Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CA0009

Rechtssache C-9/11: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. Oktober 2011 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Bruxelles — Belgien) — Waypoint Aviation SA/État belge — SPF Finances (Freier Dienstleistungsverkehr — Steuerrecht — Steuergutschrift auf die Einkünfte aus Darlehen, die für den Erwerb von im Inland genutzten Wirtschaftsgütern gewährt werden — Ausschluss von Wirtschaftsgütern, bei denen das Nutzungsrecht einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dritten übertragen wird)

ABl. C 355 vom 3.12.2011, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 355/7


Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 13. Oktober 2011 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Bruxelles — Belgien) — Waypoint Aviation SA/État belge — SPF Finances

(Rechtssache C-9/11) (1)

(Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Steuergutschrift auf die Einkünfte aus Darlehen, die für den Erwerb von im Inland genutzten Wirtschaftsgütern gewährt werden - Ausschluss von Wirtschaftsgütern, bei denen das Nutzungsrecht einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dritten übertragen wird)

2011/C 355/11

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Bruxelles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Waypoint Aviation SA

Beklagter: État belge — SPF Finances

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Cour d’appel de Bruxelles — Auslegung von Art. 10 EG (Art. 4 Abs. 3 EU) und Art. 49 EG (Art. 56 AEUV) — Nationale Regelung, mit der Beziehern von Einkünften aus Forderungen gegen oder Darlehen an ein nationales Koordinierungszentrum eine Steuergutschrift gewährt wird — Recht zur Nutzung der mit den aufgenommenen Mitteln erworbenen Gegenstände durch eine gebietsansässige Gesellschaft desselben Konzerns, zu dem das Koordinierungszentrum gehört — Ausschluss von gebietsfremden Gesellschaften desselben Konzerns — Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit

Tenor

Art. 49 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die die Gewährung einer Steuergutschrift auf die Einkünfte aus Darlehen, die bestimmten Unternehmen für den Erwerb von neuen, im Inland genutzten Wirtschaftsgütern gewährt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, dass das Nutzungsrecht an dem Wirtschaftsgut von dem Unternehmen, das dieses dank dem zur Steuergutschrift berechtigenden Darlehen erworben hat, oder von irgendeinem anderen Unternehmen derselben Gruppe nicht an Dritte übertragen wird, die nicht Mitglieder dieser Gruppe mit Sitz in diesem Mitgliedstaat sind.


(1)  ABl. C 95 vom 26.3.2011.


Top
  翻译: