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Document 52009IP0141
EU-Mexico Strategic Partnership European Parliament recommendation to the Council of 12 March 2009 on an EU-Mexico Strategic Partnership (2008/2289(INI))
Strategische Partnerschaft EU/Mexiko Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
Strategische Partnerschaft EU/Mexiko Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 172–176
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 87/172 |
Donnerstag, 12. März 2009
Strategische Partnerschaft EU/Mexiko
P6_TA(2009)0141
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
2010/C 87 E/35
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis des von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion eingereichten Entwurfs einer Empfehlung an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (B6-0437/2008),
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juli 2008 mit dem Titel „Für eine strategische Partnerschaft EU-Mexiko“ (KOM(2008)0447),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Frauenmorden (Femiziden) in Mexiko und Mittelamerika und der Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens (1),
unter Hinweis auf das am 8. Dezember 1997 unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits (2) („Globalabkommen“),
in Kenntnis der auf den bisherigen fünf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik (EU-LAK) in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien (12./13. Mai 2006) und Lima (16./17. Mai 2008) abgegebenen Erklärungen,
unter Hinweis auf das auf dem Vierten Gipfeltreffen Europäische Union/Mexiko in Lima, am 17. Mai 2008 angenommene gemeinsame Kommuniqué,
unter Hinweis auf das anlässlich der achten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses EU/Mexiko am 13./14. Oktober 2008 in Mexiko-Stadt angenommene gemeinsame Kommuniqué,
unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Siebten Treffens des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses (GPA) Vereinigte Mexikanische Staaten/Europäische Union am 28. und 29. Oktober 2008 in Mexiko,
in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 13. Oktober 2008,
unter Hinweis auf die Botschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) an das Fünfte Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik vom 1. Mai 2008,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum Fünften Gipfeltreffen Lateinamerika/Karibik und Europäische Union in Lima (3),
unter Hinweis auf die anlässlich des 18. iberoamerikanischen Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 29. bis 31. Oktober 2008 angenommene Erklärung von San Salvador,
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 über die Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union (4),
gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0028/2009),
A. |
in der Erwägung, dass sich sowohl Mexiko als auch die Europäische Union zu bestimmten Grundwerten und gemeinsamen Grundsätzen bekennen und dass zwischen beiden Seiten historische und kulturelle Bindungen bestehen, |
B. |
in der Erwägung, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, auf die sich die Demokratieklausel bezieht, ein wesentliches Element der strategischen Partnerschaft und des Globalen Abkommens ist, das von beiden Seiten umgesetzt werden muss, |
C. |
in der Erwägung, dass Mexiko sowohl auf internationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene sein politisches Gewicht konsolidiert, wie seine kürzliche Ernennung zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (für den Zeitraum 2009 bis 2010) bzw. die Übernahme des Vorsitzes im Pro-Tempore-Sekretariat der Rio-Gruppe (Zeitraum 2008 bis 2010) belegen, |
D. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union den Beitrag Mexikos zum multilateralen System anerkennen muss, da der Multilateralismus eines der Grundprinzipien ist, zu dessen Förderung auf internationaler Ebene sich beide Seiten, Mexiko und die Europäische Union, verpflichtet haben, |
E. |
in der Erwägung, dass Mexiko in strategisch wichtigen Sektoren Strukturreformen eingeleitet und mittlerweile in der Reihe der Wirtschaftsmächte weltweit die zehnte Position erreicht hat, Mitglied der G-20 und der G-5 (Brasilien, China, Indien, Südafrika und Mexiko) und darüber hinaus das einzige lateinamerikanische Land ist, das der OECD angehört, |
F. |
in der Erwägung, dass Mexiko mehr als 100 Millionen Einwohner hat und ein ausgesprochen junges Land ist, da 45 % der Bevölkerung jünger als 20 Jahre sind, und dass ihm als „Brücke“ zwischen Nord- und Südamerika und zwischen Karibik und Pazifik eine wichtige geostrategische Position zukommt, |
G. |
in der Erwägung, dass sich das Globalabkommen auf drei Säulen stützt: den politischen Dialog, den schrittweisen Aufbau einer Freihandelszone und die Zusammenarbeit, und dass sich seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 die Beziehungen zwischen beiden Seiten in diesen drei Bereichen – Politik, Handel und Zusammenarbeit – vertieft und gefestigt haben, |
H. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko anlässlich des Gipfeltreffens in Lima auf die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme im Rahmen des Globalabkommens hingewiesen haben, |
I. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko sowohl im bilateralen Bereich als auch im Rahmen des Globalabkommens ihre Kontakte auf allen Ebenen und mit allen Institutionen, besonders im Bereich der parlamentarischen Zusammenarbeit im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko und der EuroLat verstärkt haben, |
J. |
in der Erwägung, dass der Vorschlag für eine strategische Partnerschaft mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenfällt und dass diese Krise das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der bilateralen Beziehungen beeinflussen kann, |
K. |
in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union die Einigung zwischen der Europäischen Union und ihren lateinamerikanischen Partnern über regionale und globale Fragen begünstigen und ein gemeinsames Eintreten für ihre gemeinsamen Werte und Interessen in den internationalen und regionalen Gremien ermöglichen könnte, |
L. |
in der Erwägung, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf zweierlei Ebenen bewirken sollte: auf multilateraler Ebene die Koordinierung zwischen beiden Seiten in globalen Fragen und auf bilateraler Ebene den Ausbau ihrer besonderen Beziehungen und Initiativen, |
M. |
in der Erwägung, dass die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, das zunehmende Voranschreiten der wirtschaftlichen Globalisierung und die sehr bedeutsame Diskussion über Demokratie, Menschenrechte, Umwelt usw. die Prioritäten auf der Tagesordnung beider Regionen verändert haben, |
N. |
in der Erwägung, dass Mexiko aufgrund seiner strategischen Lage und seines Netzwerks von Handelsabkommen für die europäischen Ausfuhren große strategische Bedeutung erlangt hat und die Europäische Union die zweitwichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Mexiko ist, |
O. |
in der Erwägung, dass die Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und Mexiko in den bilateralen Beziehungen der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielt, da ihr Geltungsbereich sehr umfassend ist (Waren, Dienstleistungen, Beschaffungswesen, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums, Investitionen und damit zusammenhängende Zahlungen), |
P. |
in der Erwägung, dass die Auswanderung von Mexikanern u. a. in die Europäische Union für Mexiko wegen der großen Zahl der mexikanischen Einwanderer in der Europäischen Union, von denen viele hoch qualifiziert sind, eines der wichtigsten und sensibelsten Themen ist, |
1. |
richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
|
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Regierung und dem Kongress der Vereinigten Mexikanischen Staaten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 140.
(2) ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 45.
(3) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.
(4) ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.