This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Common foreign and security policy — Global strategy
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – globale Strategie
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – globale Strategie
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 25
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 28
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 29
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 30
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 31
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 37
Vertrag über die Europäische Union – Artikel 41
Durch die globale Strategie soll die EU verschiedene Herausforderungen effektiver bewältigen, unter anderem:
In der globalen Strategie werden fünf weit gefasste vorrangige Ziele dargelegt, die im Oktober 2016 vom Rat gebilligt wurden.
Das vorrangige Ziel der Sicherheit und Verteidigung soll den Schutz der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger verbessern, Regierungen beim gemeinsamen Ausbau militärischer Kapazitäten unterstützen und einen besseren Umgang mit Krisen vorantreiben.
Entwicklung der Widerstandsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften durch die Förderung von verantwortlichem Regierungshandeln und rechenschaftspflichtigen Institutionen und durch eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Schwerpunktmäßig sollen die umliegenden Regionen der EU im Osten und im Süden unterstützt werden.
Ein integrierter Ansatz zur Bewältigung von Konflikten und Krisen durch vollen Einsatz in allen Konfliktphasen und eine einheitliche Nutzung aller Maßnahmen, die der EU auf unterschiedlichen Regierungsebenen zur Verfügung stehen.
Kooperative regionale Ordnungen werden weltweit freiwillige Formen der Governance auf regionaler Ebene fördern und eröffnen den Staaten und Völkern die Möglichkeit,
Eine auf Regeln beruhende globale Governance: Entsprechend ihrer Verpflichtung zu einer auf Regeln basierenden multilateralen internationalen Ordnung strebt die EU an, dieses System zu reformieren, zu transformieren und zu erweitern.
Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, 28. Juni 2016
Die globale Strategie der EU in der Praxis – drei Jahre später, ein Ausblick, 13. Juni 2019
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 2 – Besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen:
Artikel 25 (ex-Artikel 12 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 31)
Artikel 28 (ex-Artikel 14 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 32)
Artikel 29 (ex-Artikel 15 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33)
Artikel 30 (ex-Artikel 22 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33)
Artikel 31 (ex-Artikel 23 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 33-34)
Artikel 37 (ex-Artikel 24 EUV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 36)
Artikel 41 (ex-Artikel 28 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 37-38)
Letzte Aktualisierung: 08.09.2020