Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006XC1208(01)

Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG

ABl. C 298 vom 8.12.2006, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/13


Bekanntmachung eines Antrags gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG

(2006/C 298/07)

Antrag eines Mitgliedstaats

Die Kommission hat am 20. November 2006 einen Antrag gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) erhalten. Der erste Arbeitstag nach Eingang des Antrags ist der 21.11.2006.

Der Antrag Dänemarks betrifft Paketpostdienste in diesem Land. Gemäß Artikel 30 findet die Richtlinie 2004/17/EG keine Anwendung, wenn die betreffende Tätigkeit auf Märkten mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bewertung dieser Bedingungen erfolgt ausschließlich im Sinne der Richtlinie 2004/17/EG und unbeschadet der Anwendung der Wettbewerbsregeln.

Die Kommission muss binnen drei Monaten, gerechnet ab dem oben genannten Arbeitstag, über diesen Antrag entscheiden. Diese Frist läuft also am 21.2.2007 ab.

Artikel 30 Absatz 4 Unterabsatz 3 findet Anwendung. Dementsprechend kann die Frist, die der Kommission zur Verfügung steht, um einen Monat verlängert werden. Eine Fristverlängerung bedarf der Veröffentlichung.


(1)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1874/2004 der Kommission (ABl. L 326 vom 29.10.2004, S. 17).


Top
  翻译: