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Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige Organ der EU, das direkt gewählt wird, sowie eines der größten demokratischen Gremien der Welt. Die 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU werden von den 705 Mitgliedern vertreten. Diese werden alle fünf Jahre von Wählerinnen und Wählern aus den 27 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Die in das Parlament gewählten Personen heißen Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP).
Die Anzahl der in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gewählten MdEP hängt im Grunde von der Bevölkerungsgröße des Landes ab. Die Sitzverteilung bis Ende der Wahlperiode 2019-2024 ist: Belgien: 21, Bulgarien: 17, Tschechien: 21, Dänemark: 14, Deutschland: 96, Estland: 7, Irland: 13, Griechenland: 21, Spanien: 59, Frankreich: 79, Kroatien: 12, Italien: 76, Zypern: 6, Lettland: 8, Litauen: 11, Luxemburg: 6, Ungarn: 21, Malta: 6, Niederlande: 29, Österreich: 19, Polen: 52, Portugal: 21, Rumänien: 33, Slowenien: 8, Slowakei: 14, Finnland: 14 und Schweden: 21.
Die Sitzverteilung für die Wahlperiode 2024-2029 wird gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2061 des Europäischen Rates aktualisiert, die Gesamtzahl der gewählten MdEP beträgt 720.
Etwa 40 % der MdEP sind Frauen. MdEP dürfen Fraktionen gemäß ihrer politischen Neigung bilden, jedoch nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit.
Mit Stand am 15. März 2024 sind die Sitze wie folgt auf sieben Fraktionen verteilt:
49 MdEP gehören zu diesem Datum keiner Fraktion an.
Das EP hat folgende Kernaufgaben.
Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rolle des EP, indem sie es auf eine Stufe mit dem Ministerrat stellen durch:
MdEP nehmen an Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel sowie an Ausschuss- und Fraktionssitzungen in Brüssel teil.
Gemäß Artikel 223 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU muss das EP eine Satzung für die MdEP festlegen. Diese legt Regelungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der MdEP fest.
Ein Verhaltenskodex legt fest, dass MdEP ausschließlich im öffentlichem Interesse handeln dürfen und sie ihre Arbeit mit Selbstlosigkeit, Integrität, Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Respekt gegenüber dem Ansehen des EP ausführen müssen.
Gemäß Artikel 232 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU muss das EP eine Geschäftsordnung erlassen – die internen Organisations- und Betriebsregeln des EP.
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