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Document 52010BP0179
Amending budget No 1/2010: Section I - Parliament European Parliament resolution of 19 May 2010 on the Council’s position on Draft amending budget No 1/2010 of the European Union for the financial year 2010, Section I – European Parliament (09807/2010 – C7-0125/2010 – 2010/2045(BUD))
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010: Einzelplan I – Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament (09807/2010 – C7-0125/2010 – 2010/2045(BUD))
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010: Einzelplan I – Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament (09807/2010 – C7-0125/2010 – 2010/2045(BUD))
ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 269–270
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.5.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 161/269 |
Mittwoch, 19. Mai 2010
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010: Einzelplan I – Parlament
P7_TA(2010)0179
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu dem Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan I – Europäisches Parlament (09807/2010 – C7-0125/2010 – 2010/2045(BUD))
2011/C 161 E/36
Das Europäische Parlament,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314,
unter Hinweis auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3), insbesondere auf den in Teil I vorgesehenen und in Anhang I wiedergegebenen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR),
unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2009 endgültig festgestellt wurde (4),
unter Hinweis auf den vom Parlament am 25. Februar 2010 angenommenen Entwurf des Haushaltsvoranschlags (5),
in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010, der von der Kommission am 19. März 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0107),
in Kenntnis des Standpunkts des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010, der am 18. Mai 2010 festgelegt wurde (09807/2010),
gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0158/2010),
A. |
in der Erwägung, dass während des Haushaltsverfahrens 2010 vereinbart wurde, dass erforderlichenfalls alle Ausgaben, die konkret mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zusammenhängen, nach Feststellung des ursprünglichen Haushaltsplans 2010 mittels der bestehenden Haushaltsinstrumente, beispielsweise eines Berichtigungshaushaltsplans, finanziert werden sollen, |
B. |
in der Erwägung, dass betont wurde, dass in einem solchen Fall möglichst umfassend die Möglichkeit einer Umschichtung vorhandener Mittel geprüft werden solle, ehe zusätzliche Mittel angefordert werden, |
C. |
in der Erwägung, dass besonders hervorgehoben wurde, dass in seinem angenommenen ursprünglichen Haushaltsvolumen in Höhe von 19,87 % der im Rahmen von Rubrik 5 des MFR (Verwaltungsmittel) zulässigen Ausgaben keinerlei Anpassungen im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon, insbesondere im legislativen Bereich, berücksichtigt sind, |
D. |
in der Erwägung, dass gleichzeitig eingeräumt wurde, dass angesichts der geringen Spielräume zusätzliche Anforderungen nur mit Hilfe weiterer Einsparungen und Umschichtungen erfüllt werden könnten, |
1. |
begrüßt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 der Kommission, der in voller Übereinstimmung mit dem Haushaltsvoranschlag des Parlaments vom 25. Februar 2010 aufgestellt wurde; |
2. |
nimmt Kenntnis von dem Standpunkt des Rates vom 18. Mai 2010, der den Vorschlag ohne Änderungen unter uneingeschränkter Achtung des Gentlemen’s Agreement gebilligt hat; |
3. |
hebt hervor, dass bereits in der Phase der Erörterung des Haushaltsvoranschlags im Januar und Februar 2010 eine umfassende politische Debatte und Analyse der vorgeschlagenen Maßnahmen stattgefunden haben; |
4. |
billigt den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2010 ohne Abänderungen und beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2010 endgültig festgestellt ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2010)0038.