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Document 52009BP0096

Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 - Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelplan I – Europäisches Parlament; Einzelplan II – Rat; Einzelplan IV – Gerichtshof; Einzelplan V – Rechnungshof; Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss; Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen; Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter; Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter(2009/2004(BUD))

ABl. C 87E vom 1.4.2010, p. 327–332 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 87/327


Dienstag, 10. März 2009
Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 - Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX

P6_TA(2009)0096

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 – Einzelplan I – Europäisches Parlament; Einzelplan II – Rat; Einzelplan IV – Gerichtshof; Einzelplan V – Rechnungshof; Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss; Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen; Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter; Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter(2009/2004(BUD))

2010/C 87 E/48

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1),

unter Hinweis auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3),

unter Hinweis auf den fünften Bericht der Generalsekretäre der Organe vom Mai 2006 über die Entwicklung von Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der Organe (4),

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0057/2009),

A.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament auf dieser Stufe des jährlichen Verfahrens die Voranschläge der übrigen Organe und die Vorschläge seines eigenen Präsidiums für den Haushaltsplan 2010 erwartet,

B.

in Erwägung des Vorschlags, das Pilotvorhaben, wonach die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss verstärkt werden sollen, im zweiten Jahr während des gesamten Verlaufs des Haushaltsverfahrens 2010 fortzusetzen,

C.

in der Erwägung, dass die Obergrenze von Rubrik 5 für das Haushaltsjahr 2010 bei 8 088 000 000 EUR liegt (was unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 2 % einem Anstieg um 311 000 000 EUR oder 4 % im Vergleich zu 2009 entspricht),

D.

in der Erwägung, dass sich der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments für 2009 auf 1 529 970 930 EUR beläuft, was in diesem Jahr 19,67 % der Rubrik 5 entspricht,

Europäisches Parlament

Allgemeiner Rahmen

1.

unterstreicht nachdrücklich das grundlegende Prinzip, dass alle Mitglieder gleichermaßen umfassende und qualitativ hochwertige Dienstleistungen erhalten sollten, um in ihrer Muttersprache arbeiten und sich äußern sowie darin die Dokumente erhalten und so im Namen ihrer Wähler bestmöglich handeln zu können; betrachtet die neue Wahlperiode als Gelegenheit, um sicherzustellen, dass das der Fall ist, und kommt überein, dass in diesem Sinne der optimale und gleichberechtigte Zugang der Mitglieder zu den Sprachendiensten eine der wesentlichen Leitlinien für den Haushaltsplan 2010 sein wird;

2.

ist der Ansicht, dass gemäß seinem bereits früher vertretenen Standpunkt allen Aspekten im Zusammenhang mit der legislativen Rolle des Parlaments das gleiche Gewicht eingeräumt werden sollte; so sollte insbesondere die vorrangige Konzentration der Bediensteten und der entsprechenden Ressourcen in erster Linie der parlamentarischen Tätigkeit und Beschlussfassung im Bereich der Mitentscheidung gelten;

3.

unterstreicht, dass 2010 ein Jahr sein wird, in dem das Parlament nach den Europa-Wahlen 2009 und den damit verbundenen Änderungen seiner Zusammensetzung während des Jahres allmählich seine uneingeschränkte Tätigkeit wieder aufnehmen wird, und stellt fest, dass dies eine Reihe von Anpassungen des Haushaltsplans erfordern wird; stellt ferner fest, dass viele Posten, die spezifisch das Wahljahr 2009 betrafen, nicht mehr notwendig sein werden;

4.

weist darauf hin, dass 2010 ein Jahr fortgesetzter Anpassung für das Parlament sein wird, was die Verbesserung seiner Arbeitsverfahren und seine Modernisierung im Zusammenhang mit seinen politischen und legislativen Verantwortlichkeiten sowie die Bewertung betreffend eine Reihe von in den vergangenen Jahren eingeleiteten wichtigen Mehrjahresinitiativen angeht;

5.

bestätigt seine Absicht, die notwendigen Vorkehrungen im Hinblick auf eine künftige mögliche Erweiterung der Europäischen Union um Kroatien zu treffen;

6.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die Obergrenze der Rubrik 5 – Verwaltungsausgaben – theoretisch eine Anhebung um 4 % oder 311 Mio. EUR gestatten wird; stellt folglich fest, dass als Messlatte der freiwillige Anteil des Parlaments von 20 % immer noch einen „automatischen“ zusätzlichen Spielraum von 62 Mio. EUR unter Berücksichtigung der Obergrenzen sowie 87 Mio. EUR im Vergleich zu dem tatsächlich für 2009 angenommenen Haushaltsplan implizieren würde, wobei allerdings Ungewissheiten bezüglich der Entwicklung des EU-BNE und der Umstände, unter denen das Europäische Parlament tätig sein muss, existieren;

7.

erwartet, dass das Präsidium bei der Vorlage des Haushaltsvoranschlags realistische Anträge unterbreitet, und ist bereit, seine Vorschläge umsichtig und vollständig bedarfsorientiert zu prüfen, um ein angemessenes und effizientes Funktionieren des Organs sicherzustellen;

8.

vertritt die Auffassung, dass im Haushaltsvoranschlag eher eine erhebliche Marge gewahrt statt eine spezifische Reserve geschaffen werden sollte, um dem neuen Parlament die Möglichkeit zu belassen, nach dessen Arbeitsbeginn seine eigenen Prioritäten zu setzen oder sich an wechselnde Umstände anzupassen, dabei allerdings die 20 % der Gesamtverwaltungsausgaben zu berücksichtigen;

9.

ist der Ansicht, dass im Fall einer künftigen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon sämtliche notwendigen Anpassungen, die Haushaltsausgaben erfordern, zu diesem Zeitpunkt entsprechend den geltenden Haushaltsverfahren bewerkstelligt werden müssen;

10.

fordert eine detaillierte und klare Übersicht über die Haushaltslinien, die 2008 nicht ausgeschöpft wurden, und stellt sich darauf ein, die Gründe dafür zu prüfen; wünscht ferner einen Bericht über alle Mittelübertragungen und ihre Verwendung 2008 ebenso wie einen aktuellen Überblick über die endgültig zweckgebundenen Einnahmen im Vergleich zu den in den Haushaltsplan eingesetzten Beträgen;

11.

begrüßt den Beschluss, im zweiten Jahr das Pilotvorhaben einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss zu verlängern, was ein gestrafftes Haushaltsverfahren sowie eine frühzeitigere und transparentere Konsultation in allen parlamentarischen Angelegenheiten mit erheblichen finanziellen Auswirkungen gewährleisten sollte; betont, dass das Verfahren, was den Zeitpunkt angeht, an dem das Präsidium den Haushaltsausschuss in Fragen mit derartigen finanziellen Auswirkungen konsultiert, verbessert werden könnte, und wünscht eine Klarstellung und Definition der gängigen Praxis in diesem Punkt;

Gleichberechtigter Zugang der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu den Sprachendiensten

12.

vertritt die Auffassung, dass 2010 ein Jahr sein sollte, in dem möglichst umfassende Anstrengungen dahingehend unternommen werden müssen, dass die Mitglieder sämtlicher Staatsangehörigkeiten und Muttersprachen bezüglich ihrer Möglichkeit gleichbehandelt werden, ihre Pflichten und politischen Aktivitäten, wenn sie dies wünschen, in ihrer Muttersprache zu absolvieren;

13.

erkennt an, dass in vielen Fällen und vor allem im Rahmen der Ausschuss- und Fraktionsarbeit restriktive Fristen die Bedeutung von Verhandlungen zwischen den wichtigsten Akteuren erhöhen; betont nichtsdestotrotz den Grundsatz der demokratischen Legitimität durch all seine Mitglieder und ihr Recht auf uneingeschränkte Mehrsprachigkeit; vertritt daher die Auffassung, dass der Haushaltsplan 2010 im Hinblick auf dieses Ziel und die Schaffung des korrekten Gleichgewichts zwischen den Einschränkungen der Mehrsprachigkeit und dem reibungslosen Verlauf der Legislativverfahren genutzt werden kann und sollte;

14.

hat großes Interesse an der Frage der Mehrsprachigkeit und ersucht die Dienststellen um eine Darstellung der gegenwärtigen Situation und der voraussichtlichen Entwicklungen 2010, einschließlich der Anwendung des „Kodex“ und möglichen Spielraums für weitere praktische Verbesserungen sowie des Pilotprojekts für personenbezogene Dolmetschleistungen, darunter dessen Kriterien und Nutzen für Mitglieder mit unterschiedlichem sprachlichem Hintergrund, sowie eine Übersicht, wie die „materiellen Hemmnisse“ für die Gleichberechtigung (d.h. das Fehlen geeigneter Sitzungssäle, Kabinen usw.) mittelfristig beseitigt werden sollen; wünscht Zusagen, wie das neue Parlament in all diesen Bereichen im Vergleich zur Situation der Mitglieder, die im Verlauf der letzten Erweiterungen aufgenommen wurden, besser ausgerüstet sein wird;

15.

vertritt ferner die Auffassung, dass mit allen Mitteln versucht werden muss, die Flexibilität der Verdolmetschung zu steigern, da dies ein wesentlicher Schritt im Hinblick auf gute Arbeitsverfahren ist, und weist darauf hin, dass in vielen Fällen Probleme und Mittelvergeudung vermieden werden könnten, wenn eine Möglichkeit bestünde, Sprachen kurzfristig je nach tatsächlicher statt nach geplanter Teilnahme an Sitzungen auszutauschen;

Optimale Ressourcenverwendung zur Verbesserung der Legislativtätigkeit des Europäischen Parlaments

16.

betont, dass alles getan werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Haushaltsmittel und Personalressourcen, die dem Parlament zur Verfügung stehen, so kosteneffizient wie möglich verwendet werden, um das Organ und seine Mitglieder zu befähigen, ihre letztendlich legislativen Aufgaben erfolgreich zu erfüllen; bekräftigt, dass dies sorgfältige Planung und Organisation seiner Arbeitsverfahren und, wenn möglich, die Zusammenlegung von Funktionen und Strukturen impliziert, um unnötige Bürokratie, funktionelle Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden;

17.

betont, dass die zunehmenden Mitentscheidungsbefugnisse sämtliche mit der Legislativtätigkeit des Parlaments befassten Dienststellen zusätzlich belasten und hohe Effizienz sowie Priorisierung der Bediensteten und entsprechenden Ressourcen erfordern werden, damit die Mitglieder ihre Pflichten korrekt erfüllen können;

18.

weist darauf hin, dass für 2009 eine erhebliche Aufstockung des Personalbestands vereinbart wurde, auch wenn gleichzeitig allgemeines Einverständnis herrschte, dass für das Personal im Anschluss an die sehr umfangreichen Aufstockungen im Zuge der jüngsten Erweiterungen nun eher eine Phase der Konsolidierung beginnen und die Neuverwendung ein kontinuierlicher Prozess sein sollte; erneuert seine Forderung an alle Dienststellen und Fraktionen, ihre Anträge ab Beginn des Verfahrens umfassend zu begründen;

19.

erwartet die Empfehlungen der Arbeitsgruppe für die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und ist der Ansicht, dass Kosteneinsparungen eine natürliche Folge ihrer nachfolgenden Umsetzung sein sollten;

20.

fordert außerdem, dass die Anträge der Fraktionen im Stadium des Haushaltsvoranschlags im Frühjahr berücksichtigt werden;

21.

vertritt die Auffassung, dass eine Analyse, wie Ressourcen verwendet werden und die Tätigkeit organisiert wird, manchmal notwendig ist, wenn spezifische Probleme eindeutig ermittelt und die Ziele der durchzuführenden Prüfung ausreichend präzisiert werden, messbar sind und gezielt angegangen werden; vertritt die Auffassung, dass 2010 einige spezifische Bereiche und Projekte ermittelt und solcherart geprüft werden könnten; verweist gleichzeitig auf die Bedeutung des 2008 durchgeführten Screenings; wünscht dessen Fortsetzung und Vertiefung, damit es bei den Beschlüssen über den Haushaltsvoranschlag 2010 berücksichtigt werden kann; weist darauf hin, dass sich ändernde Umstände des neu gewählten Parlaments, ausgeweitete Mitentscheidungsbefugnisse sowie andere Änderungen ebenfalls berücksichtigt werden sollten;

22.

macht das Präsidium auf die Arbeitsbedingungen der von im Parlament tätigen Vertragsnehmern beschäftigten Personen aufmerksam; fordert das Präsidium in diesem Zusammenhang auf, darauf zu achten, dass diese Unternehmen das geltende Arbeitsrecht uneingeschränkt und umfassend respektieren;

Verbreitung von Informationen an die Mitglieder

23.

betont, dass seit der vor einigen Jahren eingeleiteten umfangreichen Reform unter dem Motto „Raising the Game“ mindestens drei neue wichtige Projekte durchgeführt wurden oder werden, um möglichst vollständige und relevante Informationen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit zu vermitteln; verweist auf die Fachabteilungen der Ausschüsse, den Analysedienst der Bibliothek und ein Wissensmanagementsystem, um den Zugang zu diesen und vielen weiteren verfügbaren Quellen zu erleichtern; verweist auch auf eine Reihe weiterer Quellen im Parlament, so z.B. die „legislative Beobachtungsstelle“; begrüßt nachdrücklich diese Maßnahmen, um die Unterstützung seiner Mitglieder professioneller zu handhaben, ist jedoch der Ansicht, dass eine funktionelle und haushaltsbezogene Bilanz erforderlich ist;

24.

erachtet es im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2010 als wesentlich, die Situation zum Vorteil aller Mitglieder, auch derjenigen, die sich mit den Haushaltsaspekten befassen, zu klären, um die verschiedenen Zuständigkeiten präziser zu definieren und festzulegen, wie diese Initiativen am effizientesten zu organisieren sind; würde daher eine Anhörung des Haushaltsausschusses in Bezug auf deren Nutzung, die gegenwärtige Denkweise hinsichtlich der verschiedenen Elemente und deren Verknüpfung miteinander begrüßen; fordert nachdrücklich, dass die Verwaltung auch sicherstellen sollte, dass die neu gewählten Mitglieder umfassende Informationen über die Dienstleistungen, auf die sie Anspruch haben, erhalten;

Das Parlament den Bürgern näherbringen

25.

nimmt Kenntnis vom Verweis des Präsidiums auf die drei Hauptprojekte im Bereich der Kommunikationspolitik – Europarl TV, Besucherzentrum und neues audiovisuelles Zentrum im JAN-Gebäude –, deren Abschluss und Konsolidierung eine qualitative Verbesserung für die dem Organ zur Verfügung stehenden Kommunikationsinstrumente bedeutet; erneuert seine Zusage, die Entwicklung dieser Instrumente aufmerksam zu verfolgen und ihren realen Einfluss auf die öffentliche Meinung zu optimieren;

26.

bedauert die Tatsache, dass das Besucherzentrum nicht vor den Wahlen 2009 eingerichtet wird, und fordert umfassende Informationen über die Gründe für diese Verzögerung;

27.

nimmt Kenntnis vom Beschluss des Präsidiums zum „Haus der europäischen Geschichte“ und unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden und transparenten Konsultation der zuständigen Ausschüsse zu dessen Konzept, Inhalten und Haushaltsaspekten im Einklang mit dem Pilotverfahren der verstärkten Zusammenarbeit zwischen seinem Präsidium und seinem Haushaltsausschuss;

Gebäude

28.

weist darauf hin, dass dieser Bereich für das Parlament von großer Bedeutung ist, sowohl was die Deckung seines derzeitigen und künftigen Immobilienbedarfs als Organ als auch was die bestmögliche Verwaltung der Gebäude, deren Eigentümer es bereits ist, angeht; weist darauf hin, dass bei jedem Projekt in diesem Kontext die finanziellen Interessen des Parlaments gewahrt werden sollten; ist der Ansicht, dass die Ereignisse 2008, obwohl einige selbstverständlich nicht vorhersehbar waren, die Notwendigkeit von Verbesserungen in diesem Bereich unterstreichen, und zwar unter Berücksichtigung des externen Berichts über die Wartung der Gebäude; erwartet darüber hinaus Informationen über Vorschläge für eine mögliche Neuorganisation der GD INLO in Anbetracht der für das Europäische Parlament als bedeutendem Eigentümer von Immobilien gestiegenen Herausforderungen;

29.

bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach Vorlage eines spezifischen Berichts und aller möglichen Empfehlungen betreffend unnötig hohe Wartungs-, Renovierungs- und Erwerbskosten im Zusammenhang mit den Gebäuden der Europäischen Union, einschließlich derjenigen des Parlaments; wünscht diesbezüglich nach wie vor eine horizontale Vorgehensweise, um die tiefer liegenden Ursachen festzustellen, ob diese mit einem in irgendeiner Weise restriktiven Markt, Vorschriften der Haushaltsordnung und der öffentlichen Auftragsvergabe oder sonstigen relevanten Faktoren zusammenhängen; fordert eine Bestätigung, dass die Regel, wonach schwarze Listen von Unternehmen erstellt werden, die unnötig hohe Kosten geltend gemacht haben, durchgesetzt wird;

30.

erwartet den Eingang des mittel- bis langfristigen Strategiepapiers für die Gebäudepolitik, das bereits im vergangenen Jahr angefordert wurde, um die einschlägigen Beschlüsse in erster Lesung zu fassen;

Weiterverfolgung verschiedener Aspekte des Haushaltsverfahrens 2009

31.

begrüßt die Absicht des Präsidiums, die legislative, sprachliche und technische Unterstützung der Mitglieder, die selbstverständlich eng mit mehreren oben bereits behandelten Fragen zusammenhängt, weiter zu verbessern;

32.

kommt überein, dass die Umsetzung des neuen Abgeordneten- und des Assistentenstatuts im ersten Jahr aufmerksam verfolgt werden muss, und vertritt die Auffassung, dass selbige bestmöglich konsolidiert werden müssen, einschließlich einer kontinuierlichen Aktualisierung der finanziellen Auswirkungen und Vorausschätzungen;

33.

betont weiter, dass Verbesserungen im IT-Sektor nicht nur zu einer größeren Kapazität führen sollten, wesentliche Aspekte „intern“ zu verwalten, sondern auch dazu, größeres Potenzial zu zeigen, diesen Bereich kosteneffizienter zu organisieren; fordert einen Bericht, in dem die aktuelle Situation und die Perspektiven hinsichtlich der Internalisierung von IKT-Experten und deren angemessener Integration dargelegt werden; fordert das Präsidium auf, eine klare Strategie für das IKT-Konzept des Parlaments unter Berücksichtigung von Synergien mit den Fraktionen vorzugeben, bevor diesbezüglich weitere Schritte unternommen werden;

34.

begrüßt die Tatsache, dass im Dokument des Präsidiums Umweltziele erwähnt werden, und vertritt die Auffassung, dass 2010 im Anschluss an den vorangegangenen „EMAS-Prozess“ und die Maßnahmen bezüglich des CO2-Ausstoßes Gelegenheit bieten wird, die betreffenden Anstrengungen fortzusetzen, unter anderen durch die bevorstehende Annahme eines CO2-Aktionsplans durch das Präsidium;

Andere Institutionen

35.

begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Organen im vergangenen Verfahren und fordert sie wie im letzten Jahr nachdrücklich auf, realistische und kostengestützte Haushaltsanträge vorzulegen, die umfassend der Notwendigkeit Rechnung tragen, knappe Ressourcen optimal zu verwalten;

36.

wünscht eine weitere Sondierung der Möglichkeiten für eine bessere gemeinsame Nutzung der verfügbaren Ressourcen seitens aller Institutionen, insbesondere wenn möglicherweise freie Kapazitäten in einem Bereich existieren, die bei ordnungsgemäßer Organisation in einem anderen Bereich und/oder von einem anderen Organ genutzt werden könnten;

37.

fordert seinen Berichterstatter für 2010 auf, dem Rat, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten jeweils einen individuellen Besuch abzustatten, um sie vor der Phase des Voranschlags anzuhören, und seinem Haushaltsausschuss Bericht zu erstatten;

*

* *

38.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.


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