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Document 62015CN0693

Rechtssache C-693/15: Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 21. Dezember 2015 — Il Camaleonte Srl/Questore di Napoli, Ministero dell’Interno

ABl. C 106 vom 21.3.2016, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/22


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 21. Dezember 2015 — Il Camaleonte Srl/Questore di Napoli, Ministero dell’Interno

(Rechtssache C-693/15)

(2016/C 106/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Il Camaleonte Srl

Beklagte: Questore di Napoli, Ministero dell’Interno

Vorlagefragen

1.

Schließt das Urteil Kommission/Italien (C-465/05, EU:C:2007:781), mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass der italienische Staat gegen die Grundsätze der Art. 43 und 49 EG-Vertrag (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) verstoßen hat, indem er bestimmte, dass

a)

die Tätigkeit als privater Wachmann nur nach Ableistung eines Treueids auf die Italienische Republik ausgeübt werden kann;

b)

die Tätigkeit des privaten Sicherheitsdienstes durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nur nach Erteilung einer gebietsbezogenen Erlaubnis durch den Präfekten ausgeübt werden kann, ohne dass die Verpflichtungen berücksichtigt werden, denen diese Dienstleistungserbringer bereits im Herkunftsmitgliedstaat unterliegen;

c)

diese Erlaubnis in ihrer Geltung räumlich begrenzt ist und ihre Erteilung von der Berücksichtigung der Zahl und der Größe der privaten Sicherheitsunternehmen abhängig ist, die in diesem Gebiet bereits tätig sind;

d)

die privaten Sicherheitsunternehmen eine Geschäftsniederlassung in jeder Provinz haben müssen, in der sie ihre Tätigkeit ausüben;

e)

jeder Angehörige des Personals dieser Unternehmen eine Erlaubnis zur Ausübung der Bewachungstätigkeit besitzen muss, ohne dass die im Herkunftsmitgliedstaat bereits durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen berücksichtigt werden;

g)

die privaten Sicherheitsunternehmen als Voraussetzung für die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Tätigkeit über eine Mindest- und/oder Höchstzahl von Mitarbeitern verfügen müssen;

h)

diese Unternehmen eine Sicherheit bei der Cassa depositi e prestiti hinterlegen müssen;

i)

die Preise für die privaten Sicherheitsdienstleistungen in der Erlaubnis des Präfekten innerhalb einer bestimmten Bandbreite festgelegt werden;

für sich genommen die Befugnis der Polizeibehörde der Provinz (des Polizeipräfekten) aus, Dienstleistungsauflagen in der Art der angefochtenen Auflagen, die die Verwendung einer Mindestzahl von Bediensteten (zwei) für bestimmte Dienstleistungen betreffende Einsätze vorschreiben, zu erlassen?

2.

Weist diese Frage, auch wenn es sich dabei um eine neue Frage handelt, solche Entsprechungen auf, dass sie im Hinblick auf die Art. 43 und 49 EG-Vertrag zum selben Ergebnis führt?


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