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Document 52002AE0349

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007" (KOM(2001) 683 endg. — 2001/0281 (COD))

ABl. C 125 vom 27.5.2002, p. 17–19 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002AE0349

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007" (KOM(2001) 683 endg. — 2001/0281 (COD))

Amtsblatt Nr. C 125 vom 27/05/2002 S. 0017 - 0019


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statistische Programm der Gemeinschaft 2003-2007"

(KOM(2001) 683 endg. - 2001/0281 (COD))

(2002/C 125/06)

Der Rat beschloss am 18. Februar 2002, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 25. Februar 2002 an. Berichterstatterin war Frau Florio.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 389. Plenartagung am 20. und 21. März 2002 (Sitzung vom 20. März) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Hintergrund

1.1. Gemäß der am 17. Februar 1997 vom Rat erlassenen Verordnung (EG) Nr. 322/97 wird ein Statistisches Programm der Gemeinschaft aufgestellt. Das nun vorliegende Programm verfolgt den Zweck, Strategien, Prioritäten und Arbeitspläne für den Zeitraum von 2003 bis 2007 festzulegen.

1.2. Im Laufe der Jahre hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die Aufstellung des Programms von strategischer Bedeutung ist. Dies zum einen aufgrund der Beschleunigung wirtschaftlicher, monetärer, institutioneller und gesellschaftlicher Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union, zum anderen aufgrund der von den Bewerberländern in Mittel- und Osteuropa erzielten konkreten Fortschritte. Diese Länder werden binnen 2002 die EU-Beitrittsverhandlungen abschließen.

1.3. Das vorgeschlagene Fünfjahresprogramm 2003-2007 ist nunmehr das sechste mittelfristige Programm, das Eurostat aufgestellt hat. Wie bei jedem dieser Programme sind eine Zwischenbewertung, ein detaillierter Jahresplan sowie eine Schlussbewertung vorgesehen.

1.4. Auf der Grundlage der von der Kommission und vom Rat gegebenen Hinweise müsste Eurostat in zusehendem Maße eine Schlüsselposition einnehmen bei der Definition immer einheitlicherer Kriterien zur Erhebung und Auswertung statistischer Daten, und dafür immer kürzere Fristen benötigen.

1.5. Die besondere Verantwortung von Eurostat sowie allgemeiner des gesamten Europäischen Statistischen Systems (EES) liegt darin, vergleichbare und aktuelle Datensammlungen zu erstellen, und zwar sowohl für die Sektoren, die seit vielen Jahren von den europäischen Institutionen untersucht und überwacht werden, als auch im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie im Hinblick auf die Veränderungen, welche der Erweiterungsprozess in den Bewerberländern bereits hervorruft bzw. in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch hervorrufen wird.

1.6. In diesem Sinne müsste für eine statistische Bewertung der Euro-Zone, die insbesondere im Zusammenhang mit den Aspekten des geldpolitischen Kurses entworfen werden sollte, eine Lesart gewählt werden, bei der zwischen folgenden drei Räumen unterschieden wird: Euroländer, Länder, die nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, sowie Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa.

2. Statistiken als Ausrichtungsinstrumente in der EU

2.1. Die von Eurostat zur Verfügung gestellten Statistikinstrumente wurden in zahlreichen Berichten, laufenden Kontrollmaßnahmen und Untersuchungen zur Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der EU sowie in den Planungsunterlagen der nationalen Regierungen laufend verwandt.

2.1.1. Der Ausschuss hält in diesem Zusammenhang den Einsatz der statistischen Analysen zur Stützung der auf den Treffen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg festgelegten Strategien für besonders wichtig.

2.2. Es steht außer Frage, dass aufgrund der Einführung der einheitlichen Währung Überwachungs- und Analyseinstrumente heutzutage noch dringender benötigt werden. Sie sollen ermöglichen, sämtliche in wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Bereichen getroffene Entscheidungen so realitätsnah und so wissenschaftlich wie möglich einzugrenzen. Dadurch soll unter Wahrung der Grundsätze der Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit die Europäische Union gestärkt und das ganze System im Hinblick auf die globale Wettbewerbsfähigkeit angekurbelt werden.

2.3. Es ist völlig offensichtlich, dass die Wirksamkeit und die Funktionstüchtigkeit des Europäischen Statistischen Systems in direktem Zusammenhang steht mit der Erhebung möglichst einheitlicher, vollständiger und maximal aufeinander abgestimmter Daten.

2.4. Die noch bestehenden Unterschiede in den statistischen Erhebungskriterien, die teilweise zu beobachtende Unpünktlichkeit und die Anpassung der einzelstaatlichen statistischen Ämter an die europäischen Anforderungen machen große Anstrengungen der Mitgliedstaaten sowohl in wirtschaftlichem Sinne als auch im Hinblick auf die Berufsbildung erforderlich.

2.5. In einer anderen Lage scheint sich das von Eurostat bezüglich der Währungsstatistiken geschaffene Netz zu befinden, das auf die Bedürfnisse der Europäischen Zentralbank in puncto Monitoring zugeschnitten ist. Die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Datenerhebungssysteme muss rasch beseitigt werden, damit die Zukunft des europäischen Aufbauwerks nicht allein den Geldpolitiken überlassen bleibt.

2.6. Wie im letzten Bericht der Kommission zum Stand des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Union unterstrichen, wird es in diesem Zusammenhang z. B. auch von Bedeutung sein, statistische Analyseinstrumente für die Ebene der Regionen und der Gebiete zu entwickeln, die erhebliche wirtschaftliche Entwicklungsrückstände aufweisen.

2.7. Subsidiarität ist der wichtigste Grundsatz für die Datenerhebung im Europäischen Statistischen System (ESS). Die einzelstaatlichen statistischen Ämter arbeiten oft mit privaten Einrichtungen zusammen, welche die Auswertung der Daten mehr oder weniger beeinflussen und jedenfalls einen unsichtbaren Einfluss ausüben. Der Beteiligung solcher Einrichtungen am Datenerhebungssystem müsste eine gründliche Überprüfung vorausgehen, damit die Statistikinstrumente so neutral, wissenschaftlich und realitätsnah wie möglich sein können.

2.8. Schließlich gibt es einen weiteren Einsatzbereich von Eurostat, der besonderer Beachtung bedarf. Nutzer des ESS sind außer den nationalen Regierungen und den Unternehmen etc.(1) vor allem wirtschaftliche und soziale Organisationen auf nationaler und auf europäischer Ebene. Es wäre deshalb wichtig, dass sowohl bei der Ex-ante- als auch bei der Ex-post-Bewertung eine Konsultation aller Akteure erfolgen würde, die zugleich Nutzer und Datenlieferanten statistischer Erhebungen sind.

3. Die Rolle von Statistiken im Erweiterungsprozess

3.1. Den Statistiken kommt im Erweiterungsprozess und bei den Verhandlungen mit den Bewerberländern eine doppelte Aufgabe zu: sind sie einerseits integraler Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstands, so sind sie anderseits elementare Anzeiger für den volkswirtschaftlichen Entwicklungsstand der Bewerberländer.

3.2. Die Bewerberländer senden mit Ausnahme der Türkei viermal jährlich ihre statistischen Daten an Eurostat, wobei sie dieselben Erhebungsmethoden wie die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt haben. Die in den Bewerberländern erhobenen nationalen Daten sind noch nicht mit denen des ESS vergleichbar und müssen folglich mit Vorsicht ausgewertet werden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass in dieser Hinsicht in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt worden sind.

3.3. Obwohl zahlreiche EU-Projekte zur Harmonisierung der Erhebungskriterien durchgeführt wurden, konnten nicht alle Probleme endgültig beseitigt werden. Die Türkei und Malta befinden sich immer noch am Rande dieses Systems (das statistische Amt der Türkei ist nicht am europäischen System beteiligt).

4. Empfehlungen

4.1. Wie bereits in vorhergehenden Dokumenten unterstrichen wurde, fordert der Wirtschafts- und Sozialausschuss vor allem eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern im Sinne einer erhöhten Effizienz des ESS.

4.2. Wichtig ist die Verstärkung der Koordinierungsfunktion von Eurostat. Auf diese Weise kann eine bessere Harmonisierung und ein wirkungsvolles System vergleichbarer Daten gewährleistet werden.

4.3. Die statistischen Ämter der Bewerberländer müssen wirkungsvoller in den sich bereits in der Zielgeraden befindlichen Erweiterungsprozess eingebunden werden, und die Zusammenarbeit ist mittels Beihilfen zur Berufsbildung und zur Anpassung von Statistikinstrumenten zu verstärken.

4.4. Nach Auffassung des Ausschusses ist es ferner im Sinne einer größeren Neutralität des statistischen Materials besonders wichtig, dass die Tätigkeit privater Unternehmen, die am ESS direkt oder indirekt beteiligt sind, überwacht wird.

4.5. Der Ausschuss gelangt folglich auf der Grundlage dieser Ausführungen zur Überzeugung, dass die finanzielle Unterstützung für Eurostat durch eine stärkere Beteiligung der Regierungen der Mitgliedstaaten und durch eine kohärente Rolle der Kommission verstärkt werden müsste.

4.6. Wie schon festgestellt, wird es notwendig sein, die statistischen Erhebungen auf spezifische, bereits definierte Strategien (Europäischer Rat von Lissabon und von Göteborg) auszurichten. Wie bereits in einer vorhergegangenen Stellungnahme des Ausschusses(2) ausgeführt, müssen insbesondere statistische Analysen bezüglich sämtlicher Aspekte der nachhaltigen Entwicklung konzipiert werden.

Brüssel, den 20. März 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Siehe KOM(2001) 683 endg. - 2001/0281 (COD), S. 60/61, Ziffer 5.1.1.

(2) ABl. C 221 vom 7.8.2001, S. 169 und ABl. C 48 vom 21.2.2002.

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