Der soziale Dialog trägt dazu bei, dass die Risikovorhersage verbessert und die Arbeitsorganisation flexibler gestaltet werden kann. Die EU-Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (2002/14/EG) spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung des sozialen Dialogs. Sie legt Mindestvorschriften, Definitionen und Vereinbarungen für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene in den einzelnen Ländern fest. In Anbetracht der unterschiedlichen Gestaltung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern in den verschiedenen Mitgliedstaaten genießen die Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Flexibilität, wenn es darum geht, die wichtigsten Konzepte der Richtlinie (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer usw.) und die Vereinbarungen zur Unterrichtung und Anhörung umzusetzen. Bei der Festlegung dieser Vereinbarungen spielen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils eine wichtige Rolle. Information und Konsultation sind zu folgenden Themen erforderlich: Entwicklung der Aktivitäten und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens oder des Betriebs in der unmittelbaren Vergangenheit und die voraussichtliche Weiterentwicklung gegenwärtiger Stand, Struktur und voraussichtliche Weiterentwicklung der Beschäftigung in Unternehmen oder Betrieben und sämtliche geplanten vorbeugenden Maßnahmen, insbesondere bei Gefährdung von Arbeitsplätzen Entscheidungen, die voraussichtlich zu erheblichen Veränderungen bei der Arbeitsorganisation oder in vertraglichen Beziehungen führen können. Um unangemessene Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen zu vermeiden, gilt die Richtlinie nur für Unternehmen mit mindestens 50 bzw. Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, je nachdem, welche der beiden Optionen der Mitgliedstaat wählt. Eine rechtzeitige Information und Konsultation sind wichtige Elemente für die Entwicklung neuer Formen der Arbeitsorganisation, mit denen der Herausforderung durch die Globalisierung begegnet werden soll. Der Wortlaut der Richtlinie, die Arbeitsdokumente und ein Synthesebericht stehen zur Verfügung. Richtlinie Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft 2002/14/EG Vorbereitende Dokumente Mitteilung der Kommission zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer KOM (95) 547 Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft Kom (1998) 612 Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft KOM (2001) 296 Umsetzungsberichte Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Anwendung der Richtlinie 2002/14/EG in der EU COM (2008) 146 Commission Staff Working Document accompanying the Commission Communication on the review of the application of Directive 2002/14/EC in the EU SEC 2008 334 Studien Synthesis report on Directive 2002/14/EC establishing a general framework for informing and consulting employees in the European Community (October 2007) Reports (Executive Summaries) on the implementation of Directive 2002/14/EC in Bulgaria and in Romania (2009) Eignungstest Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms für 2010 hat die Kommission eine Ex-Post-Evaluierung der Funktionsweise und Auswirkungen der folgenden Richtlinien zum Thema Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer begonnen: 98/59/EG (Massenentlassungen); 2001/23/EG (Übergang von Unternehmen, mit Schwerpunkt auf Artikel 7); und 2002/14/EG (Festlegung eines allgemeinen Rahmens). Mit den Eignungstests wird eine bessere bzw. intelligentere Rechtsetzung bezweckt und eine bessere Abstimmung der EU-Rechtsvorschriften auf aktuelle und künftige Herausforderungen. Für weitere Informationen, siehe den betreffenden Link (bevorstehenden).