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Terms and conditions for off-the-shelf financial instruments
Vorschriften und Bedingungen für Standardfinanzinstrumente
Vorschriften und Bedingungen für Standardfinanzinstrumente
Vorschriften und Bedingungen für Standardfinanzinstrumente
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG?
In dieser Verordnung werden die Standardvorschriften und -bedingungen festgelegt, die sogenannte Standardfinanzinstrumente für die direkte Nutzung bereit machen. Diese Instrumente gewährleisten bereits die Einhaltung der Bestimmungen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Politik im Bereich der staatlichen Beihilfen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Standardfinanzinstrumente
Diese Finanzinstrumente sind
Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Standardvorschriften und -bedingungen für die folgenden Finanzinstrumente:
Inhaltsverzeichnis einer Finanzierungsvereinbarung
Ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis einer Finanzierungsvereinbarung zwischen einer Verwaltungsbehörde* und einem Finanzmittler* ist im Anhang der Verordnung dargelegt. Das Inhaltsverzeichnis umfasst u. a.:
WANN TRITT DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 2. Oktober 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 964/2014 der Kommission vom 11. September 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Standardvorschriften und -bedingungen für Finanzinstrumente (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 16-44)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 964/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENES DOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 28.01.2019