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Document 52008DP0114
Mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund (Malta and Portugal) #European Parliament resolution of 10 April 2008 on the proposal for a decision of the European Parliament and of the Council on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund, in application of point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (COM(2008)0094 — C6-0085/2008 — 2008/2043(ACI))
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2008)0094 — C6-0085/2008 — 2008/2043(ACI))
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2008)0094 — C6-0085/2008 — 2008/2043(ACI))
ABl. C 247E vom 15.10.2009, p. 75–77
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 247/75 |
Donnerstag, 10. April 2008
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
P6_TA(2008)0114
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (KOM(2008)0094 — C6-0085/2008 — 2008/2043(ACI))
2009/C 247 E/16
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0094 — C6-0085/2008),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2),
in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0083/2008),
A. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen, |
B. |
in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für entlassene Arbeitnehmer dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte, |
C. |
in der Erwägung, dass Malta und Portugal mit Schreiben vom 12. September 2007 bzw. 9. Oktober 2007 (3) Unterstützung im Zusammenhang mit Entlassungen in der Textilindustrie in Malta und der Automobilindustrie in Portugal beantragt haben, |
1. |
fordert die beteiligten Institutionen auf, die notwendigen Bemühungen zur Beschleunigung der Inanspruchnahme des Fonds zu unternehmen; |
2. |
betont seine Besorgnis über die Art der aus dem Fonds mit Blick auf den Abbau der Zahl der Arbeitslosen finanzierten Maßnahmen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den portugiesischen Regierungsstellen die Situation im Hinblick auf Artikel 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 aufmerksam zu verfolgen und der Legislativ- und der Haushaltsbehörde Bericht zu erstatten; |
3. |
billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss; |
4. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).
(2) ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
(3) Anträge EGF/2007/008 und EGF/2007/010.
Donnerstag, 10. April 2008
ANLAGE
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 10. April 2008
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3 dieser Verordnung,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nachstehend „Fonds“ genannt) wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. |
(2) |
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. |
(3) |
Am 12. September 2007 hat Malta im Zusammenhang mit Entlassungen im Textilsektor, insbesondere von Arbeitnehmern bei VF (Malta) Ltd und Bortex Clothing Ind Co Ltd, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. |
(4) |
Am 9. Oktober 2007 hat Portugal im Zusammenhang mit Entlassungen in der Kraftfahrzeugbranche, insbesondere von Arbeitnehmern bei Opel in Azambuja, Alcoa Fujikura in Seixal und Johnson Controls in Portalegre, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. |
(5) |
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für die beiden Anträge bereitgestellt werden kann — |
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 3 106 882 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel, am 10. April 2008
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident
(1) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).