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Document 52008AE0993

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung) KOM(2008) 154 — 2008 /0060 (COD)

ABl. C 224 vom 30.8.2008, p. 87–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/87


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung)“

KOM(2008) 154 — 2008 /0060 (COD)

(2008/C 224/20)

Der Rat beschloss am 8. April 2008, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 251 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (Neufassung)“

Da der Ausschuss den Inhalt des Vorschlags befürwortet und seine Ansichten zu dem Thema bereits in verschiedenen Stellungnahmen (CES 522/84, verabschiedet am 23.5.1984 (1), CES 633/92, verabschiedet am 26.05.1992 (2), CES 230/94, verabschiedet am 23.2.1994 (3), CES 1385/96, verabschiedet am 27.11.1996 (4), CESE 1599/2003, verabschiedet am 10.12.2003 (5)) ausgeführt hat, beschloss er auf seiner 445. Plenartagung am 28./29. Mai 2008 (Sitzung vom 29. Mai 2008) mit 85 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen eine befürwortende Stellungnahme zu diesem Vorschlag abzugeben und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in den oben genannten Stellungnahmen vertreten hat.

Die Stellungnahme des Ausschusses zu den Regelungsverfahren mit Kontrolle wird derzeit erarbeitet [KOM(2007) 741 endg., KOM(2007) 822 endg., KOM(2007) 824 endg. und KOM(2008) 71 endg.].

 

Brüssel, den 29. Mai 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  EWSA-Stellungnahme zu dem „Vorschlag des Rates für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden“, ABl. C 206 vom 6.8.1984, S. 7.

(2)  EWSA-Stellungnahme zu dem „Vorschlag des Rates zur ersten Änderung der Richtlinie 88/344/EWG vom 13. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden“, ABl. C 223 vom 31.8.1992, S. 23.

(3)  EWSA-Stellungnahme zu dem „Vorschlag des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie 88/344/EWG vom 13. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden“, ABl. C 133 vom 16.5.1994, S. 21.

(4)  EWSA-Stellungnahme zu dem „Vorschlag des Rates zur dritten Änderung der Richtlinie 88/344/EWG vom 13. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden“, ABl. C 66 vom 3.3.1997, S. 3.

(5)  EWSA-Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden“, ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 45.


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