster an sich ist rechtlich nicht zu beanstanden.“ Es fällt unter die sogenannte Vertragsfreiheit. „Die Gastwirte können daher den Zeitrahmen für einen Besuch der Gäste beliebig festlegen. Um die Gäste nicht zu verärgern, ist es wichtig, dass dies bei der Reservierung bereits klar und deutlich kommuniziert wird. Zudem sollte dann auch der Service zu dem festgelegten Zeitfenster passen.“
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