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Document 52008XC0506(06)

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Ostrau (OSR) und Brüssel (BRU) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 111 vom 6.5.2008, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 111/42


Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates

Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr zwischen Ostrau (OSR) und Brüssel (BRU)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 111/11)

1.

Die Tschechische Republik hat gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für den Linienflugverkehr zwischen Ostrau (OSR) und Brüssel (BRU) auferlegt.

2.

Angaben zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen:

Mindestbedienungshäufigkeit — Strecke und Mindestanzahl der wöchentlichen Umläufe

Flughafen Leoš Janáček, Ostrau (OSR/LKMT) — Flughafen Brüssel (BRU/EBBR): 3 Hin- und Rückflüge.

Mindestanforderungen an das Luftfahrzeug

Druckkabine, mindestens 30 Sitzplätze.

Kontinuität des Flugbetriebs

Während des gesamten Betriebszeitraums dürfen von der Gesamtzahl der angebotenen Flugverbindungen auf den einzelnen Strecken höchstens 2 % der Umläufe storniert werden — es sei denn, die Stornierung erfolgt aufgrund äußerer Umstände, wie insbesondere Wetterbedingungen, Streiks oder Betriebseinschränkungen seitens der Flughäfen.

Flugplan und Organisation des Linienbetriebs

Höchstens 30 % der im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angebotenen Verbindungen dürfen mit einem Flugzeugwechsel verbunden sein.

Der erste Start vom Flughafen Ostrau darf nicht vor 4.30 Uhr Ortszeit (LT) und die letzte Landung auf dem Flughafen Ostrau darf nicht nach 23.55 Uhr Ortszeit (LT) erfolgen.

Ein und derselbe Flug kann unter zwei oder mehreren Codes geführt werden (Codesharing).

Eine Zusammenarbeit in Form eines Interline-Abkommens mit anderen Luftfahrtunternehmen ist nicht unbedingt erforderlich, aber zulässig.

Tarife

Der Preis für einen einfachen Flug auf der Strecke OSR-BRU darf höchstens 200 EUR betragen.

Wobei der Tarif der „Economy Class“ ohne Mehrwertsteuer zugrunde gelegt wird.

Für den Flugscheinverkauf ist der Anschluss an ein weltweites Flugreservierungssystem erforderlich.


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