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Document 62009TN0051

Rechtssache T-51/09: Klage, eingereicht am 9. Februar 2009 — Kommission/Antiche Terre

ABl. C 82 vom 4.4.2009, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/32


Klage, eingereicht am 9. Februar 2009 — Kommission/Antiche Terre

(Rechtssache T-51/09)

(2009/C 82/57)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt A. Dal Ferro, V. Joris, Bevollmächtigter)

Beklagte: Antiche Terre scarl Società Agricola Cooperativa (Arezzo, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zur Zahlung des Hauptbetrags von 479 332,40 Euro zuzüglich der ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Beträge (ab dem 4. Dezember 1997 für den Betrag von 461 979,00 Euro und ab dem 18. Dezember 1997 für den Betrag von 17 353,40 Euro) und bis zum 1. April 2003 anfallenden Zinsen zum unter Art. 5.4.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags angeführten Zinssatz (EZB-Zinssatz + 2 %) zuzüglich der ab dem 4. Januar 2004 bis zur tatsächlichen Begleichung anfallenden Zinsen zum selben Zinssatz, abzüglich des am 25. Januar 2005 in Anspruch genommenen Betrags von 461 979 Euro, zu verurteilen;

hilfsweise, die Beklagte zur Zahlung des Hauptbetrags von 479 332,40 Euro zuzüglich der ab dem 4. Januar 2004 bis zur tatsächlichen Begleichung anfallenden Zinsen zum italienischen gesetzlichen Zinssatz, abzüglich des am 25. Januar 2005 in Anspruch genommenen Betrags von 461 979 Euro, zu verurteilen;

jedenfalls der Antiche Terre Società Agricola Cooperativa die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden nach Art. 238 EG eingereichten Klage beantragt die Kommission die Rückzahlung der Beträge, die sie der Antiche Terre scarl Società Agricola Cooperativa a responsabilità limitata (im Folgenden: Antiche Terre oder Beklagte) im Bereich des THERMIE-Programms für die Errichtung einer Stromerzeugungsanlage (10 MW) auf der Basis eines innovativen Biomasseverbrennungsverfahrens vorgestreckt habe. Der betreffende Vertrag (Nr. BM/188/96) sei von der Klägerin mit der Beklagten in der Eigenschaft als Koordinatorin und mit zwei anderen Gesellschaften, einer mit Sitz in Finnland und einer anderen mit Sitz in Spanien, geschlossen worden.

Antiche Terre habe zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Reihe erheblicher Verspätungen angehäuft; sie habe weder um Aufschub für die Beendigung der Arbeiten gebeten, noch sei ihr ein solcher gewährt worden. Die Beklagte habe überdies eine wesentliche Änderung der Anlage vorgeschlagen, die ein Abgehen vom innovativen Biomasseverbrennungsverfahren und die Erzeugung einer deutlich geringeren Strommenge als im Vorhinein angegeben impliziert habe.

Die Kommission habe eine solche radikale Änderung des Projekts, für die keine Finanzierungsmöglichkeit im Bereich des THERMIE-Programms vorgesehen gewesen sei, nicht genehmigen können.

Nachdem die Kommission festgestellt habe, dass die Beklagte die Anlage nicht auf die im ursprünglich eingereichten Projekt angegebene Weise errichtet hätte, habe sie sich daher gezwungen gesehen, den Vertrag BM/188/96 zu kündigen und dabei außerdem klarzustellen, dass die nicht erfolgte Umsetzung des ursprünglichen Projekts die Rückzahlung des gesamten oder eines Teils des Vorschusses, der der Beklagten gezahlt worden sei, zur Folge hätte haben können.

Die Kommission habe von Antiche Terre mehrmals vergeblich die Rückzahlung der vorgestreckten Beträge in Höhe von 479 332,40 Euro gefordert. Nach Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung und nach weiteren Forderungen auf Rückzahlung des Restbetrags rufe die Kommission daher das Gericht erster Instanz an.


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