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Document 42006X1208(02)
Conclusions of the Council and the Representatives of the Governments of the Member States, meeting within the Council, on the future priorities for enhanced European cooperation on Vocational Education and Training (VET) (Review of the Council conclusions of 15 November 2004 )
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (VET) (Prüfung der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2004 )
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (VET) (Prüfung der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2004 )
ABl. C 298 vom 8.12.2006, p. 8–11
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
8.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 298/8 |
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (VET)
(Prüfung der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2004)
(2006/C 298/05)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
1. |
Der Rat hat am 12. November 2002 eine Entschließung zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung gebilligt (1). Diese Entschließung bildete die Grundlage für die Erklärung, die die Minister für berufliche Bildung der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA/EWR- und der Bewerberstaaten sowie die Kommission und die europäischen Sozialpartner auf ihrer Tagung vom 29. bis 30. November 2002 in Kopenhagen als Strategie zur Verbesserung der Leistung, der Qualität und der Attraktivität der beruflichen Bildung angenommen haben (Kopenhagen-Prozess); |
2. |
auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2004 (2) wurde anlässlich der ersten Überprüfung der Umsetzung des Prozesses in Maastricht am 14. Dezember 2004 anerkannt, dass die berufliche Bildung auf europäischer Ebene stärker ins Blickfeld gerückt ist und an Profil gewonnen hat und dass erhebliche Fortschritte zu verzeichnen sind. Dazu zählen auch eine Reihe gemeinsamer Instrumente und Grundsätze (3). In dem Kommuniqué von Maastricht wurden Prioritäten auf nationaler und europäischer Ebene festgelegt und der Kopenhagen-Prozess mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ enger verknüpft; |
3. |
seit der Annahme des Kommuniqués von Maastricht wurden zum einen ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) und zum anderen die Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen angenommen (4). Die Anhörung zum Europäischen Qualifikationsrahmen ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen, während die Beratungen über ein Europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET), das nunmehr Gegenstand einer öffentlichen Anhörung ist, fortgesetzt wurden; |
4. |
die zentrale Rolle, die Bildung und Ausbildung auf der Agenda der Europäischen Union einnehmen, kommt in der überarbeiteten Lissabonner Strategie und in deren integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005–2008 (5) zum Ausdruck. Diese Strategie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, umfassender und besser in Humankapital zu investieren und die Bildungs- und Ausbildungssysteme den Herausforderungen anzupassen, die durch die Globalisierung, den demografischen Wandel und die technologischen Innovationen entstehen; |
5. |
der Gemeinsame Zwischenbericht 2006 des Rates und der Kommission über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (6) gelangt zu dem Schluss, dass „Die Verbesserung der Qualität und der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung somit weiter eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft ist“. Auch wird darauf hingewiesen, dass „das Streben nach Spitzenqualität zugleich mit dem Streben nach einem besseren Zugang zur Bildung und nach sozialer Eingliederung Hand in Hand gehen sollte“ — |
HEBEN HERVOR, dass
1. |
die berufliche Bildung eine breite Grundlage an Wissen und Fähigkeiten, die für das Arbeitsleben wichtig sind, schaffen und zugleich Spitzenleistungen auf allen Ebenen hervorheben sollte. Politik und Praxis sollten die Auswirkungen von Investitionen in die verschiedenen Kenntnis- und Kompetenzniveaus bewerten. Berufsübergreifende und fachspezifische Fähigkeiten sowie Spezialkenntnisse sollten verstärkt angeboten werden, um Engpässe bei qualifizierten Kräften zu vermeiden und einen Beitrag zur Stützung der Innovation und zum Wachstum der Wissensgesellschaft zu leisten; |
2. |
berufliche Bildung eine doppelte Funktion hat, indem sie zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt und den sozialen Zusammenhalt stärkt (7). Die Politiken im Bereich der beruflichen Bildung sollten alle Gruppen der Bevölkerung ansprechen und attraktive und anspruchsvolle Möglichkeiten für hoch qualifizierte Personen bieten, zugleich aber auf die Personengruppen ausgerichtet sein, die, was die Bildung anbelangt, benachteiligt und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden könnten — insbesondere Schulabbrecher, Personen mit geringer oder ohne Qualifikation, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Menschen aus Einwandererfamilien und ältere Arbeitnehmer; |
3. |
die Grundausbildung junge Menschen mit dem Wissen, den Fähigkeiten, den Werten und den Verhaltensweisen ausstatten sollte, die für das weitere Lernen, die Beschäftigung und den Unternehmergeist erforderlich sind, und die Schüler darauf vorbereiten sollte, den allgemeinen Bildungsweg oder den Weg der beruflichen Bildung oder eine Kombination dieser beiden einzuschlagen; |
4. |
junge Menschen in der beruflichen Bildung Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben sollten, die auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abgestimmt und für das lebenslange Lernen relevant sind. Dazu sind politische Maßnahmen erforderlich, damit die Abbrecherquoten im Bereich der beruflichen Bildung gesenkt und der Übergang von der Schule zur Arbeitswelt leichter gestaltet werden kann, z. B. durch eine Kombination von Ausbildung und praktischer Arbeit, wie dies in Lehrstellen oder bei der Ausbildung am Arbeitsplatz der Fall ist; |
5. |
die Fähigkeiten und Kompetenzen erwachsener Arbeitnehmer durch die Förderung der Anerkennung der in früheren Ausbildungsgängen und in der Praxis erworbenen Kenntnisse gestärkt werden sollten. Menschen, die im Erwerbsleben stehen, sollten Ausbildungsmöglichkeiten erhalten; dabei sind auch die Möglichkeiten und Vorzüge einer ausgewogenen Aufteilung der finanziellen Belastung zu bewerten. Zugleich sollte aber auch ein Bildungsangebot für benachteiligte Personen und Gruppen, speziell für solche mit geringerem Bildungsstand, zur Verfügung stehen; |
6. |
die Vielfalt der beruflichen Bildungssysteme in Europa ein Gewinn ist, der als Grundlage für gegenseitiges Lernen und als Anstoß für Reformen dienen kann. Wegen dieser Vielfalt ist es jedoch auch wichtig, dass eine größere Transparenz entsteht, und dass das gegenseitige Verständnis von Qualitätsfragen und folglich das gegenseitige Vertrauen in die Systeme und Praktiken der beruflichen Bildung gestärkt wird. Das Ziel sollte darin bestehen, einen europäischen Raum der beruflichen Bildung voranzubringen, in dem die in einem Land erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten europaweit anerkannt werden, wodurch die Mobilität von jungen Menschen und Erwachsenen gefördert würde. |
ERKENNEN AN, dass
der Kopenhagen-Prozess eine wesentliche Rolle gespielt hat, um den politischen Entscheidungsträgern die Bedeutung der beruflichen Bildung zu verdeutlichen. Er hat dazu beigetragen, die berufliche Bildung als Teil der Lissabonner Strategie stärker ins Blickfeld zu rücken. Dieser Prozess erleichtert eine Einigung auf europäische Gesamt- und Einzelziele, indem nationale Modelle und Initiativen erörtert und Beispiele bewährter Praktiken auf europäischer Ebene ausgetauscht werden. Auf nationaler Ebene hat der Prozess zu einer stärkeren Ausrichtung auf die berufliche Bildung beigetragen und war Anstoß für nationale Reformen;
BETONEN, dass
1. |
in Zukunft verstärkt spezielle Aktionen im Bereich der beruflichen Bildung durchgeführt werden sollten. Der Kopenhagen-Prozess sollte im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ fortgesetzt werden. Dazu sollte ein gezielter und ganzheitlicher Ansatz dienen, in dem die verschiedenen Initiativen und Instrumente miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig unterstützen, und in dem die berufliche Bildung auf allen Stufen als wesentlicher Teil des lebenslangen Lernens mit engen Verbindungen zur allgemeinen Bildung entwickelt wird. Dabei ist intensiv darauf hinzuwirken, dass die Sozialpartner und die Organisationen der einzelnen Sektoren an allen Arbeitsphasen beteiligt werden und die Erfahrungen aus den einzelnen europäischen Staaten wieder in die Entwicklungsarbeit auf europäischer Ebene einfließen; |
2. |
die Maßnahmen freiwillig sind und im Rahmen einer Bottom-up-Zusammenarbeit entwickelt werden sollten. |
KOMMEN ÜBEREIN, dass
die Prioritäten von Kopenhagen und Maastricht nach wie vor gelten und in der nächsten Phase wie folgt stärker akzeptiert werden sollten:
1. Ausrichtung der politischen auf die Verbesserung der Attraktivität und der Qualität der beruflichen Bildung
Die Mitgliedstaaten sollten dem Image, dem Status und der Attraktivität der beruflichen Bildung mehr Aufmerksamkeit widmen. Hierzu ist Folgendes erforderlich:
— |
Verbesserung der lebensbegleitenden Beratung, um den Möglichkeiten, die die berufliche Bildung und die Arbeitswelt bieten, und den Anforderungen, die sie stellen, stärker Rechnung zu tragen, einschließlich verstärkter beruflicher Orientierungshilfen, Information und Beratung in Schulen; |
— |
offene Systeme der beruflichen Bildung, die flexibel und individuell genutzt werden können und bessere Voraussetzungen für den Übergang ins Berufsleben und den Zugang zur Weiterbildung, einschließlich Hochschulbildung schaffen, und die Qualifizierung von Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt unterstützen; |
— |
enge Verbindungen zur Arbeitswelt, sowohl in der beruflicher Erstausbildung als auch in der beruflichen Fortbildung, und bessere Möglichkeiten des Lernens am Arbeitsplatz; |
— |
Förderung der Anerkennung nicht formaler und informeller Lernprozesse zur Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung und des lebensbegleitenden Lernens; |
— |
Maßnahmen zur Steigerung des Interesses und der Beteiligung von Frauen oder Männern an denjenigen Bereichen der beruflichen Bildung, in denen sie weiterhin unterrepräsentiert sind, beispielsweise Frauen im Technologiebereich. |
— |
Entwicklung und Hervorhebung von beruflichen Spitzenleistungen, beispielsweise durch die Anwendung von Weltklassestandards oder die Veranstaltung von Leistungswettbewerben (8). |
Was die Verbesserung der Attraktivität und der Qualität der beruflichen Bildung anbelangt, so sollte bei der Umsetzung der Berufsbildungsagenda stärkerer Nachdruck auf eine verantwortungsvolle Handhabung der Systeme der beruflichen Bildung und auf ein verantwortungsbewusstes Handeln der Anbieter von entsprechenden Bildungsmaßnahmen gelegt werden (9). Dies umfasst folgende Aspekte:
— |
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einzelpersonen und der Arbeitswelt, wozu auch die Antizipation des Bedarfs an Fähigkeiten gehört; besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen; |
— |
Qualitätssicherung und -verbesserung auf einzelstaatlicher Ebene im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates über Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (10); |
— |
Ausbau der öffentlichen und privaten Investitionen in die berufliche Bildung durch die Entwicklung ausgewogener gemeinsamer Finanzierungs- und Investitionsmechanismen; |
— |
größere Transparenz der beruflichen Bildungssysteme; |
— |
stärkere Führungsrolle der Bildungseinrichtungen und/oder der Bildungsanbieter im Rahmen einzelstaatlicher Strategien; |
— |
hoch qualifizierte Lehrer und Ausbilder, die sich fortlaufend beruflich weiterbilden; |
— |
aktive Partnerschaft zwischen verschiedenen Entscheidungsträgern und Akteuren, insbesondere den Sozialpartnern und den Branchenverbänden auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene. |
2. Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Instrumente für die berufliche Bildung
Die Entwicklung gemeinsamer europäischer Instrumente sollte fortgesetzt werden, um den Weg zu einem europäischen Raum der beruflichen Bildung zu ebnen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarktes zu fördern. Die vereinbarten Instrumente sollten im Jahr 2010 vorhanden sein.
WEITERENTWICKLUNG
a) |
gemeinsamer europäischer Instrumente, die speziell auf die berufliche Bildung abzielen, durch
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b) |
gemeinsamer europäischer Instrumente, bei denen die berufliche Bildung eine wesentliche Rolle spielt, durch
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UMSETZUNG
a) |
gemeinsamer europäischer Instrumente, die speziell auf die berufliche Bildung abzielen, durch
|
b) |
gemeinsamer europäischer Instrumente, bei denen die berufliche Bildung eine wesentliche Rolle spielt, durch
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3. Stärkung des wechselseitigen Lernens
Um wechselseitiges Lernen, kooperatives Arbeiten und den Austausch von Erfahrungen und Know-how zu verstärken, bedarf es eines systematischeren Ansatzes. Folgende Maßnahmen sollten dazu beitragen:
— |
gemeinsame Konzepte und vereinbarte Definitionen auf europäischer Ebene, damit einzelstaatliche Lösungen, Modelle und Standards besser verstanden werden; |
— |
Finanzierung von Forschung und Erhebungen zu spezifischen Fragen durch die Kommission, damit europäische Systeme und Methoden der beruflichen Bildung sowie deren Verbindungen zum Arbeitsmarkt und zu anderen Bildungsbereichen besser verstanden werden; |
— |
Überwachung von Netzen durch die Kommission, Austausch von Beispielen vorbildlicher Lösungen und Entwicklung von Mechanismen, die zur Verbreitung von Wissen und Expertise genutzt werden können; |
— |
ein systematischer und flexibler Rahmen, um Maßnahmen des wechselseitigen Lernens in der beruflichen Bildung zu unterstützen. Dieser Rahmen sollte auch dezentralisiertes wechselseitiges Lernen unterstützen. |
Angemessene und konsistente Daten und Indikatoren bilden den Schlüssel zum Verständnis der Situation in der beruflichen Bildung, zur Stärkung des wechselseitigen Lernens und zu einer faktengestützten Politik der beruflichen Bildung.
Bis zur nächsten Folgekonferenz auf Ministerebene im Jahr 2008 sollte die Kommission
— |
der Verbesserung der Abdeckung, der Genauigkeit und der Zuverlässigkeit der Statistiken in der beruflichen Bildung besondere Aufmerksamkeit widmen, damit die Fortschritte bei der Weiterentwicklung der beruflichen Bildung evaluiert werden können; |
— |
der Entwicklung des Aspekts der beruflichen Bildung innerhalb des kohärenten Rahmens von Indikatoren und Benchmarks Aufmerksamkeit widmen (11); |
— |
der Gewinnung statistischer Informationen über Investitionen in die berufliche Bildung und über deren Finanzierung besondere Aufmerksamkeit widmen. |
Dies könnte am besten dadurch erreicht werden, dass vorhandene Daten bestmöglich genutzt und kombiniert werden, wobei sichergestellt werden muss, dass angemessene einzelstaatliche/regionale Daten über berufliche Bildung zur Verfügung stehen, die mit anderen Daten über allgemeine und berufliche Bildung konsistent und vergleichbar sind.
4. Einbeziehung aller Akteure
Der Erfolg des Kopenhagener Prozesses beruht auf der aktiven Einbeziehung aller Akteure im Bereich der beruflichen Bildung, einschließlich insbesondere der Sozialpartner auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene, der Branchenverbände und der Anbieter beruflicher Bildungsmaßnahmen. Hierzu ist Folgendes erforderlich:
— |
kurz gefasste und klare Informationen über den Prozess, seinen Hintergrund, die Prioritäten und Maßnahmen und die wirksame Weitergabe der Ergebnisse; |
— |
aktive Einbeziehung der Akteure auf allen Stufen des Prozesses auf europäischer, einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene; |
— |
stärkere Einbeziehung der Anbieter von beruflichen Bildungsmaßnahmen, der Lehrer und Ausbilder in die Erprobung und Umsetzung der Ergebnisse des Prozesses; |
— |
gegebenenfalls Einbeziehung der Lernenden und ihrer Organisationen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene. |
FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN
den Kopenhagener Prozess umzusetzen durch
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wirksame Nutzung der Strukturfonds zur Unterstützung von Reformen der beruflichen Bildung auf einzelstaatlicher Ebene; |
— |
gezielte Nutzung des neuen Programms für lebenslanges Lernen zur Unterstützung des Prozesses, insbesondere im Hinblick auf Innovation, Erprobung, Experimente und Umsetzung; |
— |
aktive Beteiligung einschlägiger Gemeinschaftsagenturen, -einrichtungen und -ausschüsse; |
— |
enge Zusammenarbeit mit EUROSTAT, OECD, CEDEFOP und ETF hinsichtlich Statistiken, Indikatoren und Benchmarks; |
— |
Austausch von Informationen, Expertise und Ergebnissen mit Drittländern, insbesondere mit den unter die Nachbarschaftspolitik des erweiterten Europas fallenden Länder. Die Zusammenarbeit mit leistungsstarken Ländern und internationalen Organisationen wie der OECD sollte ausgebaut werden. |
Das Recht sämtlicher Mitgliedstaaten auf Teilnahme an diesen Arbeiten sollte sichergestellt sein.
Im Jahresbericht über die nationalen Lissabon-Reformprogramme sollte den Fortschritten im Bereich der beruflichen Bildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Der integrierte Zweijahresbericht über das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sollte einen spezifischen Teil über berufliche Bildung enthalten, um so die Überwachung der Fortschritte und Feststellung der wichtigsten Ergebnisse zu ermöglichen, die an den Europäischen Rat übermittelt werden.
(1) ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.
(2) Dok. 13832/04.
(3) Entschließung über die lebensbegleitende Beratung, (Dok. 9286/04);
Schlussfolgerungen über die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen (Dok. 9600/04);
Schlussfolgerungen zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (Dok. 9599/04).
(4) Europass (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6);
Schlussfolgerungen zu Fähigkeiten und Kompetenzen (ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 3).
(5) Dok. 9341/2/05
(6) „Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: Ein elementarer Beitrag zu Wohlstand und sozialem Zusammenhalt in Europa — Gemeinsamer Zwischenbericht 2006 des Rates und der Kommission über die Fortschritte im Rahmen des Arbeitsprogramms Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (ABl. C 79 vom 1.4.2006, S. 1).
(7) Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 23./24. März 2006 (Dok. 7775/06).
(8) Wie die europäische Berufsmeisterschaft, die 2008 in den Niederlanden stattfinden soll, und die alle zwei Jahre stattfindende Berufsweltmeisterschaft.
(9) Vorrangige Empfehlungen für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates (Dok. 7620/06).
(10) Schlussfolgerungen zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (Dok. 9599/04).
(11) Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2005 zu neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung (ABl. C 141 vom 10.06.2005, S. 7).