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Document 62008CN0052

Rechtssache C-52/08: Klage, eingereicht am 12. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik

ABl. C 107 vom 26.4.2008, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/15


Klage, eingereicht am 12. Februar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik

(Rechtssache C-52/08)

(2008/C 107/22)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und P. Andrade)

Beklagte: Portugiesische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt.

festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch, dass sie in Bezug auf die Aufnahme des Berufs des Notars die Richtlinie 2005/36/EG (1), mit der die Richtlinie 89/48/EWG (2) aufgehoben und ersetzt wurde, nicht umgesetzt hat, gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG verstoßen hat;

der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Ansicht der Kommission verstößt der portugiesische Staat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 13 der Richtlinie 2005/36, dass er den Notaren aus anderen Mitgliedstaaten nicht die Ausübung des Berufs in Portugal gestattet, obwohl sie das Recht zu dessen Ausübung in einem Mitgliedstaat besitzen, in dem dieser Beruf reglementiert ist, oder ihn nach den vorgesehenen Bedingungen in einem Mitgliedstaat ausgeübt haben, in dem dieser Beruf nicht reglementiert ist.

Jedenfalls verletze der portugiesische Staat dadurch, dass er von den Notarbewerbern die „Licenciatura em Direito“ durch eine portugiesische Universität oder einen nach portugiesischem Recht gleichwertigen Hochschulabschluss verlange, seine Verpflichtungen aus den Art. 13 und 14 der Richtlinie 2005/36.

Ferner verstoße der portugiesische Staat dadurch, dass er von den Notarbewerbern verlange, vor dem Besuch des Lehrgangs öffentliche Prüfungen abzulegen, mit den ihre allgemeinen Rechtskenntnisse abgefragt werden sollten, gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 14 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2005/36.

Nach alledem habe der portugiesische Staat die Richtlinie 2005/36 in Bezug auf den Beruf des Notars nicht umgesetzt.


(1)  Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22).

(2)  ABl. L 19, S. 16.


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