Arbeits-Rechtsberater - ArbRB

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Informationsdienste

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Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

Info

Der Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) informiert im Bereich Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Verbandsvertreter seit 2001 topaktuell, praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle neuen Entwicklungen im Arbeitsrecht (Rechtsprechung, Gesetzgebung und innovative Beratungsansätze). Er zeigt die wichtigsten, im arbeitsrechtlichen Alltag auftretenden Fragestellungen auf und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten (inkl. Musterformulierungen, Verträge und Betriebsvereinbarungen) an. Der ArbRB trägt dabei den ständig steigenden Anforderungen an die Beratungspflicht aller im Arbeitsrecht Tätigen Rechnung. Er verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Schwerpunktthemen, verwandte Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung. Für die hohe inhaltliche Qualität der Beiträge sorgt ein namhaftes Autorenteam. Führende arbeitsrechtliche Experten aus der Praxis schreiben hier für die Praxis. Die Kooperation mit der @Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV ist ein weiterer Garant für Aktualität und Praxisrelevanz der behandelten Themen. Der ArbRB erscheint gedruckt jeweils zum 20. eines Monats und ist bereits ca. zehn Tage vorher online abrufbar. Homepage: www.arbrb.de Digitales Plus: Im ArbRB-Abonnement ist nicht nur die Printausgabe der Zeitschrift enthalten, sondern auch ein Zugriffsrecht auf die Online-Ausgabe und das Berater-Modul Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet: - ein komfortabel durchsuchbares Archiv aller bisherigen ArbRB-Ausgaben, - eine umfangreiche Rechtsprechungsdatenbank, - den renommierten Arbeitsrecht Kommentar von Henssler/Willemsen/Kalb („HWK“), - das Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht von Bauer/Lingemann/Diller/Haußmann, - den „Tschöpe“ und vieles mehr. Nutzen Sie außerdem im Rahmen Ihres Abos die LAWLIFT-Dokumentenautomation. Mit diesem LinkedIn-Netzwerk möchten wir Sie zu einem regen Austausch über aktuelle arbeitsrechtliche Themen und rund um die Zeitschrift ArbRB und ihren Inhalten einladen.

Branche
Informationsdienste
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Cologne, North Rhine-Westphalia
Spezialgebiete
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Updates

  • Online-Dossier: #KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten? KI-Systeme finden bereits vielfältige Anwendung in der Arbeitswelt. Das Online-Dossier informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten. Hier geht’s direkt zum Online-Dossier: https://lnkd.in/ePgPF_W4 Verlag Dr. Otto Schmidt

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    Im Juni 2023 trat die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft, die mit einer Reihe von Neuerungen und Pflichten für Arbeitgeber aufwartet. Deren Nichtbeachtung kann empfindliche Folgen haben. Arbeitgeber müssen die umfangreichen Vorgaben ab 2026 schrittweise umsetzen. Die Referenten Laura Matarrelli und Dr. Hagen Trübenbach bringen Sie auf den aktuellen Stand. Ausgehend von einem Überblick über die aktuelle Rechtslage werden die praxisrelevanten Neuerungen vorgestellt. Weiterhin geben die Referenten den Teilnehmern einen Leitfaden für die erfolgreiche (und rechtzeitige) Umsetzung der neuen Entgelttransparenzvorgaben an die Hand. Auf diese Themen können Sie sich freuen: ✔ Ziele der Entgelttransparenzrichtline ✔ Aktuelle Rechtslage und umfangreiche Neuerungen ✔ Aktuelle To-dos für Arbeitgeber 👉 Weitere Informationen finden Sie hier: https://lnkd.in/eU2Y-MfT

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  • Herzlich willkommen zum ArbRB Heft 1/2025! 🎉 Die neue Ausgabe ist ab jetzt online abrufbar. ⚫ Im Rechtsprechungsteil der Januar-Ausgabe finden Sie u.a. die BAG-Entscheidungen zur Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel für Studienkosten und zur rechtswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers bei fehlender Vereidigung ehrenamtlicher Richter für den Gerichtszug. Am LAG Baden-Württemberg ging es um die Mitbestimmung bei der Einführung von Desk-Sharing und einer Clean Desk Policy. ⚫ Arbeitgeber behandeln geringfügig Beschäftigte, sog. Minijobber, häufig anders als reguläre Arbeitskräfte. Sie erhalten z.B. keinen Urlaub oder keine Feiertagsvergütung. Dabei gelten für sie nur bei der Sozialversicherung andere Regeln. Dr. Annett Böhm zeigt in ihrem Beitrag im aktuellen Heft auf, welche Ansprüche geringfügig Beschäftigte haben und was im Umgang mit ihnen zu beachten ist. ⚫ Bei einigen Mitbestimmungsrechten ist der Betriebsrat verpflichtet, sich fristgebunden zu Maßnahmen des Arbeitgebers zu äußern. Im Hinblick auf die Unterrichtung des Betriebsrats über geplante Vorhaben, den Zugang von Erklärungen und die Wahrung von Fristen nimmt Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink in seinem Aufsatz Stellvertretungskonstellationen, insb. die passive Stellvertretung des Betriebsrats, in den Blick und gibt strategische Hinweise. ▶️ Wir wünschen ein erfolgreiches neues Jahr mit dem ArbRB! Claus Christoph Legerlotz Stefan Reiß Linda Aldenhoff Michael H. Korinth Verlag Dr. Otto Schmidt

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  • 💻 Aktuell im ArbRB-Blog: Wechselschichtzulage für (teilweise) freigestelltes Betriebratsmitglied 🔹 In seinem Blog-Beitrag nimmt Axel Groeger das ganz aktuell veröffentlichte BAG-Urteil (v. 28.8.2024 – 7 AZR 197/23) zur Vergütung eines (teilweise) freigestellten Betriebsratsmitglieds in den Blick und geht hierbei insb. auf das Ehrenamtsprinzip und das Lohnausfallprinzip ein (https://lnkd.in/emgwsb4Q). Viel Spaß bei der Lektüre! 📖 Verlag Dr. Otto Schmidt

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    Worauf müssen sich Arbeitgeber jetzt einstellen? In dem Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtliche Dimension des Einsatzes von #KI im Unternehmen. Ausgehend vom Regulierungsrahmen und der bisherigen Rechtsprechung zeichnen die Referenten ein Bild des rechtssicheren KI-Einsatzes - und der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Angesichts der Komplexität der Materie arbeiten die Referenten Dr. Detlef Grimm und Dr. Sebastian Krülls, LL.M. mit Beispielen echter KI-Anwendungen aus der Praxis. Vorkenntnisse zur Funktionsweise von KI-Systemen oder zu deren Regulierung sind nicht erforderlich. Die Themen im einzelnen: ✔ Wie wirkt sich die KI-VO im HR-Bereich aus? ✔ Darf der Arbeitnehmer „heimlich“ mit KI arbeiten? ✔ Auf welche Risiken müssen Arbeitnehmer bei der Nutzung von KI hingewiesen werden? ✔ Welche Gefahren bestehen für Unternehmen? ✔ Wie kann KI im Unternehmen rechtssicher implementiert werden? 👉 Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://lnkd.in/eKvfPKAS #arbeitsrecht

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    🆕 Neuerscheinung im arbeitsrechtlichen Programm: Gaul, Aktuelles Arbeitsrecht, Band 2/2024 ✴️ Kurz vor Weihnachten ist noch ein weiteres arbeitsrechtliches Werk erschienen. Die von Prof. Dr. Björn Gaul herausgegebene Reihe „Aktuelles Arbeitsrecht“ bietet halbjährlich einen umfassenden Überblick über die Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur im Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. ✴️ Topaktuell in Ausgabe 2/2024 u.a. ·        Neue Regelungen zur Betriebsratsvergütung ·        Mindestlohn der Zeitarbeit ·        Videositzung beim Arbeitsgericht ·        Option der Textform im Nachweisgesetz ·        KI-Verordnung und Arbeitnehmerdatenschutz ·        BAG und EuGH zur Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt ✴️ Bedeutsame Entwicklungen betreffen außerdem die Arbeitnehmerüberlassung im Konzern, den Employer of Records, die Massenentlassung, verspätete Zielvereinbarungen, die Vergütungspflicht bei Umkleide- und Waschzeiten, AT-Angestellte, die Arbeitszeit von Betriebsratsmitgliedern, die Ablösung einzelvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung und die Handlungsoptionen bei der Zuordnung von Arbeitnehmern beim Betriebsteilübergang.

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  • 🆕 Herzlich willkommen zur Dezember-Ausgabe des Arbeits-Rechtsberaters, die sich dem hochaktuellen und zukunftsweisenden Thema „KI und Arbeitsrecht“ widmet. 💠 Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz tritt ab Februar 2025 sukzessive in Kraft. Dr. Detlef Grimm und Dr. Sebastian Krülls, LL.M., informieren in ihrem Beitrag über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Pflichten und Risiken von Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen und stellen dar, ab wann die jeweiligen Regelungskomplexe in Kraft treten. 💠 In einem Praxisbericht aus anwaltlicher Sicht untersucht Daniel Mantel ob juristische KI hält, was sie verspricht, wo sie nützlich ist, aber auch, wo aktuell ihre Grenzen liegen und geht mit der KI in den Dialog. 💠 Im Rechtsprechungsteil des Dezember-Heftes finden Sie u.a. die BAG-Entscheidungen zum Schadensersatz wegen Überwachung durch eine Detektei während einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit, zum Lohnausfallprinzip beim Vergütungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern und zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG. Am LAG Baden-Württemberg ging es um die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen sowie die Gleichbehandlung mit dem Spitzenverdiener. Viel Spaß bei der Lektüre! Prof. Dr. Barbara Reinhard Dr. Katrin Stamer Hanna Marie Thiele, LL.M. Patricia Jares Verlag Dr. Otto Schmidt

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  • ✨ Neuerscheinung im arbeitsrechtlichen Programm: Die 8. Auflage des Anwalts-Formularbuchs Arbeitsrecht ist da. 🔷 Das Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht von Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann bietet alle für die arbeitsrechtliche Beratung erforderlichen Formulare und Muster. Jedem Muster geht eine detaillierte Einführung mit zahlreichen Hinweisen und Praxistipps voraus. Die Formulierungen der einzelnen Muster werden jeweils an Ort und Stelle erläutert. Alles in einem: die wichtigsten Informationen schnell auf einen Blick. 🔷 Neue Muster u.a.: ·        Klage auf Entgeltfortzahlung ·        Einspruch gegen die Wählerliste nach § 4 WO ·        Einladung zu einer Betriebsratssitzung ·        Betriebsvereinbarung zu Workation 🔷 Zahlreiche Neuerungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung, u.a. BEG IV, das HinschG, das NachwG n.F., die Rechtsprechung des EuGH und BAG zum Urlaubsrecht, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und vieles mehr sind ebenfalls eingearbeitet. Verlag Dr. Otto Schmidt Muriel Kaufmann

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  • ✏️ Aktuell im ArbRB-Blog: Der richtige Umgang mit Pflichtschulungen bei der Nutzung künstlicher Intelligenz 🔹 Bereits am 2. Februar 2025 treten die ersten Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. In der Praxis weitgehend unbekannt ist, dass dazu auch eine Bestimmung gehört, die verpflichtende Schulungen für Arbeitnehmer vorsieht, wenn diese in ihrem Arbeitsbereich mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink nimmt das Thema der Pflichtschulungen in seinem Blogbeitrag in den Blick (https://lnkd.in/efiX3kkS). Viel Spaß bei der Lektüre! 📚 Verlag Dr. Otto Schmidt

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    Profil von Petra Rülfing anzeigen, Grafik

    Redaktion Arbeitsrecht (Arbeits-Rechtsberater, ZFA), Otto Schmidt KG; Geschäftsführerin Repetico GmbH

    Eine überhöhte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern birgt auch nach der Neuregelung der §§ 37, 78 BetrVG ein nicht unerhebliches Strafbarkeitsrisiko ⚠️😱 Um dem aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der Strafverteidiger Torsten Lauth Arbeitgebern in der aktuellen Ausgabe des #ArbRB (€€, Link im Kommentar): 1️⃣ den Abschluss einer wirksamen Betriebsvereinbarung, da Arbeitgeber nur dann in den Genuss der strafrechtlichen Privilegierung hinsichtlich der Vergleichsgruppenbildung bzw. Festsetzung der Vergleichspersonen kommen, 2️⃣ eine Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte bei der Vergleichsgruppenbildung, um von vorneherein nicht den Verdacht zu erwecken, dass ein kollusives Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vertuscht werden soll und 3️⃣ das Einholen von externem Rechtsrat, da sich Arbeitgeber sonst nicht auf einen strafbarkeitsausschließenden Irrtum berufen können, wenn eine Strafverfolgungsbehörde bei der Betriebsratsvergütung zu einer gegenteiligen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Bewertung gelangt. Verlag Dr. Otto Schmidt Arbeits-Rechtsberater - ArbRB #Betriebsrat #Vergütung #Untreue

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