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Document 52012AE1765

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und Wachstum“ COM(2012) 225 final

ABl. C 11 vom 15.1.2013, p. 54–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/54


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und Wachstum“

COM(2012) 225 final

2013/C 11/12

Berichterstatterin: Reine-Claude MADER

Die Europäische Kommission beschloss am 22. Mai 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

"Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und Wachstum"

COM(2012) 225 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 25. Oktober 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 484. Plenartagung am 14./15. November 2012 (Sitzung vom 14. November.) mit 143 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Die Europäische Kommission hat am 22. Mai 2012 die Europäische Verbraucheragenda angenommen. In diesem Dokument wird anhand der folgenden vier zentralen Ziele der strategische Rahmen für die Verbraucherschutzpolitik abgesteckt: Erhöhung der Verbrauchersicherheit, Verbesserung der Information, Verbesserung der Maßnahmen für die Durchsetzung der Verbraucherrechte und die Bereitstellung von Rechtsmitteln sowie Anpassung der Rechte und zentralen Politikbereiche an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel. Die Agenda steht im Zusammenhang mit der Europa-2020-Strategie.

1.2

Der EWSA teilt die Auffassung der Kommission, dass den Verbrauchern als Akteuren des Wachstums eine entscheidende Rolle zukommt und dass dem Umfeld, in dem sie agieren, Rechnung getragen werden muss.

1.3

Der EWSA unterstützt die Ziele der Agenda, fragt sich aber, inwiefern die Agenda und das Verbraucherprogramm ineinandergreifen und inwiefern die vorgesehenen Mittel, die seiner Ansicht nach in deutlichem Missverhältnis zu den gesteckten Zielen stehen, angemessen sind.

1.4

Der EWSA weist darauf hin, dass die Interessen der Verbraucher bei der Konzipierung und Umsetzung aller gemeinschaftlichen Politikbereiche berücksichtigt werden müssen. Er begrüßt, dass die Europäische Kommission mit der Verbraucheragenda die meisten der bisher verstreuten Initiativen der EU zur europäischen Verbraucherpolitik in einem einzigen Text zusammenfasst. Diese Agenda ist ein wichtiger Schritt, durch den deutlich wird, welche Bedeutung den Bedürfnissen und Erwartungen der Verbraucher bei der Konzeption der EU-Politik beigemessen wird.

1.5

Der EWSA zeigt sich erfreut darüber, dass die bedeutende Rolle von Verbraucherorganisationen anerkannt wird, deren Mittelausstattung den ihnen übertragenen Aufgaben entsprechen muss. Er begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission in der Agenda die Absicht bekundet, im Hinblick auf eine stärkere Anerkennung der Rolle dieser Verbände mit den nationalen Regierungen zusammenzuarbeiten.

1.6

Der EWSA misst der Sorge für schutzbedürftige Personen, vor allem im gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Kontext, besondere Bedeutung bei. Er unterstützt daher die in der Agenda vorgesehenen Initiativen für eine finanzielle Inklusion und den Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.

1.7

Der EWSA hebt hervor, welche Bedeutung er den Maßnahmen in Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung beimisst. Er unterstützt daher die Kommission in ihren Bemühungen um Energieeinsparungen und die Berücksichtigung von Ökodesign-Aspekten. Zudem unterstreicht der EWSA, dass für strengere ethische und ökologische Normen bei der Produktion und Vermarktung von Gütern, insbesondere von Importgütern aus Drittstaaten, wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen.

1.8

Der EWSA ist der Meinung, dass eine Erhöhung der Lebensmittelsicherheit von entscheidender Bedeutung ist, um die Produktsicherheit vom Erzeuger bis zur Haustür sowie einen gesunden und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die vorgesehenen Maßnahmen werden zudem dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher, das durch verschiedene Lebensmittelskandale erschüttert wurde, wiederherzustellen.

1.9

Der Ausschuss begrüßt alle Initiativen, die ergriffen werden, damit die Verbraucher über die Informationen verfügen, die sie benötigen. Die Aufklärung der Verbraucher darf jedoch nicht dazu führen, dass die Unternehmen von ihren Verpflichtungen entbunden werden.

1.10

Der EWSA unterstützt Initiativen zur Durchsetzung und zur Weiterentwicklung des Verbraucherrechts sowie zur Schaffung wirksamer Rechtsmittel. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass bei den alternativen Verfahren zur Streitbeilegung die Unabhängigkeit gegenüber den Streitparteien gewahrt sein muss. Wie bereits in mehreren Stellungnahmen hervorgehoben, spricht sich der Ausschuss für ein kollektives Rechtsdurchsetzungsverfahren aus und ist der Ansicht, dass die Einführung eines Instruments auf Unionsebene keinen Aufschub mehr duldet.

2.   Zusammenfassung des Kommissionsvorschlags

2.1   Die Europäische Kommission hat am 22. Mai 2012 die Europäische Verbraucheragenda angenommen. In diesem Dokument wird der strategische Rahmen für die Verbraucherschutzpolitik der kommenden Jahre abgesteckt. Die Agenda steht im Zusammenhang mit der Europa-2020-Strategie und stellt eine Ergänzung zu anderen Initiativen dar, wie etwa der Initiative für ein Verbraucherprogramm für den Zeitraum 2014-2020.

2.2   Die Kommission will die 500 Mio. europäischen Verbraucher, deren Ausgaben 56 % des BIP der Europäischen Union ausmachen und die die treibende Kraft für das Wachstum sind, ins Zentrum des Binnenmarkts stellen, da "die Stimulierung der Verbrauchernachfrage einen großen Beitrag dazu leisten kann, die EU aus der Krise zu führen".

2.3   Die Agenda umfasst vier Ziele, mit denen dies erreicht und das Verbrauchervertrauen gestärkt werden soll:

2.3.1   Höhere Verbrauchersicherheit

Als Reaktion auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen unabhängig vom Ort ihrer Erzeugung sieht die Kommission vor, durch Kontrollen am Herkunftsort in den Bereichen Produktsicherheit und Compliance den Rechtsrahmen in den Bereichen Produkt- und Dienstleistungssicherheit zu verbessern sowie den Rahmen für die Marktüberwachung auszubauen.

Sie betont, dass die Sicherheit entlang der Lebensmittelkette erhöht werden muss.

Zur Umsetzung dieser Ziele will die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Zusammenarbeit anregen.

2.3.2   Bessere Verbraucherinformation

Die Kommission ist der Meinung, dass die Verbraucher klare, zuverlässige und vergleichbare Informationen brauchen sowie die notwendigen Instrumente, um ihre Rechte zu verstehen. Sie erachtet es dementsprechend als notwendig, die Verbraucherinformation zu verbessern und die Verbraucher für ihre Rechte und Interessen zu sensibilisieren. Sie ist der Meinung, dass diese Sensibilisierung auch von den Unternehmen ausgehen muss, und wird die notwendigen Initiativen im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen ergreifen. Sie würdigt die bedeutende Rolle, die den Verbraucherverbänden bei der Verbreitung dieser Informationen wie auch bei der Vertretung und dem Schutz der Verbraucher zukommt.

2.3.3   Verbesserung der Maßnahmen für die Durchsetzung der Verbraucherrechte und die Bereitstellung von Rechtsmitteln

Die Kommission will die Verbraucherrechte effektiv durchsetzen und den Verbrauchern wirksame Mittel zur Streitbeilegung an die Hand geben. Sie beabsichtigt, die bestehenden Systeme zur Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten unabhängig von der Art der Vermarktung zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und großen internationalen Organisationen auszubauen.

2.3.4   Anpassung der Rechte und der zentralen Politikbereiche an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel

Nach Ansicht der Kommission müssen ihre Vorschläge an die sich insbesondere im digitalen Zeitalter wandelnden Verbrauchergewohnheiten angepasst sein. Sie hebt hervor, dass die Vorschläge den Bedürfnissen schutzbedürftiger Verbraucher gerecht werden müssen und sieht es als wichtig an, die Entscheidung für eine nachhaltige Wirtschaft zu erleichtern.

2.4   Die in der Agenda gesteckten Ziele betreffen in erster Linie die folgenden fünf Gebiete: den digitalen Bereich, die Finanzdienstleistungen, Lebensmittel, Energie sowie Reisen und Verkehr.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Der EWSA stimmt mit der Kommission hinsichtlich der entscheidenden Rolle der Verbraucher als Akteuren des Wachstums ebenso überein wie hinsichtlich der in den kommenden Jahren anstehenden Herausforderungen und der unbedingten Notwendigkeit einer Berücksichtigung unseres aktuellen Lebenshintergrunds. Die Kaufkraft der Verbraucher ist durch die Krise beeinträchtigt. Zudem ändern sich die Konsumgewohnheiten, erfordern mehr technische Kompetenz und sind zuweilen mit hohen Kosten verbunden.

3.2

Trotz einer soliden Basis an EU-Vorschriften bestehen nach wie vor Schwierigkeiten im Zusammenhang mit deren Umsetzung: den unzureichenden Mittel, über die Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Rechte verfügen, steht eine unaufhörlich steigende Zahl von Klagen gegenüber, dem Mangel an zuverlässigen Verbraucherinformationen eine Flut verschiedenartigster Informationen.

3.3

Neben den grundsätzlichen Bemerkungen in der Agenda, die natürlich auf Zustimmung stoßen, fragt sich der EWSA, inwiefern das Verbraucherprogramm und die Agenda miteinander verknüpft sind und wie diese Politik umgesetzt werden soll.

3.4

Diesbezüglich hatte der EWSA in seiner Stellungnahme vom 28. März 2012 (1) auf die unzureichenden Mittel für die Verbraucherpolitik hingewiesen und sich besorgt über die Möglichkeit der Umsetzung eines umfangreichen Programms gezeigt, dessen Ziele in deutlichem Missverhältnis zu den zugewiesenen Finanzmitteln stehen.

3.5

Die Kommission hat eine umfangreiche Liste von Initiativen vorgelegt, die zur Erreichung der Ziele der Agenda ergriffen werden sollen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass diese Initiativen gut durchdacht, geeignet und wirksam genug sind, um tatsächlich ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Für die Verbraucher wird sich die Wirkung der Maßnahmen der Agenda erst zeigen, wenn sie angenommen und von den Mitgliedstaaten und den anderen Interessenträgern umgesetzt wurden.

3.6

In diesem Zusammenhang stellt der EWSA fest, dass es kein transparentes und effizientes Verfahren gibt, mit dem die Umsetzung und die Ergebnisse der Agenda bewertet werden. Der EWSA fordert die Europäische Kommission dazu auf, Bewertungskriterien und Qualitätsindikatoren zur Bewertung der jährlichen Fortschritte aufzunehmen sowie alle anderthalb Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Agenda zu veröffentlichen.

3.7

Anhand der Agenda wird deutlich, wie groß das Feld der Verbraucherpolitik ist. Wie der EWSA bereits hervorgehoben hat, ist daher bei der Konzipierung und Umsetzung aller gemeinschaftlichen Politikbereiche die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen erforderlich. Der EWSA zeigt sich jedoch erstaunt darüber, dass die Agenda keine Verbraucherschutzelemente für den medizinischen Bereich wie etwa für Arzneimittel und medizinische Geräte enthält, obwohl es in mehreren Mitgliedstaaten zu Skandalen kam, weil Verbraucher und Patienten aufgrund solcher Produkte zu Schaden gekommen sind. Der EWSA ist der Meinung, dass im Sinne einer ganzheitlichen Verbraucherschutzpolitik Sicherheit, Information und Durchsetzung von Verbraucherrechten auch für die Bereiche medizinische Versorgung und Arzneimittel gelten müssen.

3.8

Der EWSA ist erfreut darüber, dass die Kommission die Unternehmen in die Verbraucherschutzpolitik einbeziehen will. Vor diesem Hintergrund müssen die Unternehmen dringend über die Verbraucherrechte aufgeklärt werden. Die betreffenden Netzwerke aus Unternehmensverbänden werden aufgefordert, mit Unterstützung durch die Europäische Kommission, schnellstmöglich speziell für KMU konzipierte Fortbildungsmodule anzubieten.

3.9

Er fordert die Europäische Kommission dazu auf, die betroffenen Parteien und Interessengruppen in die Umsetzung der Agenda einzubeziehen und im Hinblick auf eine angemessene Mitwirkung an der betreffenden Politik auf eine bessere Abstimmung insbesondere mit den Verbraucherorganisationen hinzuwirken.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   Sicherheit

4.1.1

Der EWSA unterstützt im Hinblick auf die Gewährleistung sicherer Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher nachdrücklich die Überarbeitung des Rechtsrahmens in Bezug auf die Produktsicherheit.

4.1.2

Er ist der Auffassung, dass durch Kontrollregelungen, moderne und einheitliche Praktiken sowie Methoden der Zusammenarbeit, u.a. mit den zuständigen Behörden am jeweiligen Ort der Erzeugung, eine bessere Marktüberwachung und somit ein fairer Wettbewerb im Sinne aller Unternehmen und der Verbraucher möglich ist. Zudem stellt sich der EWSA die Frage, welcher Raum der Normung gewährt wird und wie viele Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

4.1.3

Der EWSA ist der Auffassung, dass eine Erhöhung der Sicherheit für die Wiederherstellung des durch verschiedene Lebensmittelkrisen erschütterten Verbrauchervertrauens von entscheidender Bedeutung ist. Unter diesem Gesichtspunkt sind eine Verbesserung der Maßnahmen zur Durchsetzung des Rechts sowie die Koordinierung unter den Mitgliedstaaten unerlässlich.

4.2   Aufklärung

4.2.1

Der EWSA schließt sich der Meinung der Kommission an, dass zwischen dem Übermaß an verfügbaren Informationen und den Bedürfnissen der Verbraucher ein Missverhältnis besteht. Er unterstützt die Auffassung, dass den Verbrauchern verlässliche, klare und vergleichbare Informationen zur Verfügung stehen müssen, die nicht nur in elektronischer Form, sondern auch über andere Medien zugänglich sein sollten.

4.2.2

Der EWSA zeigt sich erfreut darüber, dass die Bedeutung der Verbraucherorganisationen anerkannt wird und weist darauf hin, dass diese Bedeutung in einer den anvisierten Zielen entsprechenden Mittelzuweisung durch die europäischen und die nationalen Behörden ihren Niederschlag finden muss. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Tests für die den Verbrauchern angebotenen Produkte und Dienstleistungen.

4.2.3

Der Ausschuss begrüßt die Maßnahmen, die zur Informierung der Verbraucher ergriffen wurden, sofern diese sinnvoll sind und tatsächlich Wirkung zeigen.

4.2.4

Der Ausschuss unterstützt alle Initiativen zur Verbraucheraufklärung und betont insbesondere, dass die Verbraucher nicht nur informiert, sondern dass auch ihre Kenntnisse vom Schulalter an - etwa in Computer- und Finanzfragen - verbessert werden müssen. Initiativen dieser Art müssen auf eine gewisse Dauer angelegt sein, wobei sich der Ausschuss im Klaren darüber ist, dass die Verbraucheraufklärung kein Ersatz sein kann für die Informationen, die von den Unternehmen zur Verfügung zu stellen sind.

4.3   Anwendung der Rechtsvorschriften und Rechtsmittel

4.3.1

Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission einer allgemeinen Erwartung entsprechend für eine wirksame Durchsetzung des Verbraucherrechts sorgen will, da die Anhäufung von Texten alleine für ein hohes Verbraucherschutzniveau nicht ausreichend ist.

4.3.2

Der Ausschuss begrüßt die Existenz europäischer Netzwerke, von denen das älteste, das Europäische Justizielle Netz, bereits 2001 errichtet wurde. Um deren Wirksamkeit zu gewährleisten, fordert er, diese Netzwerke einer regelmäßigen Bewertung zu unterziehen und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

4.3.3

Der EWSA unterstützt alle Initiativen, die auf eine bessere Kenntnis der Rechtslage in der Europäischen Union abzielen.

4.3.4

Der Ausschuss unterstützt die Initiativen zur Selbstregulierung und Ko-Regulierung, wie etwa die Veröffentlichung von Leitlinien, unter der Voraussetzung, dass Initiativen dieser Art den Zielen von öffentlichem Interesse wirksam Rechnung tragen. Zudem sollte durch regelmäßige Kontrolle und Evaluierungen dieser Initiativen dafür gesorgt werden, dass sie bei Verfehlen dieser Ziele durch verbindliche Maßnahmen ersetzt werden.

4.3.5

Der EWSA unterstützt das Vorgehen der Kommission zur Erleichterung der außergerichtlichen Streitbeilegung unter der Bedingung, dass die entsprechenden Systeme – wie der Ausschuss in seiner Stellungnahme betont hat (2) – gegenüber den Streitparteien unabhängig und unparteiisch sind und rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen werden.

4.3.6

Der EWSA fordert die Europäische Kommission dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in Kombination mit Systemen zur Online-Streitbeilegung zu unterstützen. Er zeigt sich zudem erfreut über die geplante Einrichtung einer Plattform der Interessenträger zur Diskussion über ein EU-Online-Vertrauenssiegel für Internetportale.

4.3.7

Hinsichtlich des kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahrens bedauert der EWSA, dass in der Agenda die Möglichkeit der Einführung eines solchen Instruments zur Durchsetzung der Verbraucherrechte nur sehr zurückhaltend in Betracht gezogen wird und ist der Meinung, dass angesichts der derzeitigen Situation in einigen Ländern und in Zusammenhang mit grenzübergreifenden Streitigkeiten sowie nach den erfolgten Anhörungen die Zeit gekommen ist, ein solches Instrument rasch und ohne Zaudern einzuführen.

4.4   Anpassung der Rechte und der Politik an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel

4.4.1   Der EWSA weist darauf hin, dass die Kommission beabsichtigt, den Verordnungsentwurf zu einem europäischen Kaufrecht als optionales Recht weiter zu verfolgen, obwohl sich nahezu alle Verbraucherorganisationen und einige Unternehmen dagegen ausgesprochen haben. Er erinnert daran, dass seiner Ansicht nach (3) dieser Vorschlag im Hinblick auf bestimmte angestrebte Ziele, insbesondere einen höheren Verbraucherschutz, unangemessen ist. Er betont, dass das europäische Verbraucherrecht weiterentwickelt werden muss.

4.4.2   Digitaler Bereich

Der Ausschuss unterstützt die verschiedenen Vorschläge, die im digitalen Bereich im Hinblick auf die technologische Entwicklung gemacht werden. Er stellt fest, dass die Kommission darauf hinarbeiten wird, den Verbrauchern in diesem Bereich ein gleich hohes Schutzniveau zu gewährleisten und damit eine unabdingbare Voraussetzung für dessen Entwicklung zu schaffen.

4.4.3   Finanzdienstleistungen

4.4.3.1

Der EWSA weist darauf hin, dass die Kommission beschlossen hat, das Angebot an Finanzdienstleistungen für Verbraucher, insbesondere für die am stärksten schützbedürftigen Verbraucher, stärker zu überwachen. Er unterstützt dieses Vorgehen, das zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit bei den Angeboten und Tarifen führen dürfte.

4.4.3.2

Der Ausschuss hebt hervor, dass er allen Aspekten der finanziellen Inklusion besondere Aufmerksamkeit widmet.

4.4.4   Lebensmittel

4.4.4.1

Der Ausschuss billigt vorbehaltlos die Einführung von Rechtsvorschriften zu Lebensmittelinformationen und nährwertbezogenen Angaben aus Gründen der Gesundheitsvorsorge, die für Verbraucher besonders wichtig ist.

4.4.4.2

Die in jüngster Zeit in einigen Mitgliedstaaten aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit dem illegalen Verkauf von alkoholischen Getränken zeigen erneut, wie wichtig eine Überwachung und Kontrolle des Marktes ist.

4.4.4.3

Der EWSA begrüßt den Vorschlag, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung die einzelnen Glieder der Lebensmittelkette mit gezielten Maßnahmen in den Blick zu nehmen.

4.4.5   Energie

4.4.5.1

Besondere Aufmerksamkeit widmet der Ausschuss der großen Bedeutung der Energie für alle Verbraucher, insbesondere für die besonders schutzbedürftigen Verbraucher, für die bei der Nutzung dieser Dienstleistungen akzeptable Bedingungen gelten müssen.

4.4.5.2

Der EWSA befürwortet die Initiative zur Energiesparung, da Energie ein rares Gut ist, für das die Haushalte einen großen Teil ihrer Finanzmittel aufwenden müssen. Er macht darauf aufmerksam, dass die den Verbrauchern zur Verfügung gestellten technischen Lösungen überprüft werden müssen, um zu gewährleisten, dass diese wirklich innovativ und produktiv sind.

4.4.6   Reise und Verkehr

4.4.6.1

Der EWSA sieht es als wichtig an, das Thema Verkehr sowohl unter dem Aspekt des Luftverkehrs auch des öffentlichen Verkehrs in die Agenda mit aufzunehmen. Er begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Flug- bzw. Fahrgastrechte, die an die Angebote der Unternehmen und Reiseveranstalter angepasst werden müssen. Der EWSA hebt hervor, dass insbesondere im Bereich Luftverkehr durch die vorgesehene Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften und die entsprechenden im Rahmen der Binnenmarktakte (4) vorgesehenen Maßnahmen die Passagierrechte gestärkt werden müssen und unlauteren Vertrags- und Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden muss.

4.4.6.2

Der EWSA hebt hervor, dass dringend Maßnahmen zum Schutz von Fluggästen verabschiedet werden müssen, die ihre Reise wegen Insolvenz einer Fluggesellschaft nicht fortsetzen können, da dieses Problem in der Verbraucheragenda nicht behandelt wird.

4.4.6.3

Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag, zur Reduzierung der CO2.-Emissionen eine Strategie zugunsten "sauberer Autos" zu entwickeln.

4.4.7   Nachhaltige Produkte

4.4.7.1

Der EWSA hat mehrfach hervorgehoben, dass die nachhaltige Entwicklung für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung ist. Er unterstützt dementsprechend die Leitlinien der Kommission für langlebigere Produkte und zur Förderung von Ökodesign für alle Produkte.

4.4.7.2

Der EWSA begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Europäischen Kommission zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Zur Gewährleistung von Transparenz und Verantwortlichkeit für eine in stärkerem Maße ethischen und ökologischen Prinzipien verpflichtete Produktion und Vermarktung von Gütern – dies betrifft insbesondere Produkte aus Drittstaaten – sind jedoch strengere Maßnahmen erforderlich. Um sicherzustellen, dass Produkte aus Drittstaaten den europäischen Normen genügen, sollten für Drittstaaten verbindliche Maßnahmen gelten, wie etwa der obligatorische schriftliche Nachweis über die Konformität des Produkts mit den internationalen Arbeitsnormen.

Brüssel, den 14. November 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 89.

(2)  ABl. C 286 vom 17.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 75.

(4)  COM(2010) 608 final.


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