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Document 52010IP0068
South Korea - death penalty declared legal European Parliament resolution of 11 March 2010 on the death penalty being declared legal in the Republic of Korea
Republik Korea - Todesstrafe für verfassungsgemäß erklärt Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu der in der Republik Korea für verfassungsgemäß erklärten Todesstrafe
Republik Korea - Todesstrafe für verfassungsgemäß erklärt Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu der in der Republik Korea für verfassungsgemäß erklärten Todesstrafe
ABl. C 349E vom 22.12.2010, p. 95–96
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 349/95 |
Donnerstag, 11. März 2010
Republik Korea - Todesstrafe für verfassungsgemäß erklärt
P7_TA(2010)0068
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2010 zu der in der Republik Korea für verfassungsgemäß erklärten Todesstrafe
2010/C 349 E/20
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Abschaffung der Todesstrafe und auf die Notwendigkeit eines sofortigen Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe in den Ländern, die die Todesstrafe noch verhängen,
unter Hinweis auf die am 18. Dezember 2007 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (auf der Grundlage des Berichts des dritten Ausschusses (A/62/439/Add.2)) angenommene Resolution 62/149, in der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird,
unter Hinweis auf die revidierte und aktualisierte Fassung der EU-Leitlinien zur Todesstrafe, die am 3. Juni 1998 vom Rat verabschiedet wurden,
unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vierten Weltkongresses gegen die Todesstrafe vom 24. bis 26. Februar 2010 in Genf, in der die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gefordert wird,
gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. |
in der Erwägung, dass sich die Europäische Union sehr für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt und die weltweite Anerkennung dieses Grundsatzes anstrebt, |
B. |
in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht der Republik Korea am 25. Februar 2010 mit einer Mehrheit von fünf gegen vier Stimmen entschied, dass die Todesstrafe verfassungsgemäß ist, die Richter aber gleichzeitig unterstrichen, dass die Debatte über die Abschaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe in der Nationalversammlung und nicht vor dem Verfassungsgericht stattfinden sollte, |
C. |
in der Erwägung, dass das Verfassungsgericht in einer Abstimmung mit fünf Ja-Stimmen gegen vier Nein-Stimmen entschied, während 1996 das Ergebnis noch bei sieben zu zwei Stimmen lag, |
D. |
in der Erwägung, dass das Urteil des Verfassungsgerichts auf die Petition eines wegen Mordes an vier Touristen im Jahre 2007 verurteilten 72 Jahre alten Koreaners zurückging, in der er beklagte, die Todesstrafe verstoße gegen seine von der Verfassung garantierten Würde, |
E. |
in der Erwägung, dass in den Gefängnissen der Republik Korea mehr als 55 rechtskräftig zu Tode Verurteilte einsitzen, |
F. |
in der Erwägung, dass in der Republik Korea die Todesstrafe zum letzten Mal im Dezember 1997 vollstreckt wurde, in der Erwägung, dass die Todesstrafe unter dem damals ins Amt gekommenen Präsidenten Kim Dae-jung, der 1980 selbst zum Tode verurteilt und dann begnadigt worden war, nicht mehr vollstreckt wurde und die Republik Korea in den letzten 13 Jahren zu der Gruppe der Staaten gehörte, die die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben, |
G. |
in der Erwägung, dass der nationale Menschenrechtsausschuss 2006 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vorgelegt hat, |
H. |
in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2007 mit breiter Mehrheit eine Resolution verabschiedet hat, in der die Staaten, die noch die Todesstrafe anwenden, aufgefordert werden, ein Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu verhängen, und diese Aufforderung in einer zweiten Resolution vom 18. Dezember 2008 bekräftigt hat, |
1. |
stellt fest, dass die Republik Korea seit 1998 keine Todesstrafen mehr vollstreckt hat und somit zu den Staaten gehört, die die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft haben; begrüßt auch die Verbesserungen beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte; |
2. |
bedauert zutiefst die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Korea über die Beibehaltung der Todesstrafe, hält aber fest, dass das Urteil mit einer sehr geringen Mehrheit zu Stande gekommen ist, im Gegensatz zu dem Ergebnis von sieben zu zwei Stimmen im Jahre 1996; |
3. |
bringt seine Unterstützung für die Bewegungen zur Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Korea zum Ausdruck; |
4. |
bekräftigt seine generelle Ablehnung der Todesstrafe, die im Widerspruch zu einem modernen strafrechtlichen System steht, da sie die Kriminalitätsraten nicht senkt, wie oft fälschlicherweise angenommen wird; |
5. |
ermutigt die Republik Korea, ein Moratorium für alle Hinrichtungen zu verhängen, bis das Parlament ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe annimmt; |
6. |
fordert die Regierung der Republik Korea auf, die Resolution der Vereinten Nationen zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen und zu beschließen, eine der Generalversammlung vorzulegende Resolution mitzutragen oder ihre Stimme dafür abzugeben; |
7. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass eine klare Mehrheit aller Staaten der Welt – zwei Drittel der internationalen Gemeinschaft – nun die Todesstrafe in ihren Gesetzen abgeschafft oder in der Praxis ein Moratorium für Hinrichtungen durchgesetzt hat; |
8. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Regierung der Republik Korea und dem nationalen Menschenrechtsausschuss Koreas zu übermitteln. |