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Document 52012AP0284

Abkommen zwischen der EU und Russland zur Aufrechterhaltung von Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (16815/2011 – C7-0522/2011 – 2011/0328(NLE))

ABl. C 349E vom 29.11.2013, p. 550–550 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 349/550


Mittwoch, 4. Juli 2012
Abkommen zwischen der EU und Russland zur Aufrechterhaltung von Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs ***

P7_TA(2012)0284

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (16815/2011 – C7-0522/2011 – 2011/0328(NLE))

2013/C 349 E/29

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16815/2011),

in Kenntnis des Entwurfs des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (16816/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0522/2011),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0176/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation zu übermitteln.


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