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Using IT to improve the quality of life of the elderly
Einsatz von IT zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen
Einsatz von IT zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen
Einsatz von IT zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Beschluss Nr. 554/2014/EU über die Beteiligung der Europäischen Union (EU) an dem Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives und unterstütztes Leben“ gründet auf den Erfolgen des vorherigen Programms, das im Jahre 2008 ins Leben gerufen wurde. Finanziert wird das Programm aus dem Haushalt der Europäischen Kommission für das Programm Horizont 2020 und aus den Finanzbeiträgen der 17 Teilnehmerstaaten.
Jedes EU-Land bzw. jedes mit Horizont assoziierte Land kann sich um den Beitritt zur Partnerschaft bewerben, sofern es die nötigen finanziellen Mittel bereitstellt.
Das Hauptziel des Programms besteht darin, innovative Lösungen auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für ein aktives und gesundes Altern zu Hause zu finden, und damit die Lebensqualität und die Unabhängigkeit zu verbessern und die Effektivität und Effizienz der Gesundheits- und Sozialfürsorgesysteme zu stärken. Es wird zudem davon ausgegangen, dass diese IKT-gestützten Lösungen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des EU-Ziels spielen, bis 2020 zwei zusätzliche gesunde Lebensjahre zu erreichen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Ziele
Durchführung
Das Programm wird durchgeführt von Ambient Assisted Living (AAL), einer internationalen gemeinnützigen Vereinigung, die nach belgischem Recht gegründet wurde. AAL verwaltet den Finanzbeitrag der Union und sorgt für eine effiziente Durchführung des Programms.
Jährliche Arbeitspläne
Jedes Jahr wird ein Arbeitsplan mit der Europäischen Kommission abgestimmt und abgesegnet. In diesem Plan werden die Themen für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die zur Verfügung stehende Finanzierungsform festgelegt.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Diese werden auf dem einheitlichen Portal für Teilnehmer veröffentlicht, dem sogenannten Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsgelegenheiten. Unter Berücksichtigung des Laufzeit des Programms Horizont 2020 sollten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des AAL-Programms bis spätestens 31. Dezember 2020 veröffentlicht werden, in hinreichend begründeten Fällen können Aufforderungen allerdings bis 31. Dezember 2021 veröffentlicht werden.
Haushalt
Der Finanzbeitrag der Union in das AAL-Programm zur Abdeckung der Verwaltungs- und Betriebskosten beträgt bis zu 175 Mio. EUR.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Er ist am 27. Juni 2014 in Kraft getreten.
HAUPTDOKUMENT
Beschluss Nr. 554/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Union an dem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Aktives und unterstütztes Leben“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 14-26)
Letzte Aktualisierung: 06.03.2020