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Document 52005IE1507
Opinion of the European Economic and Social Committee on the Proposal for a Decision of the European Parliament and the Council on the European Year of Equal Opportunities for All (2007) — Towards a Just Society (COM(2005) 225 final — 2005/0107 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (KOM(2005) 225 endg. — 2005/0107 (COD))
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft (KOM(2005) 225 endg. — 2005/0107 (COD))
ABl. C 65 vom 17.3.2006, p. 70–72
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
17.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/70 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft“
(KOM(2005) 225 endg. — 2005/0107 (COD))
(2006/C 65/14)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 27. Oktober 2005 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu obenerwähntem Thema zu erarbeiten.
Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 8. Dezember 2005 an. Berichterstatterin war Frau HERCZOG.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 422. Plenartagung am 14./15. Dezember 2005 (Sitzung vom 14. Dezember) mit 123 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Zusammenfassung der Standpunkte des EWSA
1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss bekräftigt erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für das Programm zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007). Er hat sich der Frage der Chancengleichheit, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den Grundrechten für alle in Europa verschrieben. |
1.2 |
In all seinen früheren einschlägigen Stellungnahmen hat der EWSA betont, dass viel konkretere Fortschritte als bisher erzielt werden müssten, damit jegliche Form von Diskriminierung gemäß Artikel 13 demnächst der Vergangenheit angehöre (1). Es lässt sich nicht leugnen, dass zahlreiche Korrekturmaßnahmen für Chancengleichheit getroffen wurden, doch verbleiben noch viele Aufgaben, die keinen Aufschub dulden. In diesem Zusammenhang kann das Europäische Jahr der Chancengleichheit (2007) eine gute Gelegenheit zur Bestimmung und Berücksichtigung der betreffenden Personengruppen schaffen. |
1.3 |
Nach Ansicht des EWSA ist jeder in der EU ansässigen Person Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bei der Wahrnehmung sämtlicher Menschenrechte — bürgerlicher, politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Natur — zu gewährleisten. Daher sollte das Europäische Jahr zum verstärkten Abbau sämtlicher Formen der Diskriminierung genutzt werden. Auch wenn den in Artikel 13 genannten Gründen besondere Aufmerksamkeit gilt, sollte das Jahr als Gelegenheit angesehen werden, um die Bevölkerung für die Diskriminierung spezieller, gewöhnlich unbeachteter Personengruppen — z.B. Kinder — und für bislang unberücksichtigte Fragen der Diskriminierung zu sensibilisieren. |
1.4 |
Der EWSA begrüßt die Sozialagenda 2005-2010, die eine Handlungsstrategie für Chancengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt umfasst und diese beiden Bereiche so in den Mittelpunkt der Betrachtungen rückt. Vorbehaltlich nachstehender Ergänzungs- und Änderungsvorschläge akzeptiert und unterstützt der EWSA die Ziele des Europäischen Jahres der Chancengleichheit (2007) mit seinen Schwerpunktthemen Rechte, gesellschaftliche Präsenz, Anerkennung, Respekt und Toleranz sowie Mainstreaming der genannten Bereiche. |
2. Begründung für die Stellungnahme und Bemerkungen
2.1 Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments
2.1.1 |
In der Mitteilung der Kommission zur Sozialagenda für den Zeitraum 2005-2010 wird hervorgehoben, wie wichtig es zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist, Chancengleichheit für alle zu fördern. Darin wird die Absicht der Kommission bekundet, eine neue Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle zu entwickeln. (Diese wird in der Mitteilung erläutert, die diesem Vorschlag (2) beigefügt ist). Eine der wichtigsten in der Mitteilung angekündigten Initiativen ist der Vorschlag, 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle auszurufen. Übergreifendes Ziel des Europäischen Jahres wird es sein, den Wert einer gerechten, durch Zusammenhalt geprägten Gesellschaft herauszustellen, in der alle gleiche Chancen haben. Neben der Beseitigung der Hindernisse für eine Teilhabe an der Gesellschaft gilt es, ein Klima zu schaffen, in dem die Vielfalt Europas als Quell sozialer und kultureller Stärke empfunden wird. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle hat folgende besondere Zielsetzungen:
Der aktuelle Vorschlag umfasst die Bestimmungen zur Durchführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle und legt den Finanzrahmen für die Aktion fest. Er basiert auf Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (3). |
2.2 Allgemeine und besondere Bemerkungen
2.2.1 |
Die Schaffung von Chancengleichheit ist eine Priorität der EU-Politik und soll dies auch bleiben. Zwar wurden auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene deutliche rechtliche Veränderungen im Kampf gegen Diskriminierungen — insbesondere gegen die in Artikel 13 genannten Diskriminierungen — erzielt, doch muss noch mehr für die Gewährleistung einer konsequenteren Durchsetzung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung getan werden. Indirekte Formen der Diskriminierung lassen sich zwar häufig zum Zeitpunkt des Geschehens selbst beobachten, sind jedoch schwer nachweisbar. Dies muss auf der Grundlage des Programms für das Europäische Jahr 2007 ebenfalls berücksichtigt werden. |
2.2.2 |
Ein weiterer Bereich mit Handlungsbedarf ist das unterschiedlich hohe Niveau des Schutzes vor unterschiedlich motivierten Diskriminierungen. Der Ausschuss empfiehlt nachdrücklich ein Verbot jedweder Diskriminierung — aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung — in den Bereichen Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Sozialschutz, Sozialleistungen sowie Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass eine Hierarchie zwischen den einzelnen Personengruppen geschaffen würde. |
2.2.3 |
Seit der Erarbeitung der Europäischen Charta für Grundrechte kann die EU nicht mehr länger nur als Staatenbund gelten, der auf ökonomischer Rationalität beruht. Folglich sind diejenigen gesellschaftlichen Gruppen gebührend zu beachten, die unter verschiedenen Formen von Ausgrenzung leiden, weil sie am Zugang zum Arbeitsmarkt und an der uneingeschränkten Teilhabe am Wirtschaftsleben gehindert werden oder weil sie trotz ihrer Erwerbstätigkeit in Armut leben. |
2.2.4 |
Soziale und ökonomische Argumente sprechen für die Gewährleistung der Chancengleichheit für alle und insbesondere für diejenigen, die aufgrund sozialer, wirtschaftlicher, kultureller, geographischer oder anderer Umstände diskriminiert oder benachteiligt werden. Würden sie entsprechend unterstützt, dann könnten sie ihren gesellschaftlichen wie auch ihren ökonomischen Beitrag leisten und so voll an der Gesellschaft teilhaben. |
2.2.5 |
Nach Ansicht des EWSA bietet das Programm für das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) Gelegenheit, diejenigen besonders zu berücksichtigen, die leicht übersehen werden: z.B. junge Menschen, auch Kinder, die aufgrund ihres Alters Diskriminierungen erfahren; aus verschiedenen Gründen mehrfach diskriminierte Menschen und Personen, die aufgrund ihres Wohnorts in Gebieten in Randlage oder in dünnbesiedelten Regionen benachteiligt sind, jedoch womöglich keinen Zugang zu den für sie erforderlichen Dienstleistungen haben. |
2.2.6 |
Nach Ansicht des Ausschusses sollte das Europäische Jahr auch Gelegenheit bieten, sich eingehender mit zentralen Herausforderungen wie Mehrfachdiskriminierungen zu befassen, die bestimmte Gruppen (z.B. behinderte Kinder, ältere Migranten, Roma-Frauen) oftmals erfahren müssen. Schließlich sind in sämtlichen Initiativen zur Diskriminierungsbekämpfung die Vielfalt und Heterogenität der am stärksten diskriminierten Personengruppen zu berücksichtigen. |
2.2.7 |
Das Europäische Jahr sollte eine Gelegenheit sein, um die Lage einer größeren Zahl von Personengruppen zu verbessern. Als Wegweiser für die Zukunft gebührt dem Internationalen Übereinkommen der UNO über die Rechte des Kindes besondere Aufmerksamkeit, denn es wurde von sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, so dass es als von der Gemeinschaft der Mitgliedstaaten anerkannter Grundsatz gelten und die Durchsetzung der Rechte des Kindes künftig ein grundlegendes europäisches Erfordernis werden kann. |
2.2.8 |
Noch wäre es verfrüht für eine Stellungnahme zu den wichtigsten Erfahrungen, die im Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderungen (2003) — zur Verbesserung ihrer Chancengleichheit — und im Rahmen des 2003 verabschiedeten Aktionsplans (2004-2010) (4) gesammelt wurden. Demgegenüber lässt sich deutlich sagen (5), dass diese Personengruppe — dank der Wirkung dieses Europäischen Jahres — in den Mitgliedstaaten mehr Aufmerksamkeit erfahren hat und die Unionsbürger nun fundierte Informationen über ihre behinderten Mitbürger besitzen. Ein echter Wandel erfordert jedoch unbedingt eine adäquate Bewertung der bisherigen Fortschritte und eine entsprechende Nachbereitung des Europäischen Jahres. Der EWSA erarbeitet momentan eine Stellungnahme zum Thema Bewertung und Nachbereitung des Europäischen Jahrs für Menschen mit Behinderungen. |
2.2.9 |
Hinsichtlich der indirekten Auswirkungen des Jahres 2007 muss bei der Erarbeitung der Rechtsvorschriften das Kapitel über Folgemaßnahmen nicht nur das Kriterium enthalten, welcher Prozentsatz der europäischen Bevölkerung umfassender über systematisch von Diskriminierungen betroffene Personengruppen informiert wurde. Vielmehr muss auch geprüft werden, wie sich Alltagsleben und Verwaltungspraxis konkret verändert haben. |
2.2.10 |
Die Einbeziehung der einzelnen Diskriminierungsgründe in sämtliche Politikbereiche und Initiativen der EU sowie die Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse eines speziellen Grundes bei der Entwicklung von Maßnahmen gegen andere Gründe (z.B. Berücksichtigung der Behindertenthematik auch beim Umgang mit anderen Gründen) sind der Schlüssel für einen verstärkten Abbau von Diskriminierungen und für die Förderung der Chancengleichheit. Die bereits in Bereichen wie Gleichstellung gesammelten diesbezüglichen Erfahrungen könnten auf andere Diskriminierungsgründe angewandt werden. |
2.2.11 |
Es ist wichtig, neben der strikten Ablehnung von Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auch die Werte eines multikulturellen Europa und die Bedeutung der bereits im Rahmen der europäischen Antidiskriminierungspolitik verabschiedeten Richtlinien zu unterstreichen. |
2.2.12 |
Der EWSA hat schon in mehreren Stellungnahmen (6) hervorgehoben, welche Bedeutung er der Teilhabe der Nichtregierungsorganisationen, der oben genannten Minderheitengruppen, der privaten und der öffentlichen Arbeitgeber, der sozialwirtschaftlichen Akteure, der Arbeitnehmer sowie der Vertreter der regionalen Ebene beimisst. Ferner müssen Diskriminierungsopfer und ihre Vertretungsgruppen bzw. –organisationen auf sämtlichen Ebenen und in allen Umsetzungsphasen eingebunden werden. Bei der Subventionsplanung, -umsetzung und -kontrolle ist effektiver zu prüfen (ggf. durch Berichte — auch anderer Quellen), ob zum Beispiel tatsächlich eine angemessene Kommunikation mit den Nichtregierungsorganisationen stattfindet. |
2.2.13 |
Besondere Aufmerksamkeit gebührt der Rolle der NRO und der Organisationen, die diskriminierte Personengruppen vertreten. Ihre Einbeziehung in das Europäische Jahr sollte auf allen Ebenen (lokale, regionale, einzelstaatliche und europäische Ebene) und in sämtlichen Phasen (Gesamtplanung, Umsetzung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung des Jahres) gewährleistet sein. Besonders zu betonen und zu berücksichtigen ist die Rolle der sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen (Genossenschaften, Verbände, Stiftungen und Fonds auf Gegenseitigkeit) bei der Diskriminierungsbekämpfung. |
2.2.14 |
Der Ausschuss ist erfreut, dass die Kommission die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern anerkennt, um die Entwicklung von Maßnahmen zugunsten der Nichtdiskriminierung und Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern und zu unterstützen. Der EWSA empfiehlt folgende Zielsetzungen für das Europäische Jahr:
|
2.2.15 |
Das Europäische Jahr der Chancengleichheit muss — auf der Grundlage früherer Erfahrungen — richtig vorbereitet werden. Wichtig ist, Informationen in einer allgemein verständlichen Sprache und Wortwahl zu erteilen, Bildung und Weiterbildung zu gewährleisten und sich einer angemessenen Medienresonanz, der Unterstützung durch andere Politikbereiche und der notwendigen technischen Hilfe zu vergewissern. Die aktuellen Forschungsergebnisse, vorbildlichen Verfahren und bewährten Programme müssen umfassender genutzt, verbreitet und angepasst werden. |
2.2.16 |
Nach Ansicht des EWSA fallen die geplanten Haushaltsmittel gegenüber den Zielen und Bedürfnissen sehr beschränkt aus. Die Zuweisung der verfügbaren Mittel erfordert besondere Aufmerksamkeit, um den Zugang dazu für die primär Betroffenen zu gewährleisten. |
2.2.17 |
Anlässlich des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle ist ebenfalls zu betonen, dass in den EU-Ländern jeder — über die in Artikel 13 und in dieser Stellungnahme genannten Gruppen hinaus — die Chance haben muss, seine Fähigkeiten und Möglichkeiten in erster Linie durch gesellschaftliche Integration und durch Bildung besser zu entwickeln. |
Brüssel, den 14. Dezember 2005
Die Präsidentin
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Anne-Marie SIGMUND
(1) Stellungnahme des EWSA zum Thema „Armut unter Frauen in Europa“ (Berichterstatterin: Frau King) - ABl. C 24 vom 31.1.2006; Stellungnahme des EWSA zu der „Sozialpolitischen Agenda“ (Berichterstatterin: Frau Engelen-Kefer) - ABl. C 294 vom 25.11.2005; Stellungnahme des EWSA zum „Europäischen Sozialfonds“ (Berichterstatterin: Frau Engelen-Kefer) - ABl. C 234 vom 22.9.2005; Stellungnahme des EWSA zum „Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS“ (Berichterstatter: Herr Greif) - ABl. C 234 vom 22.3.2006; Stellungnahme des EWSA zu „EQUAL“ (Berichterstatter: Herr Sharma) - ABl. C 241 vom 28.9.2004; Stellungnahme des EWSA zum Thema „Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003“ (Berichterstatter: Herr Cabra de Luna) - ABl. C 110 vom 30.4.2004.
(2) Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle - eine Rahmenstrategie (KOM(2005) 224 endg.).
(3) Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. (2) Abweichend von Absatz 1 beschließt der Rat gemäß dem Verfahren des Artikels 251, wenn er gemeinschaftliche Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Maßnahmen annimmt, die die Mitgliedstaaten treffen, um zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele beizutragen.
(4) Stellungnahme des EWSA, siehe SOC/163 - ABl. C 110 vom 30.4.2004.
(5) siehe Eurobarometer.
(6) Siehe SOC/189 - ABl. C 234 vom 22.9.2005.