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Document C2007/283/76

Rechtssache F-12/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 11. September 2007 — O'Connor/Kommission (Öffentlicher Dienst — Sonstige Bedienstete — Aufeinander folgende Verträge als Bediensteter auf Zeit, Hilfskraft und Vertragsbediensteter — Maximaler Zeitraum für die Gewährung von Arbeitslosengeld)

ABl. C 283 vom 24.11.2007, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 283/42


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 11. September 2007 — O'Connor/Kommission

(Rechtssache F-12/07) (1)

(Öffentlicher Dienst - Sonstige Bedienstete - Aufeinander folgende Verträge als Bediensteter auf Zeit, Hilfskraft und Vertragsbediensteter - Maximaler Zeitraum für die Gewährung von Arbeitslosengeld)

(2007/C 283/76)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Elizabeth O'Connor (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der der maximale Zeitraum, für den der Klägerin — einer ehemaligen Bediensteten der Kommission, die aufgrund verschiedener Verträge als Bedienstete auf Zeit, Hilfskraft und Vertragsbedienstete vom 16. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 in deren Diensten stand — Arbeitslosengeld gewährt wird, auf 11 Monate und 25 Tage anstatt auf 17,83 Monate festgelegt wird.

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

2.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten, einschließlich der Kosten, die der Klägerin möglicherweise im Rahmen ihres Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entstanden sind.


(1)  ABl. C 95 vom 29.4.2007, S. 57.


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