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Document 62008CN0039

Rechtssache C-39/08: Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 4. Februar 2008 — Markenrechtssache mit den Beteiligten: Bild.T-Online.de AG & Co. KG und dem Präsidenten des Deutschen Patent- u. Markenamts

ABl. C 107 vom 26.4.2008, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/12


Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 4. Februar 2008 — Markenrechtssache mit den Beteiligten: Bild.T-Online.de AG & Co. KG und dem Präsidenten des Deutschen Patent- u. Markenamts

(Rechtssache C-39/08)

(2008/C 107/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundespatentgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Bild.T-Online.de AG & Co. KG und der Präsident des Deutschen Patent- u. Markenamts

Vorlagefragen

1.

Fordert Artikel 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen (1) eine Gleichbehandlung von identischen oder vergleichbaren Anmeldungen?

2.

Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3.

Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Artikel 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4.

Wenn die Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren gegen früher zu Unrecht eingetragene Marken einzuleiten?


(1)  ABl. L 40, S. 1.


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