Wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeitslos werden, gelten die folgenden Regeln.
Wo müssen Leistungen beantragt werden?
Sie müssen sich bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben, melden und Arbeitslosengeld beantragen, es sei denn, Sie haben Ihren Wohnsitz in einem anderen Land.
Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen
Wenn Sie in einem anderen Land leben
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben und täglich oder mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehren, müssen Sie sich bei der dortigen Arbeitsverwaltung melden und Arbeitslosengeld beantragen. Dies ist der Fall bei einigen grenzüberschreitenden Arbeitnehmern, die in den EU-Verordnungen als „Grenzgänger“ bezeichnet werden. Sie können sich auch bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie gearbeitet haben, melden und dort nach Arbeit suchen. Arbeitslosengeld erhalten Sie aber dennoch nur in Ihrem Wohnsitzland.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben und weniger als einmal wöchentlich dorthin zurückkehren, können Sie sich wahlweise bei der Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie gearbeitet haben, oder Ihres Wohnsitzlandes melden und Arbeitslosengeld beantragen. Sie können sich auch zusätzlich bei der Arbeitsverwaltung des Landes anmelden, das die Leistungen nicht zahlt. Dies betrifft in der Regel Saisonarbeiter.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte in den einzelnen Ländern
Wenn Sie in Kurzarbeit sind
Wenn Sie in Kurzarbeit sind, erhalten Sie Ihr Kurzarbeitergeld von dem Land, in dem Sie noch teilweise beschäftigt sind.
Anrechnung von Beschäftigungszeiten im Ausland
Bei der Bearbeitung Ihres Antrags müssen die Träger, sofern dies für Ihre Leistungsansprüche notwendig ist, in anderen EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigen. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen
Ihre Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz nach Arbeit suchen, können Sie Ihr Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen drei Monate lang weiter beziehen (der Zeitraum kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden). Nähre Informationen dazu finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
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Auf Ihr Europa finden Sie Informationen zu Ihren Rechten in Bezug auf soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie bei Europe Direct (00800 6 7 8 9 10 11)
SOLVIT löst Probleme mit nationalen Verwaltungen
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