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Document 52001AR0199

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Bericht der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)"

ABl. C 107 vom 3.5.2002, p. 64–67 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AR0199

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Bericht der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)"

Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0064 - 0067


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Bericht der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen 'Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)'"

(2002/C 107/20)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Ein unternehmerisches Europa schaffen: Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" (KOM(2001) 98 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 1. März 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 28. März 2001, die Fachkommission 6 "Beschäftigung, Wirtschaftspolitik, Binnenmarkt, Industrie, KMU" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf die Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Lissabon und Stockholm bezüglich weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen,

gestützt auf seine Stellungnahme zum Bericht der Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) und zu der Mitteilung der Kommission "Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit - Die Antwort der Kommission auf den Bericht der Task Force BEST und ihre Empfehlungen" (CdR 387/98 fin)(1),

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen angesichts der Globalisierung - Wie man sie fördern kann" (CdR 134/1999 fin)(2),

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Herausforderungen an die Unternehmenspolitik in der wissensbasierten Wirtschaft" und dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative 2001-2005" (CdR 185/2000 fin)(3),

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Innovation in einer wissensbestimmten Wirtschaft" (CdR 468/2000 fin)(4),

gestützt auf den von der Fachkommission 6 am 28. September 2001 einstimmig angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 199/2001 rev. 2; Berichterstatter: Herr Van den Brande, B-PPE, Senator, Abgeordneter des flämischen Parlaments),

in der Erwägung, dass die KMU einen maßgeblichen Beitrag zum wirtschaftlichem Wachstum und zur Beschäftigung in der Europäischen Union und den Bewerberländern leisten und deshalb geprüft werden muss, wie sich die in verschiedenen Bereichen verfolgten Politiken auf die KMU auswirken;

verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 14. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

1.1. Der Ausschuss würdigt das Bestreben der Kommission, eine zusammenfassende Darstellung aller Maßnahmen zur Förderung der KMU zu veröffentlichen. Der Bericht der Kommission gibt einen guten und sogar sehr ausführlichen Überblick über alle Maßnahmen, die auf EU-Ebene getroffen wurden, um die KMU zu unterstützen. Der Ausschuss möchte anlässlich dieser Stellungnahme nicht nur Empfehlungen zum Bericht der Kommission formulieren, sondern auch zum allgemeinen Kontext der europäischen KMU-Politik.

1.2. Die KMU-Politik weist u. a. wirtschaftliche, soziale und regionale Aspekte auf. Sie darf deshalb nicht getrennt von anderen Politikfeldern betrachtet werden. Dies gilt vor allem für die Unternehmenspolitik im weiteren Sinne. Beide Politikfelder ergänzen einander. So sollten die KMU beispielsweise einen zentralen Platz im Rahmen der politischen Maßnahmen einnehmen, die auf die Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft und die Förderung der Hightechsektoren abzielen.

1.3. Allerdings wird aus dem Bericht nicht immer deutlich, ob die genannten Maßnahmen eine allgemeine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen bezwecken oder ob es um gezielte politische Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen geht. Der Bericht enthält nicht immer die erforderlichen Angaben über die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf die KMU, was vielleicht darauf zurückzuführen ist, dass die Spezifität der KMU im Rahmen der europäischen Unternehmenspolitik nicht immer ausreichend erkannt wird.

1.4. Die Kommission betont zu Recht die Tatsache, dass ein großer Teil der KMU Innovationen für unsere Wirtschaft generiert. Die Bedeutung der KMU für die europäische Wirtschaft reicht jedoch über diesen Aspekt hinaus. Auch Unternehmen aus den eher "traditionellen" Sektoren sind in der Lage, Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für geringer qualifizierte Arbeitskräfte, die im Hightechsektor nicht unterkommen können. Dies kann auf vielerlei Weise erfolgen, beispielsweise über die Sozialwirtschaft.

1.5. Der Bericht der Kommission ist ein praktisches Arbeitsinstrument, um eine gründliche und zugleich kritische Bewertung der europäischen Unternehmens- und KMU-Politik vorzunehmen und bei Bedarf Korrekturen vorzuschlagen. Der Ausschuss hat sich in seiner Stellungnahme gezwungenermaßen auf bestimmte Themen beschränkt, möchte jedoch den Blick auch auf die künftige Strategie der Kommission für die gesamte Wirtschaft (gemäß den nach dem Lissabonner Gipfel erfolgten Anpassungen) und die sich aus der EU-Erweiterung ergebenden Konsequenzen richten. Er möchte vier Themen in den Mittelpunkt seiner Empfehlungen stellen: "Klarheit und Transparenz", "Konsultationen und Dialog mit dem KMU-Sektor", "Die KMU und die EU-Erweiterung" und "Die KMU und die regionale Wirtschaft".

1.6. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Kommissionsbericht an Qualität gewänne, wenn die Schlussfolgerungen bezüglich der KMU-spezifischen Politikoptionen expliziter gehalten wären. Der Ausschuss erwartet, dass die angekündigte Mitteilung über die Auswirkungen der neuen Wirtschaft auf die Unternehmenspolitik diesbezüglich Klarheit schafft.

2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

2.1. Klarheit und Transparenz

2.1.1. Die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen wird oft durch das Fehlen einer konkreten - unternehmensfreundlichen und dezentralen - Anlaufstelle (Prinzip einer einzigen Informationsstelle) erschwert. Es wäre zu prüfen, ob die Euro-Info-Zentren hierfür die geeigneten Einrichtungen sind. Die kleinen Unternehmer haben gewiss in der Regel andere Sorgen, als sich in den komplexen europäischen Rechtsvorschriften und den betreffenden Fördermaßnahmen zurechtzufinden. Gleichzeitig weist der Ausschuss darauf hin, dass die Effizienz der einzigen Anlaufstelle gesteigert werden kann, wenn die Nutzung fortgeschrittener und gleichzeitig kundenfreundlicher Kommunikationstechniken gefördert wird. Die Anwendung dieser Techniken muss es gleichzeitig ermöglichen, den Bearbeitungsweg eines Dossiers zu verfolgen, damit das betreffende Unternehmen stets feststellen kann, welches Verwaltungsorgan mit dem Dossier befasst ist.

2.1.2. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften verfügen durch ihre Nähe zur Bevölkerung über sehr gute Kenntnisse der vor Ort tätigen Klein- und Mittelbetriebe. Sie können einen geeigneten Rahmen für die Unterrichtung über administrative Auflagen und Fördermaßnahmen bereitstellen. Der Ausschuss bittet die Kommission zu prüfen, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften besser in die Tätigkeit der Euro-Info-Zentren (EIC) und in andere EU-Initiativen einbezogen werden können.

2.1.3. Zweifellos leisten zahlreiche der in dem Bericht genannten Initiativen und Maßnahmen einen positiven Beitrag zum allgemeinen Umfeld der europäischen Unternehmen, doch muss die Frage gestellt werden, ob hier nicht die Gefahr von Überschneidungen besteht und ob die Maßnahmen stets die richtige Zielgruppe erreichen. Nach Ansicht des Ausschusses muss die Europäische Kommission wirksam prüfen, ob die einschlägigen Maßnahmen den Erwartungen der Unternehmer, die in ihren Betrieben zahlreiche Informationsströme zu bewältigen haben und Tag für Tag in der Lage sein müssen, kurzfristig Entscheidungen zu treffen, auch wirklich gerecht werden. Dies bedeutet, dass die Kommission sich darum bemühen muss, die zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen einfacher und transparenter zu gestalten und die Zugangsschwelle zu den für die KMU bestimmten Finanzierungsinstrumenten zu senken. Dadurch werden sich gewiss auch die Effizienz und das Leistungsvermögen der KMU-Politik stark verbessern.

2.1.4. Die Europäische Kommission sollte dringlichst darüber nachdenken, ob nicht die Notwendigkeit besteht, die verschiedenen Fördermaßnahmen besser aufeinander abzustimmen und eine Reduzierung ihrer Anzahl ins Auge zu fassen. Dieser Ansatz dürfte machbar sein, da die gesamte Unternehmenspolitik von ein und derselben Generaldirektion verwaltet und koordiniert wird.

2.1.5. Wenn Klarheit und Transparenz zunehmen und die Zahl der Initiativen reduziert wird, kann auch die Beurteilung der ergriffenen Maßnahmen einfacher und transparenter gestaltet werden. Der Ausschuss ruft die Kommission auf, dem Aspekt der KMU-Wirksamkeit bei dieser Beurteilung hohen Stellenwert einzuräumen.

2.1.6. Die Kontakte der KMU zu den Behörden erfolgen häufig über zwischengeschaltete Beratungs- und Unterstützungsinstanzen. Um die Endzielgruppe der klein- und mittelständischen Unternehmer zu erreichen, sollte die Kommission diesen zwischengeschalteten Instanzen deshalb klare und entsprechend überarbeitete Informationen über die KMU-Politik zur Verfügung stellen. Letztere können dann dafür sorgen, dass die Informationen für die einzelnen Unternehmer bedarfsgerecht und auf dem neuesten Stand sind.

2.1.7. Die Kommission sollte darauf achten, dass die zumeist begrenzte Verwaltungskapazität der KMU nicht zu Wettbewerbsnachteilen führt. Dies gilt insbesondere auch für Ausschreibungen. Der Ausschuss fordert die Kommission in diesem Zusammenhang eindringlich auf, die europäischen Verfahren zu vereinfachen.

2.2. Konsultationen und Dialog mit dem KMU-Sektor

2.2.1. Der KMU-Sektor weist eine große Heterogenität auf, die sowohl zwischen einzelnen Kategorien als auch hinsichtlich der Unternehmensgrößen besteht. Jede Kategorie hat besondere Merkmale, denen die politischen Maßnahmen Rechnung tragen müssen. Beispielsweise hat es den Anschein, als zielten die meisten Maßnahmen zur Innovations- und Hightech-Förderung vorrangig auf Unternehmen mittlerer Größe ab. Gleichwohl sollten auch die Kleinunternehmen im Rahmen der europäischen Unternehmenspolitik Gehör finden, da auch sie für Innovationen und neue Arbeitsplätze sorgen.

2.2.2. Die Rücksprache mit den europäischen Interessenvertretungen der KMU ist bei der Europäischen Kommission alter Brauch. Die Interessenvertretungen werden zu neuen Gesetzgebungsinitiativen im KMU-Sektor gehört. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass diese Tradition gefestigt und Teil der europäischen Unternehmenskultur werden muss. Neben den Arbeitgebern und den Selbständigen müssen aber auch die Arbeitnehmer des KMU-Sektors dauerhaft in diesen Konsultationsprozess eingebunden werden.

2.2.3. Vorschläge und Maßnahmen aus anderen Politikbereichen bringen häufig Auswirkungen für die KMU mit sich und haben insbesondere eine Zunahme administrativer Auflagen zur Folge. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich der Umweltpolitik. Der Ausschuss ruft die Kommission auf, alle Maßnahmen im Voraus auf ihre KMU-Auswirkungen zu prüfen und sich erforderlichenfalls mit dem Sektor zu beratschlagen.

2.2.4. In bestimmten sektoralen Beratungsgremien (wie etwa dem Europäischen Sozialdialog) sind die KMU gut vertreten. In Anbetracht der spezifischen Probleme von Kleinunternehmen wäre vielleicht zu erwägen, für die KMU einen spezifischen sozialen Dialog sektorübergreifend einzurichten.

2.2.5. Bei der Vorbereitung neuer politischer Maßnahmen für den KMU-Sektor könnte die Europäische Kommission neuen Konsultationsformen den erforderlichen Platz einräumen. Zu den Möglichkeiten, die sich diesbezüglich anbieten, zählen schriftliche Befragungen einschlägiger Netzwerke oder die Durchführung von Anhörungen. Es muss schließlich darum gehen, die am unmittelbarsten Betroffenen an den Überlegungen zu beteiligen und die verschiedenen Reaktionen zu erfassen. Dies gilt ganz gewiss für einen so heterogenen Sektor wie den KMU-Bereich.

2.3. Die KMU und die EU-Erweiterung

2.3.1. Da die politischen Maßnahmen der Europäischen Union auch auf die Bewerberstaaten Anwendung finden werden, wäre es sehr zweckdienlich, die Erfassung politikrelevanter Informationen zu harmonisieren. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission darauf achten, dass die Erfassung strukturierter Wirtschaftsdaten in den Beitrittsländern nach der gleichen Methodik wie innerhalb der EU erfolgt. Der Ausschuss empfiehlt darüber hinaus, diese Methodik im Rahmen des Möglichen auch auf andere Staaten auszudehnen.

2.3.2. Da das dritte Mehrjahresprogramm für KMU auch Teilnehmern aus neun Bewerberstaaten offen steht, sollten verstärkt Untersuchungen über die potentiellen Möglichkeiten der KMU aus diesen Staaten durchgeführt werden. Gleichzeitig sollte ermittelt werden, ob zusätzliche Initiativen ergriffen werden müssen. So wird es sich vielleicht als notwendig erweisen, den Zugang des KMU-Sektors zu Finanzmitteln in diesen Ländern auszudehnen und Maßnahmen zur Förderung grenzüberschreitender Initiativen zu ergreifen.

2.3.3. Die Erweiterung der Union wird sich nicht nur auf die Bewerberstaaten und die EU-Mitgliedstaaten auswirken, sondern auch auf weitere Staaten, namentlich im Raum Mittel- und Osteuropa. Der Ausschuss empfiehlt, in den EU-Maßnahmen für diese Staaten den kleinen und mittleren Unternehmen größere Aufmerksamkeit zu widmen, damit das Unternehmertum innerhalb der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen und in der Gesellschaftskultur insgesamt breiteren Raum erhält.

2.3.4. Der Europäische Rat von Stockholm war sich darin einig, dass die Bewerberstaaten aktiver an den Zielen und Verfahren der Lissabonner Strategie beteiligt werden müssen. In diesem Zusammenhang darf von der Europäischen Kommission erwartet werden, dass sie bei sämtlichen künftigen Initiativen zugunsten der KMU begleitend eine Folgenabschätzung für die Bewerberstaaten und dabei insbesondere für die dortigen KMU vornimmt.

2.3.5. Bei ihrer Politik zugunsten der KMU misst die Kommission der Innovation und der Hochtechnologie - einschließlich der Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze - besondere Bedeutung bei. Obschon dieser Ansatz richtig ist, kann die Frage gestellt werden, ob die Bewerberstaaten angesichts der Wesensmerkmale ihrer kleinen und mittleren Unternehmen das ausreichende Potential und die entsprechende Kapazität aufweisen, um die verfügbaren europäischen Finanzierungsfonds in Anspruch nehmen zu können. Die Zugangsschwelle für diese Staaten muss ausreichend niedrig gehalten werden. Dabei kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass auch Sektoren mit einem eher traditionellen Image einen erheblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Erneuerung leisten können.

2.3.6. Im Rahmen der Erweiterung müssen den Unternehmen aus den Bewerberstaaten und ihren Organisationen Instrumente an die Hand gegeben werden, um das Konsultierungssystem der wirtschaftlichen Akteure und den sozialen Dialog zu vertiefen.

2.4. Die KMU und die regionale Wirtschaft

2.4.1. Da die Unternehmen häufig geographische Cluster bilden, wirkt sich die wissensbasierte Wirtschaft auf die regionale Verteilung der Wirtschaftstätigkeit und der Arbeitsplätze aus. Die Kommission muss deshalb darauf achten, dass alle Regionen von der auf die Innovationstätigkeit und die neue Wirtschaft abzielenden Unternehmenspolitik profitieren können. Dies gilt auch für die Politik zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Der Ausschuss ruft die Kommission auf, erforderlichenfalls die Strukturfonds als ein Instrument einzusetzen, das rückständige Regionen bei der Erneuerung ihrer Wirtschaft unterstützen soll.

2.4.2. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse und sind daher privilegierte Partner für die Umsetzung der europäischen Unternehmens- und KMU-Politik. Der Ausschuss ruft die Kommission auf, die europäische Politik (z. B. den KMU-Aktionsplan 2000-2006) mit Blick auf die politischen Prioritäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu überprüfen und ggf. entsprechende Seminare durchzuführen.

2.4.3. Die offene Koordinierungsmethode gewinnt an Durchschlagskraft und Wirksamkeit, wenn alle betroffenen Kreise in die Festlegung von Indikatoren einbezogen werden. Dies gilt ganz besonders für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Es ist von größter Wichtigkeit, dass diese Gebietskörperschaften an der Entwicklung von Bewertungsinstrumenten, Indikatoren und Benchmarking-Instrumenten beteiligt werden.

2.4.4. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung muss die unternehmerische Tätigkeit als echte Beschäftigungsalternative für Jugendliche gesehen werden. Gleichzeitig muss der Betreuung junger selbstständiger Unternehmer unter Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten der jeweiligen Region Beachtung geschenkt werden.

Brüssel, den 14. November 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) ABl. C 293 vom 13.10.1999, S. 48.

(2) ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 23.

(3) ABl. C 22 vom 24.1.2001, S. 10.

(4) ABl. C 253 vom 12.9.2001, S. 20.

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