Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2005/081/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3772 — Aviva/RAC)Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 81 vom 2.4.2005, p. 9–9 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

2.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 81/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3772 — Aviva/RAC)

(2005/C 81/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 29. März 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Aviva plc („Aviva“, Großbritannien), das zur Aviva Gruppe gehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von RAC plc („RAC“, Großbritannien) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 9. März 2005.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aviva: Lebens- und Nichtlebensversicherungen; Sparpläne and Fondsmanagement,

RAC: Produkte und Dienstleistungen rund ums Fahrzeug, einschließlich Pannenhilfe, Fahrtraining, Fahrzeugleasing und Flottenmanagement.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3772 — Aviva/RAC, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B–1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


Top
  翻译: