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Document 62006FA0041

Rechtssache F-41/06: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. November 2008 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten — Dienstunfähigkeit — Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit — Begründung — Aufhebung)

ABl. C 6 vom 10.1.2009, p. 44–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/44


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. November 2008 — Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-41/06) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Dienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Begründung - Aufhebung)

(2009/C 6/88)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Garofalo)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, und einer Reihe von Maßnahmen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Mai 2005, Herrn Marcuccio wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, wird aufgehoben.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird verurteilt, an Herrn Marcuccio 3 000 Euro zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt neben ihren eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von Herrn Marcuccio.

5.

Herr Marcuccio trägt ein Drittel seiner eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 54.


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