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Einsatz von IT zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen

Einsatz von IT zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 554/2014/EU über die Beteiligung der EU an dem von mehreren EU-Ländern gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives und unterstütztes Leben“

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Beschluss Nr. 554/2014/EU über die Beteiligung der Europäischen Union (EU) an dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives und unterstütztes Leben“ gründet auf den Erfolgen des vorherigen Programms, das im Jahre 2008 ins Leben gerufen wurde. Finanziert wird das Programm aus dem Haushalt der Europäischen Kommission für das Programm Horizont 2020 und aus den Finanzbeiträgen der 17 Teilnehmerstaaten.

Jedes EU-Land bzw. jedes mit Horizont assoziierte Land kann sich um den Beitritt zur Partnerschaft bewerben, sofern es die nötigen finanziellen Mittel bereitstellt.

Das Hauptziel des Programms besteht darin, innovative Lösungen auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für ein aktives und gesundes Altern zu Hause zu finden, und damit die Lebensqualität und die Unabhängigkeit zu verbessern und die Effektivität und Effizienz der Gesundheits- und Sozialfürsorgesysteme zu stärken. Es wird zudem davon ausgegangen, dass diese IKT-gestützten Lösungen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des EU-Ziels spielen, bis 2020 zwei zusätzliche gesunde Lebensjahre zu erreichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

  • Die Beschleunigung der Entwicklung und des Gebrauchs von erschwinglichen, innovativen IKT-gestützten Lösungen, die ein aktives und gesundes Altern im eigenen Heim, am Arbeitsplatz und in der Gemeinschaft ermöglichen, darunter Anwendungen für Gesundheits- und Sozialfürsorge.
  • Die Unterstützung der Entwicklung von Lösungen mit einer IKT-Komponente, die den menschlichen Kontakt eher ergänzt, anstatt ihn zu ersetzen, um sicherzustellen, dass sich ältere Menschen nicht isoliert fühlen und autonom und unabhängig bleiben.
  • Die Entwicklung von kostengünstigen, zugänglichen und energieeffizienten Lösungen, die sozioökonomische Faktoren und geschlechtsspezifischen Aspekten gerecht werden.

Durchführung

Das Programm wird durchgeführt von Ambient Assisted Living (AAL), einer internationalen gemeinnützigen Vereinigung, die nach belgischem Recht gegründet wurde. AAL verwaltet den Finanzbeitrag der Union und sorgt für eine effiziente Durchführung des Programms.

Jährliche Arbeitspläne

Jedes Jahr wird ein Arbeitsplan mit der Europäischen Kommission abgestimmt und abgesegnet. In diesem Plan werden die Themen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die zur Verfügung stehende Finanzierungsform festgelegt.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Diese werden auf dem einheitlichen Portal für Teilnehmer veröffentlicht, dem sogenannten Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsgelegenheiten. Unter Berücksichtigung des Laufzeit des Programms Horizont 2020 sollten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des AAL-Programms bis spätestens 31. Dezember 2020 veröffentlicht werden, in hinreichend begründeten Fällen können Aufforderungen allerdings bis 31. Dezember 2021 veröffentlicht werden.

Haushalt

Der Finanzbeitrag der Union in das AAL-Programm zur Abdeckung der Verwaltungs- und Betriebskosten beträgt bis zu 175 Mio. EUR.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 27. Juni 2014 in Kraft getreten.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 554/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Union an dem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives und unterstütztes Leben“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 14-26)

Letzte Aktualisierung: 06.03.2020

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