Maßnahmen
Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen, darunter CEN, CENELEC und ETSI, damit beauftragt, Normen für die Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Diese Normen regulieren:
- die IKT-Zugänglichkeit, festgelegt in der europäischen Norm EN 301 549
- die Barrierefreiheit der baulichen Umwelt, festgelegt in der europäischen Norm EN 17210, zu der derzeit eine Konsultation läuft
- die Zugänglichkeit nach dem Grundsatz „Design für alle“, festgelegt in der europäischen Norm EN 17161
- den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen, festgelegt durch die Aktualisierung der europäischen Norm EN 301 549
Wichtige Rechtsinstrumente der EU (Richtlinie über den barrierefreien Webzugang, Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge) regeln die etwaige Anwendbarkeit von Normen für die Barrierefreiheit. Die Kommission fördert die Beteiligung aller Interessenträger an diesen Verfahren, darunter auch Menschen mit Behinderungen.
Die EU arbeitet überdies mit anderen wichtigen Akteuren im Bereich der Normung von Barrierefreiheit zusammen, um diese auch auf internationaler Ebene zu fördern.
Hintergrund
Die Zugänglichkeit zur baulichen Umgebung, zu Information und Kommunikation (vor allem IKT) sowie zu Verkehrsmitteln wird in Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert.
In der europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020 und der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden Maßnahmen zur Förderung der Normung von Barrierefreiheit genannt. Die Entwicklung spezifischer Normen für die Barrierefreiheit ist auch Gegenstand des Normungsplans der Europäischen Kommission und des jährlichen fortlaufenden IKT-Normungsplans.