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Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013)

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Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS (2007-2013)

Mit dem Programm PROGRESS soll die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union im Bereich Beschäftigung und Soziales finanziell unterstützt werden. PROGRESS finanziert analytische Aktivitäten, Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung sowie Zuschüsse für die Hauptakteure im Zeitraum 2007-2013. Das Programm ist in fünf Abschnitte unterteilt, die fünf wichtigen Tätigkeitsbereichen entsprechen: Beschäftigung, Sozialschutz und soziale Integration, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter.

RECHTSAKT

Beschluss 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS [Amtsblatt L 315 vom 15.11.2006] [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

ZUSAMMENFASSUNG

Bislang wurden die Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Sozialschutz, Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes durch verschiedene Aktionsprogramme unterstützt.

Im Interesse der Kohärenz und Wirksamkeit hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, diese Programme in einem einzigen Rahmenprogramm mit der Bezeichnung PROGRESS zusammenzufassen.

ALLGMEINE ZIELE

Mit dem Programm werden sechs Ziele verfolgt:

  • Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der sozialen Situation der Mitgliedstaaten durch Analyse, Bewertung und genaue Überwachung der Maßnahmen;
  • Förderung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer Indikatoren;
  • Unterstützung und Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften und strategischen Zielen;
  • Förderung von Netzarbeit und des wechselseitigen Lernens sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren auf EU-Ebene;
  • Sensibilisierung der Stakeholder und der Öffentlichkeit für die EU-Strategien in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Sozialschutz, Arbeitsbedingungen, Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung der Vielfalt sowie Gleichstellung von Männern und Frauen;
  • Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze zur Förderung und Unterstützung von EU-Strategien.

STRUKTUR: TÄTIGKEITSBEREICHE UND ARTEN VON MASSNAHMEN

Das Programm umfasst fünf Abschnitte:

  • Beschäftigung
  • Sozialschutz und soziale Integration
  • Arbeitsbedingungen
  • Nichtdiskriminierung und Vielfalt
  • Gleichstellung der Geschlechter

Das Programm finanziert folgende Arten von Maßnahmen:

  • Analytische Aktivitäten
  • Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung
  • Unterstützung der Hauptakteure: Beteiligung an den Betriebskosten der wichtigsten EU-Netze, Organisation von Arbeitsgruppen, Finanzierung von Schulungsseminaren, Netzarbeit von Fachorganisationen auf EU-Ebene, Finanzierung von Beobachtungsstellen, die auf EU-Ebene tätig sind, Austausch von Mitarbeitern der nationalen Behörden und Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen

Für jeden Abschnitt legt das Programm eine Reihe operationeller Zielvorgaben fest.

Beschäftigung

Dieser Abschnitt unterstützt die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch

  • Verbesserung des Verständnisses der Beschäftigungssituation, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren;
  • Überwachung und Bewertung der Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen sowie Analyse der Interaktion zwischen Europäischer Beschäftigungsstrategie und anderen Politikbereichen;
  • Austausch über Strategien und Verfahren sowie Förderung des wechselseitigen Lernens im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte, u. a. bei regionalen und lokalen Akteuren und den Sozialpartnern.

Sozialschutz und soziale Integration

Dieser Abschnitt unterstützt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration durch

  • Verbesserung des Verständnisses der Aspekte der Armut und der Strategien im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren;
  • Überwachung und Bewertung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration sowie Analyse der Interaktion zwischen dieser Methode und anderen Politikbereichen;
  • Austausch über Strategien und Verfahren sowie Förderung des wechselseitigen Lernens im Kontext der Strategie zur Förderung des Sozialschutzes und der sozialen Integration;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte, u. a. bei NRO sowie regionalen und lokalen Akteuren;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.

Arbeitsbedingungen

Dieser Abschnitt unterstützt die Verbesserung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, durch

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren und durch die Bewertung der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsrechts durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen, Erstellung von Leitfäden und Netzarbeit von Fachorganisationen;
  • Initiierung von Präventivmaßnahmen und Förderung einer Präventionskultur im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen.

Nichtdiskriminierung und Vielfalt

Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Anwendung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots und fördert dessen Berücksichtigung bei den EU-Strategien durch

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit Diskriminierungen, vor allem durch Analysen und Studien und die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren sowie die Bewertung der Auswirkungen von bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung der Antidiskriminierungsrechtsvorschriften der EU durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen und Netzarbeit von Fachorganisationen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen tätig sind;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit Diskriminierungen sowie Einbeziehung des Diskriminierungsverbots in alle EU-Strategien;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.

Gleichstellung der Geschlechter

Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und fördert das Gender-Mainstreaming in EU-Strategien durch

  • Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit der Gleichstellungsproblematik und dem Gender-Mainstreaming, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren und durch die Bewertung der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
  • Unterstützung der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen und Netzarbeit von Gleichstellungsstellen;
  • Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und dem Gender-Mainstreaming;
  • Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.

ZUGANG ZUM PROGRAMM UND BETEILIGUNG VON DRITTLÄNDERN

Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure, insbesondere

  • die Mitgliedstaaten,
  • die öffentlichen Arbeitsverwaltungen,
  • die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
  • in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Fachorganisationen,
  • die Sozialpartner,
  • auf EU-Ebene organisierte Nichtregierungsorganisationen,
  • Universitäten und Forschungsinstitute,
  • Bewertungssachverständige,
  • die nationalen statistischen Ämter,
  • die Medien.

Die EFTA-/EWR-Länder, die mit der EU assoziierten Kandidatenländer sowie die westlichen Balkanländer, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden sind, können sich ebenfalls am Programm beteiligen.

VERFAHREN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER FINANZHILFE

Die Maßnahmen können wie folgt finanziert werden:

  • im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags im Zuge einer Ausschreibung;
  • durch eine Bezuschussung eines Teils der Kosten im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. In diesem Fall beläuft sich der Kofinanzierungsbetrag der EU in der Regel auf höchstens 80 % der Gesamtkosten des Empfängers der Finanzhilfe.

FINANZIERUNG

Der Finanzrahmen beträgt 683 250 000 EUR für den Zeitraum 2007-2013. Bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Abschnitte sind nachstehende Mindestsätze zu berücksichtigen:

  • Beschäftigung: 23 %
  • Sozialschutz und soziale Integration: 30 %
  • Arbeitsbedingungen: 10 %
  • Nichtdiskriminierung und Vielfalt: 23 %
  • Gleichstellung der Geschlechter: 12 %

Die restlichen 2 % sind zur Deckung der Kosten für die Programmverwaltung vorgesehen.

Das neue Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung wurde für den Zeitraum 2007 bis 2013 mit Finanzmitteln in Höhe von 60 Mio. EUR ausgestattet.

VEREINFACHUNG

Der vorgeschlagene Ansatz trägt dazu bei, die wesentlichen Ziele - Vereinfachung der Instrumente in rechtlicher und managementbezogener Hinsicht sowie Straffung der Haushaltsstrukturen - zu erreichen.

Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von einem einzigen Programmausschuss anstatt wie vorher von vier Ausschüssen unterstützt.

BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

Von der Kommission werden jährliche Tätigkeitsberichte erstellt, die dem Programmausschuss übermittelt werden. Zudem erfolgt zur Halbzeit eine Bewertung des Programms. Ein Jahr nach Programmende wird von der Kommission mit Unterstützung externer Experten eine Ex-post-Bewertung des gesamten Programms durchgeführt, um die Auswirkungen der Ziele des Programms und seines zusätzlichen Nutzens auf EU-Ebene zu ermitteln.

HINTERGRUND

In ihrer Mitteilung von 2004 über den neuen Finanzrahmen 2007-2013 bezeichnete die Kommission die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda als wesentliches Element, das dazu beiträgt, das Ziel Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen.

Zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon stützt sich die sozialpolitische Agenda auf eine Kombination von Instrumenten, wie Rechtsvorschriften, offene Koordinierungsmethode, europäischer sozialer Dialog sowie den Europäischer Sozialfonds und eine Reihe weiterer Finanzinstrumente, die unmittelbar von der Kommission verwaltet werden.

PROGRESS wird dem Bestreben der Kommission um Vereinfachung und Rationalisierung der Finanzinstrumente in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik gerecht.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1672/2006/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

-

ABl. L315 vom 15.11.2006

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 284/2010/EU

8.4.2010

-

ABl. L 87 vom 7.4.2010

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 283/2010/EU des Europäischen Parlements und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung [Amtsblatt L 87 vom 7.4.2010].

Durch das neue Mikrofinanzierungsinstrument werden Mittel bereitgestellt für:

  • die Gründung von Kleinstunternehmen oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, und von Personen, die keinen Zugang zum herkömmlichen Kreditmarkt haben;
  • Kleinstunternehmen, die Personen beschäftigen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind.

Das Instrument steht öffentlichen und privaten Einrichtungen offen, die Mikrofinanzierungen für Personen und Kleinstunternehmen anbieten.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung [KOM(2009) 257 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 27.04.2010

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