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Document 62010CA0340

Rechtssache C-340/10: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 15. März 2012 — Europäische Kommission/Republik Zypern (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 92/43/EWG — Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 — Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung — Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische Ringelnatter))

ABl. C 133 vom 5.5.2012, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/6


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 15. März 2012 — Europäische Kommission/Republik Zypern

(Rechtssache C-340/10) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 - Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische Ringelnatter))

2012/C 133/09

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und D. Recchia)

Beklagte: Republik Zypern (Prozessbevollmächtigte: K. Lykourgos und M. Chatzigeorgiou)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 4 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Versäumnis, den Paralimni See in das nationale Verzeichnis der Gebiete aufzunehmen, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können — Versäumnis, eine Regelung zum Schutz der Spezies natrix natrix cypriaca (zyprische Natter) zu erlassen

Tenor

1.

Die Republik Zypern hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung, aus der Richtlinie 92/43 in ihrer geänderten Fassung und aus Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43 in ihrer geänderten Fassung verstoßen, dass sie

das Gebiet des Paralimni-Sees nicht in die nationale Liste der vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen hat,

Tätigkeiten geduldet hat, die die ökologischen Merkmale des Paralimni-Sees ernsthaft beeinträchtigen, und nicht die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Erhaltung der Population der Art Natrix natrix cypriaca (zyprische Ringelnatter), die das ökologische Interesse des Paralimni-Sees und des Xyliatos-Staudamms darstellt, erlassen hat und

nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um ein strenges Schutzsystem für diese Art einzuführen und umzusetzen

2.

Die Republik Zypern trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 246 vom 11.9.2010.


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