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Document 52001IE0528
Opinion of the Economic and Social Committee on "EU enlargement: the challenge faced by candidate countries of fulfilling the economic criteria for accession"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Erweiterung der EU: Die Erfüllung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien als Herausforderung für die Bewerberstaaten"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Erweiterung der EU: Die Erfüllung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien als Herausforderung für die Bewerberstaaten"
ABl. C 193 vom 10.7.2001, p. 60–69
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Erweiterung der EU: Die Erfüllung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien als Herausforderung für die Bewerberstaaten"
Amtsblatt Nr. C 193 vom 10/07/2001 S. 0060 - 0069
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Erweiterung der EU: Die Erfuellung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien als Herausforderung für die Bewerberstaaten" (2001/C 193/14) Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 13. Juli 2000 gemäß Artikel 23 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 13. März 2001 an. Berichterstatter war Herr Vever. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 381. Plenartagung am 25. und 26. April 2001 (Sitzung vom 25. April) einstimmig folgende Stellungnahme. 1. Zusammenfassung 1.1. Im Laufe dieses Jahrzehnts wird sich die Europäische Union in großem Maßstab erweitern und damit das bislang einmalige politische Ziel verwirklichen, den größten Teil des europäischen Kontinents in West-Ost-Richtung zu vereinen. In den Leitlinien für die Erweiterungsstrategie, die von der Kommission im November 2000 aktualisiert und anschließend vom Rat gebilligt wurden, wird die Ansicht vertreten, dass die Vorbedingungen auf Seiten der EU nun erfuellt sind: in finanzieller Hinsicht durch die in Berlin erzielte Einigung über die Agenda 2000 und in institutioneller Hinsicht durch die in Nizza getroffene Vereinbarung über die Reform des Vertrages. Die neuen Erweiterungen hängen im Wesentlichen von den "Fahrtenblättern" der einzelnen Bewerberstaaten ab, d. h. von den Fortschritten bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ("Acquis communautaire"), die für die meisten Kandidaten positiv gesehen werden, und vom Abschluss der Beitrittsverhandlungen, der für die bestplatzierten Kandidaten ab 2002 als möglich erachtet wird. Der Ausschuss schließt sich dieser Beurteilung im Großen und Ganzen an, weist allerdings gleichzeitig darauf hin, dass die Aufgabenteilung zwischen der Union der 15 und den Bewerberstaaten beibehalten werden muss, damit die wirtschaftliche Herausforderung der Erweiterung bewältigt werden kann. Diese Herausforderung ist ein bewegliches Ziel mit folgenden drei Hauptaufgaben: wirksame Umsetzung des Acquis, Verbesserung der Wirksamkeit der Unterstützungsmethoden und Vorbereitung eines neuen Zusammenhalts in der erweiterten Union. 1.2. Die wirksame Übernahme des Acquis communautaire wird wegen des hohen Integrationsgrades, den die Union bereits erreicht hat und weiter steigern wird, zu einer hohen Anforderung. Wegen der großen Zahl der Bewerberstaaten, des zwischen ihnen bestehenden Entwicklungsgefälles und ihres unterschiedlichen Anpassungsbedarfs ist die zu bewältigende Herausforderung zwangsläufig komplex. In dem Bericht der Kommission vom November 2000 wird auf sehr ermutigende Fortschritte in den Bewerberstaaten hingewiesen, die anhand der Intensivierung des Handelsverkehrs mit der Europäischen Union veranschaulicht werden. Diese Fortschritte eröffnen einer großen Mehrheit der Bewerberstaaten die Möglichkeit, demnächst der Union beizutreten. Die verbleibenden Prioritäten sind von Land zu Land unterschiedlich, was bei den Zielsetzungen zu berücksichtigen ist. Über die Vielfalt der laufenden, noch zum Abschluss zu bringenden Arbeiten hinaus unterstreicht der Ausschuss, dass ein übergreifender Aspekt in der Notwendigkeit besteht, die Zivilgesellschaft umfassend einzubeziehen, damit diese Aufgaben erfolgreich bewältigt werden können. 1.3. Der Erfolg des Integrationsprozesses erfordert wirksamere Unterstützungsmethoden. Die in Berlin beschlossene Gemeinschaftshilfe im Rahmen der Agenda 2000 reicht nicht aus, um den Aufholprozess zu finanzieren. Der Ausschuss betont, dass diese Hilfe vor allem auf die Rahmenbedingungen für das Anwerben privater Investitionen, die einzig und allein alle erforderlichen Ressourcen mobilisieren können, abzielen muss. Dies setzt außerdem voraus, dass die Ausbildungsmaßnahmen mit Unterstützung der Gemeinschaft in enger Zusammenarbeit mit den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren intensiviert werden. Die Evaluierungsberichte der Kommission müssen dadurch vervollständigt werden, dass mit dem Rat Wirtschaft und Finanzen eine gemeinsame Überwachung eingeleitet wird und eine direkte Einbeziehung der wirtschaftlichen und sozialen Vertreter der Zivilgesellschaft, die gute Voraussetzungen für die Beurteilung der tatsächlichen Fortschritte vor Ort mitbringen, stattfindet. Der Ausschuss wird über seine jährlichen Konferenzen und die gemischten beratenden Ausschüsse dazu beitragen. Außerdem sollten die Bewerberstaaten schon jetzt an bestimmten Gemeinschaftspolitiken (Binnenmarkt, geistiges Eigentum, Zoll, Umweltschutz und Handelspolitik) beteiligt werden. 1.4. Wichtig ist auch, dass schon jetzt die Bedingungen für einen neuen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der erweiterten Union vorbereitet werden - eine vielschichtige Herausforderung, die innovative Maßnahmen auf gemeinsamer Basis erfordert. Der Ausschuss unterstreicht, dass es notwendig ist, organisatorische Reformen in den Bereichen Rechtsetzung, Verwaltung, Wirtschaft und Soziales auf den Weg zu bringen. In rechtlicher Hinsicht besteht die vordringliche Priorität darin, das Gemeinschaftsrecht durch Qualitäts- und Wirksamkeitsverbesserungen zu vereinfachen und gleichzeitig seine Durchsetzung zu verstärken. In administrativer Hinsicht müssen die Staaten an der Intensivierung der Binnenmarktbeaufsichtigung beteiligt werden, wobei alle einzelstaatlichen Verwaltungen in die Pflicht zu nehmen sind. In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht muss die Vertiefung der WWU fortgesetzt werden, indem die Bewerberstaaten, die vom Zeitpunkt des Beitritts an am Wechselkursmechanismus des EWS 2 teilnehmen sollten, entsprechend vorbereitet werden. Außerdem müssen sie schon jetzt an dem in Lissabon erteilten Auftrag beteiligt werden, mit dem alle Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, strukturelle Anpassungen einzuleiten, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. 1.5. Damit diese drei Ziele erreicht werden, ruft der Ausschuss dazu auf, bereits 2001 ein umfassendes Mehrjahresprogramm zur Vorbereitung auf die Erweiterung einzuleiten. Das Ziel dieses Programms muss darin bestehen, die Wirksamkeit der Verfahren zur Unterstützung der Bewerberstaaten zu steigern und gleichzeitig bereits in der EU-15 die Voraussetzungen für die Wahrung des Zusammenhalts in einem erweiterten Europa zu schaffen. Das Programm muss vor Ende der laufenden Mandatsperioden von Parlament und Kommission zum Abschluss gebracht werden. Es muss die Bewerberstaaten dabei unterstützen, die wirtschaftliche Herausforderung des Beitritts zu bewältigen und im Hinblick darauf eine wirkliche und konstruktive Synergie zwischen diesen Staaten und der Union der 15 entstehen lassen. Dieser interaktive Prozess, in den die Zivilgesellschaft eng einzubeziehen ist, bietet nicht nur die Möglichkeit, die Union ohne eine Gefährdung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu erweitern, sondern ermöglicht dadurch, dass er durch die Einigung ihre Grundlagen und Stärken optimiert, auch die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. 2. Vorbemerkungen 2.1. Die Erweiterung der Europäischen Union im großen Maßstab ist die größte Herausforderung dieses Jahrzehnts, und sie wird das Gesicht der EU stark prägen. Über die reine Erweiterungsaufgabe hinaus geht es darum, Europa zu einen und diese Einigung zu seiner Trumpfkarte im 21. Jahrhundert zu machen, nachdem es im 20. Jahrhundert den Nachteil seiner Teilung zu verkraften hatte. Es ist eine umfassende und komplexe Herausforderung, die die politische Zielsetzung der EU, die Anpassung ihrer Institutionen, ihre internen Organisationsmethoden, ihre geographische und regionale Dimension und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt betrifft. Es ist eine interaktive Herausforderung, da sich diese verschiedenen Faktoren gegenseitig beeinflussen und einen dynamischen Prozess bilden, der gestaltet und beherrscht werden will. Die wirtschaftliche und soziale Herausforderung steht selbstverständlich im Zentrum dieser Problematik, sowohl im Hinblick auf die sich bietenden Chancen als auch im Hinblick auf die Voraussetzungen für das Gelingen eines solchen Prozesses(1). 2.2. Die Erweiterung bietet nie da gewesene wirtschaftliche Chancen: Es geht darum, einen großen Binnenmarkt mit mehr als einer halben Milliarde Europäern zu schaffen, durch den die Nichtumkehrbarkeit des in den Bewerberstaaten erfolgten wirtschaftlichen Wandels gesichert und der europäische Kontinent auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien und Regelungen stabilisiert wird. Dieser große Binnenmarkt wird es ermöglichen, die Wirtschaftsentwicklung und den sozialen Fortschritt des europäischen Raumes zu stärken, seine globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Investitionen und den Handel zu verstärken und gleichzeitig den Komplementaritäten der Mitgliedstaaten größere Bedeutung beizumessen. Der große Binnenmarkt wird das spezifische Gewicht der EU im Welthandel auf bilateraler wie auch multilateraler Ebene zu einem Zeitpunkt erhöhen, zu dem neue Regeln für die Flankierung der wirtschaftlichen Globalisierung ausgehandelt werden müssen. 2.3. In den Leitlinien für die Erweiterungsstrategie, die von der Kommission im November 2000 aktualisiert und anschließend vom Rat gebilligt wurden, wird die Ansicht vertreten, dass die Vorbedingungen auf Seiten der EU nun erfuellt sind: in finanzieller Hinsicht durch die im März 1999 in Berlin erzielte Einigung über die Agenda 2000 und in institutioneller Hinsicht durch die im Dezember 2000 in Nizza getroffene Vereinbarung über die Reform des Vertrages. Die neuen Erweiterungen hängen somit nur noch von den "Fahrtenblättern" der einzelnen Bewerberstaaten ab, d. h. von weiteren Fortschritten bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands ("Acquis communautaire"), was für die meisten Kandidaten positiv gesehen wird, und vom Abschluss der Beitrittsverhandlungen, der für die bestplatzierten Kandidaten ab 2002 als möglich erachtet wird. 2.4. Der Ausschuss schließt sich dieser Beurteilung im Großen und Ganzen an und hält es ebenfalls für möglich, dass die ersten Erweiterungsschritte demnächst Wirklichkeit werden können. Gleichzeitig unterstreicht er allerdings, dass die wirtschaftliche und soziale Herausforderung weiterhin im Mittelpunkt dieses Prozesses steht. Die anstehenden Fragen sind ebenso weitreichend wie die Chancen. Die Zahl der Bewerberstaaten und das derzeitige Entwicklungsgefälle werden eine stärkere Vielfalt mit sich bringen, aufgrund derer sich die Frage des Zusammenhalts der EU auf neue Weise stellt. 2.5. Das den Bewerberstaaten vorgegebene Ziel der Integration in die europäische Wirtschaft ist vor allem ein bewegliches Ziel. Denn die EU ist noch weit davon entfernt, ihre volle politische und wirtschaftliche Reife erreicht oder ihr soziales Gefälle eingeebnet zu haben. Die 1999 zwischen 11 Mitgliedstaaten geschaffene und jetzt 12 Mitglieder zählende Wirtschafts- und Währungsunion steckt noch in ihren Anfängen und wird den Integrationsprozess der Volkswirtschaften erheblich verstärken. Des Weiteren haben die 15 auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon vereinbart, ihre Strukturreformen zu beschleunigen, um ihre Volkswirtschaften an die neuen wettbewerbspolitischen Herausforderungen anzupassen. Im März 2001 bekräftigten sie diese Verpflichtung auf der Tagung des Europäischen Rates in Stockholm. 2.6. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seine Überlegungen auf drei wesentliche Fragen konzentriert, die unmittelbar mit diesen Vorbemerkungen zusammenhängen: - die Herausforderung der wirksamen Übernahme des Acquis, - die Herausforderung, die Wirksamkeit der Unterstützungsmethoden zu steigern, - die Herausforderung, den Grundstein für einen neuen Zusammenhalt in der erweiterten Union zu legen. 2.7. Im Rahmen einer Anhörung von wirtschaftlichen und sozialen Vertretern aus verschiedenen Bewerberstaaten(2) konnten die Untersuchungen und Empfehlungen des Ausschusses vertieft und um die Einschätzungen dieser Vertreter bereichert werden. Während dieser Anhörung konnte ein weitreichender Konsens über die Leitgedanken dieser Stellungnahme erzielt werden. 3. Die Herausforderung der wirksamen Übernahme des Besitzstandes 3.1. Der Europäische Rat hatte bereits 1993 in Kopenhagen die Fähigkeit der Bewerberstaaten, eine leistungsfähige Marktwirtschaft einzuführen und sich dem Wettbewerb im Binnenmarkt zu stellen, zur Voraussetzung für ihren Beitritt erklärt. Das Ziel der Verhandlungen mit den einzelnen Bewerberstaaten ist die Gewährleistung einer wirksamen und vollständigen Übernahme des Acquis communautaire bei strenger Begrenzung der Anwendungsbereiche und des Zeitraums etwaiger Übergangsfristen. Die Herausforderung dieser Übernahme und ihrer wirksamen Umsetzung durch die Bewerberstaaten stellt hohe Anforderungen. Der europäische Binnenmarkt hat nämlich bereits eine starke Integration erreicht, die auf umfangreichen gemeinsamen Vorschriften, oft aus jüngster Zeit, basiert (schätzungsweise ca. 80000 Seiten). Die europäische Koordination ist mit der Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion seit 1999 viel anspruchsvoller geworden. Es ist vereinbart worden, dass die neuen Mitgliedstaaten der WWU ohne die Möglichkeit eines politischen "opting out" beitreten müssen, sobald sie die wirtschaftlichen Kriterien erfuellen. 3.2. Die Schwierigkeit der Herausforderungen abschätzen 3.2.1. Die Übernahme des Acquis wird erschwert durch die Zahl der Bewerberstaaten, ihre geographischen Unterschiede, ihren Entwicklungsabstand und die sozialen Anforderungen. 3.2.1.1. Die Zahl der Beitrittsländer ist hoch: Die EU verhandelt heute gleichzeitig mit zwölf Beitrittsländern, und einem dreizehnten Land, der Türkei, wurde auf der Europäischen Ratstagung 1999 in Helsinki der Status eines Beitrittsanwärterlandes zuerkannt (wobei jedoch die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit diesem Land weiterhin von der Erfuellung der in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien abhängig gemacht wird). 3.2.1.2. Zwischen den Bewerberstaaten bestehen starke geographische Unterschiede: Erhebliche Unterschiede bestehen in der Bevölkerungszahl (von 400000 Einwohnern Maltas über 38,7 Mio. Polens bis zu 64,3 Mio. der Türkei) wie auch in der regionalen Vielfalt: Zehn Bewerberstaaten liegen in Mittel- und Osteuropa (Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei, Estland, Litauen, Lettland, Slowenien, Rumänien und Bulgarien), drei weitere im Mittelmeerraum (Zypern, Malta und die Türkei). 3.2.1.3. Die Entwicklungsunterschiede sind stark ausgeprägt, und der Lebensstandard in den Bewerberstaaten erreicht im Schnitt nur 40 % des Gemeinschaftsdurchschnitts: Die Bevölkerungszahl der 13 Bewerberstaaten (170 Mio. Einwohner) macht 45 % derjenigen der EU der 15 aus, ihr BIP jedoch statistisch gesehen nur 6,7 % jenes der EU, wobei auch zwischen den einzelnen Bewerberstaaten ein starkes Entwicklungsgefälle besteht (ein Verhältnis von mehr als 1:3 im Vergleich der Bewerberstaaten untereinander). 3.2.1.4. Der Beitritt hat auch gesellschaftliche Auswirkungen: Die wirtschaftliche Integration der Bewerberstaaten in die EU wird in diesen Ländern zu radikalen Veränderungen der wirtschaftlichen Grundlagen, der Konjunkturentwicklung, der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher) sowie der Einrichtungen von Verwaltung und Rechtsprechung führen. Die laufenden Verhandlungen ermöglichen zwar eine Einigung über die Regeln und ihre Umsetzungsmodalitäten, haben jedoch geringeren Einfluss auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Veränderungen in Verwaltung, Justiz und Gesellschaft ("institution building"), die für das Gelingen der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erforderlich sind. Alle Bestandteile der Zivilgesellschaft müssen in die Reformen einbezogen werden. 3.2.2. Andere Faktoren dürften hingegen die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes erleichtern: 3.2.2.1. Die Märkte der meisten Bewerberstaaten haben eine beschränkte Größe, was ihren Wandel möglicherweise erleichtert. 3.2.2.2. Die Gemeinschaftsinvestitionen in diesen Ländern, die erheblich zugenommen haben, tragen auch dazu bei, ein mit der EU gemeinsames Bezugssystem zu exportieren und es weit zu verbreiten (Unterlieferanten usw.). 3.2.2.3. Als Grundlage für die rechtliche Kontrolle der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes können schließlich klare und messbare gemeinschaftliche Kriterien herangezogen werden, die die Beurteilung der Gegebenheiten in den einzelnen Bewerberstaaten erleichtern. 3.3. An die laufenden Fortschritte anknüpfen 3.3.1. Seit Beginn des 1994 in Essen vereinbarten Beitrittsvorbereitungsprozesses ist bereits ein langer Weg der Anpassung der Volkswirtschaften der Bewerberstaaten zurückgelegt worden (mit den Europa-Abkommen, den Beitrittspartnerschaften, den beitrittsvorbereitenden Instrumenten in Form der Programme PHARE (Verbesserung der institutionellen Leistungsfähigkeit und Investitionshilfen), ISPA (Umwelt und Verkehrsinfrastruktur) und SAPARD (landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung) sowie der Teilnahme der Bewerberstaaten an zahlreichen Gemeinschaftsprogrammen). Ziel war die Beschleunigung der Entwicklung einer Marktwirtschaft in diesen Ländern, die sich dem Wettbewerb im Binnenmarkt und im Außenhandel einer weltoffenen Euro-päischen Union stellen kann. Zunächst erfolgte die Umstellung der mittel- und osteuropäischen Länder auf die Marktwirtschaft unter Bedingungen, die den Wettbewerbsfähigkeitsrückstand einer Zentralverwaltungswirtschaft deutlich machten (wie zuvor bei der Integration der ostdeutschen Volkswirtschaft) und in den meisten dieser Länder zu einem starken Inflationsdruck, einem Produktivitätsrückgang und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit führten. 3.3.1.1. Auf diese anfänglichen Schwierigkeiten folgte jedoch vor allem in den Staaten, die den Prozess der Umgestaltung und Neuausrichtung der Handelsströme beschleunigten, ein deutlicher Aufschwung, sobald die Umstrukturierungen und die privaten Investitionen ihre positiven Wirkungen entfalten konnten. Ein wunder Punkt in den meisten Bewerberstaaten ist weiterhin die Arbeitslosigkeit, deren Anstieg zwangsläufig mit den laufenden Umstrukturierungen der Wirtschaft verknüpft ist. Die vorrangige Aufgabe besteht hier darin, die Reaktion des Arbeitsmarktes auf die Wachstumsentwicklungen zu verbessern, um so zu einer deutlichen Verringerung der Arbeitslosigkeit beizutragen, wie es bereits in den Bewerberstaaten mit den größten Reformfortschritten wie Ungarn oder Slowenien der Fall ist. 3.3.2. In dem am 8. November 2000 von der Kommission veröffentlichten Bericht wird auf zahlreiche Fortschritte bei der Verbesserung des wirtschaftlichen Gleichgewichts, der Produktivität und der Beschäftigungslage im Privatsektor hingewiesen. Dem Bericht zufolge sind die Volkswirtschaften Zyperns, Maltas, Estlands Ungarns, Polens, der Tschechischen Republik und Sloweniens nun für einen baldigen Beitritt zur Europäischen Union gerüstet. Obwohl noch verschiedene Vorbehalte auszuräumen sind, wird die Situation in jedem dieser Staaten insgesamt positiv beurteilt. Lettland, Litauen und Slowenien verfügen dem Bericht zufolge ebenfalls über eine funktionierende Marktwirtschaft und dürften mittelfristig die Beitrittsreife erreichen, wenn sie die laufenden Reformen intensivieren. Bulgarien, Rumänien und die Türkei hingegen müssen ihre Reformen ausweiten oder gar noch auf den Weg bringen, um die wirtschaftlichen Beitrittskriterien zu erfuellen. Für diese Staaten konnte in bezug auf die Beitrittsfähigkeit noch keine Prognose gestellt werden (wobei die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei weiterhin an die Erfuellung politischer Vorbedingungen geknüpft ist). Insgesamt wird festgestellt, dass die von der Kommission registrierten Fortschritte sieben (möglicherweise auch zehn) Bewerberstaaten die Möglichkeit eines baldigen Beitritts eröffnen, was im Falle der am weitesten fortgeschrittenen Staaten wahrscheinlich ab 2004 der Fall sein könnte. 3.3.3. Besonders deutliche Fortschritte wurden neben dem Wirtschaftswachstum, das im vergangenen Jahr insgesamt mit ca. 4 % jährlich veranschlagt wurde, bei der Intensivierung des Handels mit der EU erzielt, der seit 1993 im Jahresrhythmus um 20 % zugenommen und sich verdreifacht hat, so dass er derzeit durchschnittlich 60 % des Außenhandels dieser Länder ausmacht (dieser Anteil ist ebenso hoch wie jener des innergemeinschaftlichen Handels der 15 EU-Mitgliedstaaten): Die Bewerberstaaten sind somit nach den USA die zweitwichtigsten Handelspartner der EU geworden. Dieser Handel ist auch heute noch durch einen starken Überschuss der EU gekennzeichnet, der im Jahr 1999 über 25 Mrd. Euro betrug, was fast einem Viertel der EU-Ausfuhren in diese Länder entspricht. 3.3.4. Die folgenden Beurteilungen und Empfehlungen des Ausschusses, die sich in erster Linie auf seine Anhörungen mit wirtschaftlichen und sozialen Vertretern aus den Bewerberstaaten stützen, sind als globale Standpunkte zu betrachten, die vorherrschende Feststellungen wiedergeben. In Anbetracht der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Bewerberstaaten bedürfen sie selbstverständlich der Differenzierung. 3.3.5. Der Ausschuss stellt fest, dass sich die Fortschritte im Außenhandel auf mehrere positive Entwicklungen in den meisten Bewerberstaaten stützten, nämlich: - Akzeptierung des Veränderungsprozesses und der Anpassung an den Binnenmarkt; - Stärkung der Berufsverbände, Gewerkschaften und Verbraucherverbände; - parallel zur Produktivitätssteigerung eine neue Unternehmens- und Managementkultur; - starke Zunahme der internationalen Investitionen; - Modernisierung der Infrastrukturen und des Produktionsapparats; - Entwicklung des Dienstleistungssektors (Banken, Versicherungen, Handel, audiovisuelle Medien); - stärkere Zusammenarbeit im Bereich der technischen Normung. 3.4. Den Schwerpunkt auf die Lösung der Hauptprobleme legen 3.4.1. Bei den Fragebogenaktionen und Anhörungen des Ausschusses konnten mehrere Probleme und Verzögerungen in den Bewerberstaaten ermittelt werden, auf die nachstehend eingegangen wird. Die Zusammenzählung dieser unterschiedlichen Fälle bedeutet keineswegs, dass sich alle ermittelten Probleme in jedem der betroffenen Staaten stellen. Infolge der in den Bewerberstaaten bereits erzielten oder bevorstehenden Fortschritte haben nur die Staaten, die den größten Rückstand auf dem Weg zum Beitritt aufweisen, noch mit den meisten der ermittelten Probleme zu kämpfen. Bei einer entsprechend differenzierten Betrachtung der Daten zeigen die Anhörungen des Ausschusses, dass die Hauptprobleme neben den Schwierigkeiten und allgemeinen Kosten des Aufholprozesses folgende Aspekte betreffen: 3.4.1.1. Verzögerungen bei der Modernisierung der Strukturen (Produktionsapparat, Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer, Finanzsystem, Vertriebsnetze, Verwaltungs- und Justizstrukturen, Verkehrs- und Kommunikationsinfrastrukturen); 3.4.1.2. Verzögerungen bei der Anpassung der Rechtsvorschriften (Beschränkungen des Kapitalverkehrs, Kompatibilität der Normen in Technik und Rechnungswesen, Mängel beim Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums, Umweltschutz, Probleme im Zusammenhang mit der Ausweitung der Schattenwirtschaft). 3.4.2. Folgende Probleme werden von der Wirtschaft und den Berufsverbänden der Bewerberstaaten am häufigsten genannt: 3.4.2.1. allgemeine Probleme: Rückstand in der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber einer verschärften Konkurrenz, Komplexität der Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften, beschränkte Gemeinschaftshilfen, Schwierigkeiten der Unternehmen, insbesondere der KMU, bei ihrer Entwicklung (Kapitalmangel und fehlende Kreditzugangsmöglichkeiten); 3.4.2.2. Probleme im Bereich des Handels: negative Handelsbilanz mit der EU sowie eingeschränkter Zugang für Agrarprodukte, die von den Liberalisierungen ausgeschlossen bleiben, in der EU; 3.4.2.3. Probleme im sozialen Bereich: notwendige Anpassungen der Arbeitnehmer (oft Arbeitskräfteüberschuss in der Landwirtschaft, aber Arbeitskräftemangel in anderen Sektoren), die Sorge, qualifizierte Arbeitskräfte könnten abwandern, sowie Probleme in Bezug auf die Einrichtung, Anpassung und Funktionstüchtigkeit der Sozialversicherungssysteme. 3.4.3. Von der Wirtschaft und den Berufsverbänden in der EU werden stärker Probleme im Zusammenhang mit den Exporten als mit Investitionen vor Ort hervorgehoben. Sie betreffen: 3.4.3.1. in allgemeiner Hinsicht: die Rechtsunsicherheit und die institutionellen Kapazitäten der Behörden der Bewerberstaaten (bürokratische Verfahren ohne Rechtsmittelmöglichkeiten, Kompetenz und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, häufiger Zollprotektionismus, mangelnde Effizienz einiger Reglementierungs-, Normierungs- und Zertifizierungsinstanzen, Schwierigkeiten bei der gegenseitigen Anerkennung, Betrugsfälle, Korruptionsprobleme); 3.4.3.2. im wirtschaftlichen Bereich: die Komplexität und die Höhe der Besteuerung, den Fortbestand nichttarifärer Handelshemmnisse, technischer und bürokratischer Hindernisse, die mangelnde Transparenz der Privatisierungsprogramme, die Unberechenbarkeit des rechtlichen und steuerlichen Rahmens sowie die Beibehaltung einiger, wenn auch beschränkter Preisreglementierungen; 3.4.3.3. im Bereich der Wettbewerbspolitik: gewisse Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, Niederlassungsbeschränkungen (Niederlassungsgenehmigungen, Zweigniederlassungen), Beschränkungen des Grunderwerbs (obwohl diese durch Gründung einer Tochtergesellschaft umgangen werden können), die Höhe der staatlichen Beihilfen in einigen Sektoren, die in puncto Anpassung und Wettbewerbsfähigkeit mit Problemen kämpfen, die mangelnde Öffnung des öffentlichen Auftragswesens, als anormal empfundene Praktiken (Preisdumping, jedoch angesichts der offenen Verfahren in verhältnismäßig beschränktem Maße, Nichteinhaltung der Umweltvorschriften, Schwarzarbeit). 3.5. Die verbleibenden Anpassungsprioritäten angehen 3.5.1. Während der Anhörungen des Ausschusses wurde deutlich, dass folgende Aufgaben für die Bewerberstaaten prioritär sind: 3.5.1.1. in allgemeiner Hinsicht: die Konsolidierung der bereits erzielten Erfolge (Wirtschaftsmanagement, Produktivität, Qualität der Güter und Dienstleistungen, Unternehmenskultur, Aufklärung der Verbraucher) unter direkter Einbeziehung der Zivilgesellschaft; 3.5.1.2. im Bereich der Wirtschaftspolitik: die Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung, die Abschaffung der Handelshemmnisse für Güter und Dienstleistungen, die Fortsetzung und Beschleunigung der Privatisierungen, die Entwicklung der Preisliberalisierung, Steuerreformen zur Unterstützung der Marktwirtschaft, die Einhaltung der Währungsdisziplin, eine verlässliche Regelung zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums, die Unterstützung der KMU, die Weiterentwicklung der Umsetzung der europäischen Normen, Zertifikate und gegenseitigen Anerkennungen sowie der Umweltschutz; 3.5.1.3. im Bereich der öffentlichen Strukturen: die Verstärkung der Reform des Staates, der Verwaltungen, der Rechtsprechung, die Stärkung der Wettbewerbspolitik sowie die Einhaltung der Regelungen der OECD und des Europarates zur Korruptionsbekämpfung (zivil- und strafrechtliche Übereinkommen); 3.5.1.4. im Bereich der wirtschaftlichen Strukturen: die Stärkung autonomer und repräsentativer Berufsverbände, die Modernisierung der Strukturen von Industrie, Handel und Finanzeinrichtungen sowie der Landwirtschaft (mit neuen gegenseitigen Handelszugeständnissen) und die Anpassung der Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen, insbesondere der grenzübergreifenden Infrastrukturen zwischen den Bewerberstaaten und mit der EU; 3.5.1.5. im sozialen Bereich: die Umsetzung des sozialen Besitzstandes der Gemeinschaft, die Entwicklung des sozialen Dialogs und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft. 4. Die Herausforderung, die Unterstützungsmethoden wirksamer zu gestalten 4.1. Die Unterstützung des wirtschaftlichen Aufholprozesses der Bewerberstaaten wird eine Anstrengung zur Anpassung der Methoden unter vier Aspekten erfordern: die Neuausrichtung der Gemeinschaftsbeihilfen, die Intensivierung der Ausbildungsmaßnahmen, die Verbesserung der Bewertungsberichte und die vorzeitige Beteiligung an einigen Gemeinschaftspolitiken. 4.2. Gemeinschaftsbeihilfen optimieren 4.2.1. Die in der im März 1999 in Berlin verabschiedeten "Agenda 2000" für den Zeitraum 2000-2006 vorgesehenen Gemeinschaftsbeihilfen bewegen sich im Rahmen des auf 1,27 % des BSP festgelegten Haushaltsplafonds. Vorgesehen sind für diesen Zeitraum von vornherein etwa 20 Mrd. Euro für die Beitrittsvorbereitungsinstrumente und etwa 50 Mrd. Euro ab 2002 für die neuen Mitgliedstaaten. Eine solche Beihilfe ist zwar bedeutend, aber sicherlich nicht ausreichend, um alleine den Entwicklungs- und Aufholbedarf der betroffenen Länder zu finanzieren. 4.2.2. Die Europäische Union sollte nicht den Standpunkt vertreten, sie habe mit der Verabschiedung der Agenda 2000 bereits ihre Pflichten in Bezug auf die finanzielle Unterstützung der Bewerberstaaten erfuellt. Der Ausschuss betrachtet es zum gegenwärtigen Zeitpunkt als wichtigste Aufgabe, diese Gemeinschaftsbeihilfen gezielt auf die Unterstützung einer leistungsfähigen Marktwirtschaft auszurichten und dabei einen Anlauf- und Förderungseffekt für private Institutionen zu erzielen, da nur durch diese die notwendigen Mittel aufgebracht werden können. Im Hinblick auf das Erreichen dieses Ziels weist der Ausschuss auf folgende Notwendigkeiten hin: 4.2.2.1. Es ist zunächst einmal unabdingbar, die Partnerschaft mit den Berufsverbänden hinsichtlich nationaler Programme zur Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Verwendung der Gemeinschaftsbeihilfen auszubauen, wobei diese Konzertierung auf der Ebene der Konzipierung, der Umsetzung, der Begleitung und der Bewertung sichergestellt werden muss. 4.2.2.2. Die Kontrolle der Wirksamkeit der Unterstützung bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung muss intensiviert werden. Dies muss insbesondere auf der Grundlage der Partnerschaft mit den Berufsverbänden erfolgen. 4.2.2.3. Der Tätigkeitsrahmen der Unternehmen muss modernisiert werden (einschließlich Beschleunigung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Einsetzung qualifizierter, leistungsfähiger und unabhängiger Rechtspflegeorgane, was den Ausbau der bereits initiierten Partnerschaften zwischen den einzelstaatlichen Behörden der Mitglied- und Bewerberstaaten rechtfertigen würde). 4.2.2.4. Die Unterstützungsprogramme sollten stärker auf die transnationale Dimension ausgerichtet werden und die regionale Zusammenarbeit der Bewerberstaaten untereinander fördern. 4.2.2.5. Die Entwicklung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erscheint unerlässlich, insbesondere für transeuropäische Infrastrukturnetzprojekte (Verkehr, Energie, Telekommunikation, Umwelt). 4.2.2.6. Es muss nicht nur darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaftsbeihilfen den Wettbewerbsvorschriften genügen, sondern auch darauf, dass sie an Bedingungen geknüpft werden, und zwar unter Berücksichtigung der gemeinsamen Regeln, der Rechtsicherheit für Personen, Güter, Transaktionen und Investitionen sowie der Verstärkung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Regelverstößen, Betrugsfällen, Korruption und Schattenwirtschaft. 4.2.2.7. Besonders vordringlich ist das Erfordernis, den Aufbau eines starken und gut kontrollierten Finanz- und Bankensystems sicherzustellen. 4.2.3. Des Weiteren wäre es nützlich, Koppelungen zwischen Gemeinschaftsbeihilfen und einzelstaatlichen Hilfen der Mitgliedstaaten zu erleichtern, um die Wirkung der Finanzierung einzelner Projekte zu stärken, wodurch der beschränkte Umfang der Gemeinschaftsbeihilfen erhöht und die europäischen - gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen - Beihilfen stärker auf einige prioritäre Projekte konzentriert werden könnten. 4.2.4. Schließlich hebt der Ausschuss die Notwendigkeit hervor, mittelfristig eher eine Senkung als eine Erhöhung der nicht rückzahlbaren Beihilfen vorzusehen, was zu einer Einschränkung der Gesamtsumme der öffentlichen Beihilfen für die europäische Wirtschaft führen würde: Die öffentlichen Beihilfen sollten somit flankiert werden durch zinsverbilligte Kredite, Zinsvergütungen, Kreditbürgschaften oder Kapitalbeteiligungen, wobei eine bessere Koordinierung zwischen den Beihilfen aus den Fonds und den Krediten der Europäischen Investitionsbank, sonstigen Banken und des Finanzsektors wünschenswert wäre. 4.3. Ausbildungsmaßnahmen intensivieren 4.3.1. Der Aufholprozess der Bewerberstaaten wird auch eine umfassende Ausbildungsanstrengungen erfordern, bei der die Berufsverbände der Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle zu spielen haben: Sie müssen mit ihren Pendants aus den Bewerberstaatenn Abkommen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung erarbeiten, sie über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den gemeinschaftlichen Besitzstand informieren und ihre Anpassung entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen unterstützen. 4.3.2. Diese Ausbildungsmaßnahmen der Berufsverbände und der Sozialpartner, die mit Unterstützung der Gemeinschaft (vor allem in Gestalt des PHARE-Programms) bereits eingeleitet wurden, wären durch die Entsendung von Fachleuten, durch Lehrgänge und durch Austauschprogramme weiter auszugestalten. Sie müssten dazu beitragen, dass alle für die Anpassung relevanten Faktoren einbezogen werden und dabei insbesondere - einen rechtlichen und gerichtlichen Rahmen zur Unterstützung der Privatinitiative fördern; - für die Verbreitung des EU-Verwaltungs-Bezugssystems sorgen; - die richtige Anwendung der europäischen rechtlichen Instrumente vermitteln (europäisches Patent, Gemeinschaftsmarke, EG-Zertifizierung usw.); - für die Ausgestaltung der Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung sorgen; - den sozialen Dialog fördern. 4.4. Die Bewertungsberichte verbessern 4.4.1. Der Stand der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist Thema von Jahresberichten, die von der Europäischen Kommission in unmittelbarer Zusammenarbeit mit den Behörden der Bewerberstaaten erstellt werden. Der letzte Jahresbericht wurde am 8. November 2000 vorgelegt. 4.4.2. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat im November 2000 vereinbart, sich auch mit einigen für die Wirtschaftspolitik der Bewerberstaaten besonders signifikanten Aspekten zu befassen (u. a. mit ihren Wirtschaftsprogrammen und der von ihnen verfolgten Finanzpolitik), um sie immer näher an die in der Europäischen Union praktizierten Verfahren heranzuführen (wirtschaftliche Vorausschätzungen, Mitteilung von volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen, Stabilität der öffentlichen Finanzen usw.). Der Ausschuss begrüßt diese Initiative, durch die die Bewerberstaaten auch besser in den Prozess von Cardiff zur Stärkung der wirtschaftlichen Fluidität des Binnenmarktes und der Anpassung der Dienstleistungs- und Kapitalmärkte einbezogen werden können. 4.4.3. Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass bei seinen Treffen mit den Vertretern der Berufsverbände der Bewerberstaaten häufig Einschätzungen zum Ausdruck gebracht werden, die direkt an Ort und Stelle bestehen und sich erheblich von den offiziellen Berichten unterscheiden. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte: Stand der Reformen und Fortschritte, Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften, Verzögerungen bei der Übernahme des Besitzstandes, Wettbewerbsprobleme, etwaige Hemmnisse im Binnenmarkt. Die Debatte über den Beitritt zur Europäischen Union, die diesbezüglichen Fortschritte, Modalitäten und Voraussetzungen muss ins Zentrum der Zivilgesellschaft getragen werden, und zwar dergestalt, dass ein ständiger Dialog mit ihren organisierten Vertretern geführt wird. Der Ausschuss empfiehlt daher, von nun an eine direkte Einbeziehung der Berufsverbände in die Erstellung dieser Berichte zu gewährleisten, um die tatsächlichen Entwicklungen hinsichtlich des Stands der Reformen und der Fortschritte, der tatsächlichen Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften, der Hemmnisse vor Ort usw. besser einschätzen zu können. 4.4.3.1. Der gleichen Überlegung folgend müsste die Europäische Kommission dafür sorgen, dass ihre Bewertungsberichte auch die Analysen und Empfehlungen enthalten, die sowohl auf den jährlichen Konferenzen vorgelegt bzw. formuliert werden, die der Ausschuss mit den Vertretern der Berufsverbände der Bewerberstaaten ausrichtet, als auch von den bilateralen Gemischten Beratenden Ausschüssen (GBA), die mit mehreren dieser Länder errichtet wurden. Außerdem sollten die Behörden der Bewerberstaaten, die noch nicht die Einrichtung eines GBA vorgeschlagen haben, dies unverzüglich tun. 4.5. Die Bewerberstaaten bereits an einigen Gemeinschaftspolitiken beteiligen 4.5.1. Es wäre zweckmäßig, die praktische Vorbereitung der Bewerberstaaten dadurch zu unterstützen, dass sie schon in der Zeit vor dem Beitritt an der Umsetzung von Gemeinschaftspolitiken beteiligt werden, was einen Versuch darstellte, begrenzte, aber reale Beitrittsbereiche vorzeitig wirksam werden zu lassen. Dies würde die Beschleunigung der Verhandlungen und die Festlegung von Zielfristen für den Beitritt der einzelnen Länder erleichtern. 4.5.2. Ein gutes Beispiel für diese Vorgehensweise ist die unlängst erfolgte Unterzeichnung von Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Industrieprodukten (PECA) durch die Europäische Kommission mit Ungarn, der Tschechischen Republik und Lettland. Diese Übereinkommen sollten auf weitere Bewerberstaaten ausgedehnt werden. 4.5.3. Erwähnenswert ist auch die für den europäischen Forschungsraum und insbesondere für das 6. Rahmenprogramm vereinbarte uneingeschränkte Assoziierung der Bewerberstaaten. 4.5.4. Der Ausschuss unterstützt im Übrigen den Vorschlag der Europäischen Kommission, den er in einer früheren Stellungnahme zur Auswirkung der Erweiterung auf den Binnenmarkt selbst vorgebracht hatte, die in den 15 Mitgliedstaaten bereits bestehenden Koordinierungszentren und Kontaktstellen für den Binnenmarkt auf die Bewerberstaaten auszudehnen, um zu einer bilateralen Beseitigung der Hindernisse beizutragen, die im zwischenstaatlichen Handel noch bestehen können. 4.5.5. Ein solcher kooperativer Ansatz könnte auch auf die Zollpolitik der Gemeinschaft Anwendung finden, denn die meisten Bewerberstaaten haben nach ihrem EU-Beitritt eine Grenze zu Drittstaaten. 4.5.6. Der Ausschuss befürwortet darüber hinaus die im Januar 2001 von der Kommission unterbreiteten Vorschläge mit dem Ziel, die Bewerberstaaten bereits 2001 in die Europäische Umweltagentur aufzunehmen. 4.5.7. Ferner verweist der Ausschuss auf die Notwendigkeit, die Möglichkeit vorzusehen, dass sich die Bewerberstaaten schon vor ihrem Beitritt dem Gemeinschaftspatent anschließen, sobald dieses von der EU verabschiedet ist (wobei diese Einbindung die Annahme des Gemeinschaftspatents durch die EU-15, die schon 2001 erfolgen sollte, in keiner Weise erschweren darf). Eine Freigabe des Gemeinschaftspatents, dessen Nutzung den Bewerberstaaten verschlossen bliebe, hätte zur Folge, dass diese Staaten in neu erteilten Patenten nicht berücksichtigt werden könnten. Die einschränkenden Vorschriften des Rechts des geistigen und gewerblichen Eigentums verbieten es nämlich, ein Patent zu einem späteren Zeitpunkt auf Staaten auszuweiten, für die es ursprünglich nicht galt, und es erwiese sich somit als unmöglich, die Bewerberstaaten später in Gemeinschaftspatente einzubeziehen, die vor ihrem Beitritt erteilt wurden. Bei sehr vielen Gemeinschaftspatenten würde ein solcher Sachverhalt den Binnenmarkt bei seiner Erweiterung in zwei Lager spalten und so die zu Recht erwarteten Vorteile dieses Patents untergraben. 4.5.8. Der Ausschuss unterstützt ferner die Einbeziehung der Bewerberstaaten in die Ziele, die von der Europäischen Union bei den internationalen Handelsverhandlungen verfolgt werden, was eine enge Abstimmung zwischen der Kommission und diesen Staaten rechtfertigt, damit die Europäische Union auf der internationalen Bühne mehr Gewicht erlangt. 5. Die Herausforderung, einen neuen Zusammenhalt in der erweiterten Union vorzubereiten 5.1. Die Erweiterung der EU wird die Gegebenheiten ihres inneren Zusammenhalts sehr stark ändern, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Union ihre bei weitem nicht abgeschlossene Vertiefung anstrebt. Das Streben nach einem optimalen Zusammenhalt wird durch die Verzögerungen und das Entwicklungsgefälle der Bewerberstaaten noch erschwert werden, denn der Großteil dieser Verzögerungen und Entwicklungsabstände kann bis zum Beitritt allenfalls teilweise ausgeglichen werden. Der Großteil dieser Schwierigkeiten wird also in den ersten Jahren, wenn nicht den ersten Jahrzehnten nach dem Beitritt fortbestehen. Die erweiterte Union muss daher lernen, mit einem weitaus stärkeren wirtschaftlichen Entwicklungsgefälle ihrer Mitgliedstaaten und Regionen zu leben und sich an diese Situation sowohl anzupassen als sie auch schrittweise zu beheben. Weder die 1999 in Berlin verabschiedete Agenda 2000 noch die Reform des Vertrags, die sich auf die im Dezember 2000 in Nizza erzielte Vereinbarung gründet, werden ausreichen, um die Erweiterung und die Vertiefung miteinander in Einklang zu bringen, wenn sie nicht in eine noch umfassendere Neugestaltung eingebettet werden. Aus diesem Grunde müssen - unter umfassender Beteiligung der Bewerberstaaten - neue Maßnahmen eingeleitet werden, die darauf abzielen, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen, eine Koordinierung zwischen den nationalen Behörden auf der Grundlage gemeinsamer Aufgabenstellungen herbeizuführen, die WWU zu konsolidieren und die gesamteuropäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. 5.2. Die Gemeinschaftsvorschriften vereinfachen 5.2.1. Die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Bewerberstaaten wird durch die starke Komplexität der Gemeinschaftsvorschriften erschwert. Während es die Europäische Union ermöglichen sollte, die Vorschriften in Europa zu vereinfachen, erlässt sie weiterhin Vorschriften, die für die Anwender zu kompliziert, auf zu viele verschiedene Texte verteilt, womöglich gar widersprüchlich sind, um ein wirklich kohärentes Ganzes zu ergeben, und zu sehr den bestehenden einzelstaatlichen Vorschriften nachempfunden sind, als dass sie diese wirklich harmonisieren könnten. 5.2.2. Die Mitgliedstaaten hingegen sind hinsichtlich der gemeinschaftlichen Vorschriften nicht diszipliniert genug und lassen es weiterhin zu Verzögerungen bei der Umsetzung und zu Rechtsstreitigkeiten mit der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof kommen. Die 15 gehen somit heute den Bewerberstaaten mit schlechtem Beispiel voran. 5.2.3. Daher müssen die Gemeinschaftsmaßnahmen effizienter gestaltet, die Sachdienlichkeit und Qualität der Vorschriften gesteigert sowie die Kontrollen und die Anwendungsdisziplin verbessert werden. Es geht darum, das dauerhafte Funktionieren des Binnenmarktes zu konsolidieren, indem die Übernahme des Besitzstandes durch die Bewerberstaaten erleichtert und Streitfragen aus dem Weg geräumt werden. 5.2.4. Der Ausschuss hat sich in einer Stellungnahme vom Oktober 2000(3) zu der Notwendigkeit geäußert, ein Mehrjahresprogramm zur Vereinfachung der Vorschriften in die Wege zu leiten, das Folgendes umfasst: Verhaltenskodizes für die Institutionen und die Mitgliedstaaten selbst - wobei der Ausschuss durch Verabschiedung seines Verhaltenskodexes mit gutem Beispiel voranging -, eine Stärkung des Dialogs mit den Vertretern der Anwender der Vorschriften, die unabhängige Durchführung der im Vorfeld zu erstellenden Wirksamkeitsbewertung der Kommissionsvorhaben und die systematische Untersuchung möglicher Alternativen zu einer Vorschrift; dies kann durch freiwilliges Engagement, vertragliche Vereinbarungen, Selbstregelungen oder gemeinsame Regelungen der betroffenen Wirtschafts- und Sozialpartner, effiziente Follow-up-Methoden (Binnenmarktanzeiger, Jahresberichte) und die Förderung eines systematischen Vergleichs der besten Praktiken erreicht werden. 5.2.5. Der Ausschuss wünscht, dass die Bewerberstaaten an diesem Programm zur Vereinfachung der Vorschriften beteiligt werden, indem auch sie die Verhaltenskodizes übernehmen und die vertraglichen Verhandlungen zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartnern fördern. 5.3. Die nationalen Behörden koordinieren 5.3.1. Der Ausschuss hebt hervor, dass diese Vereinfachung der Vorschriften durch eine Stärkung der Kontrollen und der Umsetzung begleitet werden muss und die Mitgliedstaaten dabei mehr zur Verantwortung gezogen werden sollen. Die Europäische Kommission kann nicht allein eine gute Verwaltung des erweiterten Binnenmarktes sicherstellen, wenn gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen und die Kontrollen verschärft werden müssen. 5.3.2. Daher spricht sich der Ausschuss für eine direkte Einbeziehung der Behörden der Mitgliedstaaten in die Stärkung der verschiedenen Kontrollen vor Ort aus, indem gemeinsame Methoden angewandt werden, die von der Kommission gebilligt werden sollten. Die Bewerberstaaten sollten aufgefordert werden, sich daran zu beteiligen, denn dies ist für sie die beste Möglichkeit, für ihren künftigen Beitritt zu lernen. Es müssen also nach dem Vorbild der Koordinierungsstellen für den Binnenmarkt, die unlängst in den 15 Mitgliedstaaten eingesetzt wurden, Synergien zwischen den nationalen Behörden entwickelt werden, die für die Interessen des Binnenmarktes wirken. Diese Vorgehensweise muss sich insbesondere für die Wettbewerbspolitik, den Umweltschutz, die Produkt- und Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Bekämpfung von Steuer- und Handelsbetrug durchsetzen. 5.3.3. Die Kommission sollte der aufmerksamen Überwachung des ordentlichen Funktionierens dieser dezentralisierten Kontrollen wieder mehr Aufmerksamkeit schenken. Sie sollte ermächtigt werden, direkt einzuschreiten, um etwaigen Versäumnissen nationaler Behörden abzuhelfen. Mit Blick auf eine Union mit 30 Mitgliedstaaten und sehr unterschiedlichen nationalen Behörden könnten die Maßnahmen der Kommission die Schaffung von Gemeinschaftsinspektionen rechtfertigen, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle und Bekämpfung von Betrugsfällen europäischen Ausmaßes. 5.3.4. Im Hinblick auf die Zollbehörden verweist der Ausschuss auf das Ziel, identische Verfahren an den Außengrenzen der Union sicherzustellen, nachdem die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft sind. Dieses Ziel könnte es rechtfertigen, über das Stadium einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden hinauszugehen und eine wirkliche Vereinheitlichung der europäischen Zollbehörden zu einer einzigen Gemeinschaftsbehörde vom Zeitpunkt der Erweiterung an anzustreben. 5.4. Die WWU festigen 5.4.1. Die Wirtschafts- und Währungsunion, die die Volkswirtschaften der Euro-Teilnehmerstaaten zu einem Ganzen zusammenschließt, kommt zum rechten Zeitpunkt, um die Herausforderung, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in einem erweiterten Europa zu festigen, anzugehen. Ihre Aufgabe wird es sein, die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration über die Erweiterungen hinaus zu konsolidieren und die neuen Mitgliedstaaten progressiv und unwiderruflich einzubeziehen. 5.4.2. Der Ausschuss hebt die Notwendigkeit hervor, die wirtschaftliche Koordination im Rat "Wirtschaft und Finanzen" zu verstärken. Die Euro-Gruppe ist aufgerufen, als Triebkraft zu wirken, und muss die dazu geeigneten Strukturen entwickeln und entsprechend handeln. Abgesehen von den Wirtschafts- und Finanzministern müssen auch andere Ratsformationen, insbesondere der Rat "Beschäftigung und Sozialpolitik", sämtliche mit der Einführung des Euro verbundenen Folgewirkungen, für die es keine Erfahrungswerte gibt, in ihren Debatten und Beschlüssen uneingeschränkt berücksichtigen. 5.4.3. Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" muss die Bewerberstaaten ermutigen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ihre künftige Teilnahme an der WWU zu schaffen, insbesondere auf dem Wege von Strukturreformen in diesen Bereichen (beispielsweise in puncto Unabhängigkeit der Zentralbanken, wo bereits große Fortschritte erzielt wurden). Nach Ansicht des Ausschusses sollten sich die Bewerberstaaten dazu verpflichten, ab dem Zeitpunkt des Beitritts am Europäischen Wechselkursmechanismus teilzunehmen, der an die Stelle des EWS getreten ist. Damit wird die Stabilität der Wechselkurse im erweiterten Binnenmarkt auf solide Grundlagen gestellt und ein erster - im Übrigen verpflichtender - Schritt für ihre spätere Teilnahme an der WWU vollzogen. 5.5. Die europäische Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam steigern 5.5.1. Der Europäische Rat von Lissabon hat im März 2000 den Auftrag erteilt, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Wege größerer Strukturanpassungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu steigern. Dieser Auftrag muss mit der notwendigen Entschlossenheit durchgeführt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, die Innovation voranzutreiben, die kollektiven Kosten und die öffentlichen Ausgaben einzudämmen, das Funktionieren des Arbeitsmarktes zu verbessern, das Beschäftigungsniveau zu erhöhen und den Bestand der Sozialschutzsysteme zu sichern. 5.5.2. Der Ausschuss empfiehlt, die Bewerberstaaten an den in Lissabon festgelegten Zielen und an den jährlichen Bewertungsberichten anlässlich der Frühjahrstreffen des Europäischen Rates zu beteiligen, um - die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, die Innovation weiterzuentwickeln, die kollektiven Kosten und öffentlichen Ausgaben einzuschränken, das Funktionieren des Arbeitsmarktes und das Beschäftigungsniveau zu verbessern und die Modernisierung der Sozialschutzsysteme zu gewährleisten; - die vergleichende Bewertung bewährter Methoden zu fördern. Der Ausschuss begrüßt es, dass der Europäische Rat im März 2001 auf seiner Tagung in Stockholm deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er diese Einbindung als wichtig erachtet. 5.5.3. Eine solche Einbindung wird für die Bewerberstaaten einen Anreiz bilden, die Reformen zu beschleunigen und sie in ein Umfeld aufnehmen, das Synergien eröffnet, und zwar nicht nur untereinander, sondern auch gemeinsam mit den 15 Mitgliedstaaten. Im Übrigen stehen den einzelnen Bewerberstaaten alle Chancen offen, im Zuge der Anpassung an den Wettbewerb insbesondere in den Bereichen, in denen sie neue Reformschritte mit neuartigen Mitteln und dem festen Willen, sie zum Erfolg zu führen, unternommen haben, wie bei der wirtschaftlichen Öffnung und Innovation, nicht nur mit den 15 gleichzuziehen, sondern sogar zu den Besten unter ihnen aufzuschließen. 6. Schlussfolgerungen 6.1. Gestützt auf die Diskussionen, die er mit den Vertretern der Berufsverbände der Bewerberstaaten geführt hat, unterstreicht der Ausschuss die Notwendigkeit, mit Blick auf die Erweiterung die Anstrengungen zur wirksamen Übernahme des Acquis durch diese Staaten, die Wirksamkeit der Unterstützungsmethoden der Europäischen Union und die Vorbereitungen für einen neuen wirtschaftlichen Zusammenhalt in einer erweiterten Union zu verstärken. 6.2. Der Ausschuss stellt fest, dass die Mitgliedstaaten und die Bewerberstaaten sich nunmehr auf einem gemeinsamen Weg in die Zukunft befinden, was eine permanente und effiziente Unterstützung durch die Europäische Union und ihre wirtschaftlichen und sozialen Handlungsträger bei den Anstrengungen unterschiedlichster Art rechtfertigt, die von den Bewerberstaaten zu unternehmen und zu verstärken sind, um die sehr strengen Beitrittsbedingungen in Bezug auf das von der Union bereits erreichte - obwohl noch unvollendete - Integrationsniveau erfuellen zu können. 6.3. Ferner hält es der Ausschuss für völlig verfehlt, sich nach den Beschlüssen der Europäischen Union über die Agenda 2000 und die Reform des Vertrags nun auf den Standpunkt zu stellen, diese Anpassung sei ausschließlich Sache der Bewerberstaaten, da die Vorbereitung der erweiterten Union im Gegenteil tiefgreifende Reformen auf der Ebene der Europäischen Union erforderlich macht, die weit über die vereinbarten Reformen des Haushalts und der Institutionen hinausgehen müssen, damit die unvorhersehbaren Folgen einer Erweiterung dieses Ausmaßes bewältigt werden können. 6.4. Nach Ansicht des Ausschusses muss diese doppelte Herausforderung für die Bewerberstaaten wie für die Mitgliedstaaten als eine einmalige Chance betrachtet werden, eine tiefgreifende Erneuerung der Europäischen Union in die Wege zu leiten, die allen Beteiligten in dem Maße zum Vorteil gereicht, wie sie die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Fortschritt eines zugleich erweiterten und gestärkten Europas gewährleistet. 6.5. Deshalb ruft der Ausschuss die Europäische Union auf, bereits im Jahr 2001 ein ehrgeiziges und kohärentes Mehrjahresprogramm zur Vorbereitung der Erweiterung zu starten, um die Wirksamkeit der Verfahren zur Unterstützung der Bewerberstaaten zu steigern und gleichzeitig bereits in der EU-15 die Voraussetzungen für die Wahrung des Zusammenhalts in einem erweiterten Europa zu schaffen. Dieses Programm muss die Mitgliedstaaten und die Bewerberstaaten umfassen und die wirtschaftlichen und sozialen Akteure der Zivilgesellschaft an vorderster Front einbinden. Dabei muss das Ziel verfolgt werden, das Programm vor Ende der derzeitigen Mandatsperioden des Parlaments und der Kommission erfolgreich durchzuführen. Brüssel, den 25. April 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs (1) Siehe auch folgende Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses: "Beschäftigung und soziale Lage in den MOEL". "Die nördliche Dimension der EU", ABl. C 139 vom 11.5.2001. "Die Auswirkungen der Erweiterung der Union auf den Binnenmarkt", ABl. C 329 vom 17.11.1999. (2) Konferenz "Auf dem Wege zu einer Partnerschaft für Wirtschaftswachstum und soziale Rechte" am 14. und 17. November 2000 im Gebäude des Wirtschafts- und Sozialausschusses. (3) "Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften", ABl. C 14 vom 16.1.2001, S. 1.