FORUM Institut - Recht hat dies direkt geteilt
Neues WHITEPAPER online ❗ 😮💨 ➡️ Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ⬅️ "Am 02. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (#HinSchG) in Kraft getreten und hat die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach mehreren Anläufen haben sich Bundestag und Bundesrat nach Anrufung eines Vermittlungsausschusses auf einen Entwurf zum HinSchG einigen können. Grundlegendes Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen die hinweisgebenden Personen („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler*innen, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Folge einer Meldung befürchten müssen. Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeiter*innen. Die Mitgliedsstaaten können die Grenze jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter*innen anheben, um kleinere Unternehmen von der Pflicht zu befreien. Welche Gemeinden verpflichtet sind, Meldekanäle einzurichten, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Dieses kann Ausnahmen für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen vorsehen." Wenn Sie mehr erfahren wollen, klicken Sie folgenden Link: ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ ⬇️ https://lnkd.in/eTrR7Y2f In Zusammenarbeit mit: Jan Morgenstern, MORGENSTERN consecom GmbH FORUM Institut für Management GmbH FORUM Institut - Recht