Aufbauend auf sieben Jahren Erfahrung haben die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen bei der Umsetzung der Jugendgarantie noch verstärkt. Die wichtigsten Infrastrukturen wurden seit 2014 in Umsetzungsplänen für die Jugendgarantie dokumentiert (gemäß der Empfehlung des Rates zur ursprünglichen Jugendgarantie von 2013). In diesen Plänen werden die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Jugendgarantie in jedem Mitgliedstaat genau erläutert. Sie enthalten den Zeitplan für Reformen und sonstige Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendbeschäftigung, Angaben zur Rolle der Behörden und anderer Organisationen sowie Informationen über die Finanzierung. Über das Aufklappmenü oder die Karte gelangen Sie zu folgenden Informationen: Umsetzungsplan für ein bestimmtes Land (sofern veröffentlicht). Die Länder sind selbst für die Veröffentlichung ihrer Pläne zuständig. Einschlägige nationale Websites (sofern verfügbar), die regelmäßig aktualisiert werden und/oder jungen Menschen die Möglichkeit bieten, sich dort zu registrieren. In allen EU-Ländern gibt es eine(n) Koordinator/in für die Jugendgarantie. Diese Person beaufsichtigt die Umsetzung auf nationaler Ebene und ist Ansprechpartner/in für die Europäische Union im Zusammenhang mit der Jugendgarantie.