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Document 62006FA0041
Case F-41/06: Judgment of the Civil Service Tribunal (First Chamber) of 4 November 2008 — Marcuccio v Commission (Staff cases — Officials — Social security — Insurance against the risk of accident and occupational disease — Invalidity — Retirement on the ground of invalidity — Statement of reasons — Annulment)
Rechtssache F-41/06: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. November 2008 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten — Dienstunfähigkeit — Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit — Begründung — Aufhebung)
Rechtssache F-41/06: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. November 2008 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Soziale Sicherheit — Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten — Dienstunfähigkeit — Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit — Begründung — Aufhebung)
ABl. C 6 vom 10.1.2009, p. 44–44
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/44 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. November 2008 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-41/06) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Dienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Begründung - Aufhebung)
(2009/C 6/88)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Garofalo)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, und einer Reihe von Maßnahmen, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, sowie Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1. |
Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Mai 2005, Herrn Marcuccio wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, wird aufgehoben. |
2. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird verurteilt, an Herrn Marcuccio 3 000 Euro zu zahlen. |
3. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
4. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt neben ihren eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von Herrn Marcuccio. |
5. |
Herr Marcuccio trägt ein Drittel seiner eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 54.