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Document 62011CN0539

Rechtssache C-539/11: Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione Siciliana (Italien), eingereicht am 21. Oktober 2011 — Ottica New Line di Accardi Vincenzo/Gemeinde Campobello di Mazara

ABl. C 370 vom 17.12.2011, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 370/20


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione Siciliana (Italien), eingereicht am 21. Oktober 2011 — Ottica New Line di Accardi Vincenzo/Gemeinde Campobello di Mazara

(Rechtssache C-539/11)

2011/C 370/33

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Giustizia Amministrativa per la Regione Siciliana (Italien)

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Ottica New Line di Accardi Vincenzo

Rechtsmittelgegnerin: Gemeinde Campobello di Mazara

Andere Verfahrensbeteiligte: Fotottica Media Vision di Luppino Natale Fabrizio E.C. s.n.c.

Vorlagefragen

1.

Ist das Recht der Europäischen Union auf dem Gebiet der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit dahin auszulegen, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats — im vorliegenden Fall Art. 1 des Gesetzes Nr. 12/2004 der autonomen Region Sizilien —, die die Ansiedlung eines Optikergeschäfts im Gebiet dieses Mitgliedstaats (im vorliegenden Fall in einem Teil des Staats) Begrenzungen bezüglich der Bevölkerungsdichte und der Entfernung zwischen den Geschäftslokalen unterwirftt, die abstrakt gesehen eine Verletzung der vorgenannten grundlegenden Freiheiten darstellen, einem zwingenden Grund eines auf das Erfordernis des Schutzes der menschlichen Gesundheit bezogenen Allgemeininteresses entspricht?

2.

Bei Bejahung der vorstehenden Frage: Sind nach dem Recht der Europäischen Union die Begrenzungen bezüglich der Bevölkerungsdichte (ein Geschäft je 8 000 Einwohner) und der Entfernung (dreihundert Meter zwischen dem einen und dem nächsten Geschäft), wie sie im Gesetz Nr. 12/2004 der autonomen Region Sizilien für die Ansiedlung von Optikergeschäften auf dem Gebiet der Region festgelegt sind, als geeignet anzusehen, um das Ziel zu erreichen, das dem oben genannten zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht?

3.

Bei Bejahung der Frage zu 1): Sind nach dem Recht der Europäischen Union die Begrenzungen bezüglich der Bevölkerungsdichte (ein Geschäft für je 8 000 Einwohner) und der Entfernung (dreihundert Meter zwischen dem einen und dem nächsten Geschäft), wie sie im Gesetz Nr. 12/2004 der autonomen Region Sizilien für die Ansiedlung von Optikergeschäften auf dem Gebiet der Region festgelegt sind, als verhältnismäßig, d. h. als nicht zu weit gehend anzusehen, um das Ziel zu erreichen, das dem oben genannten zwingenden Grund des Allgemeininteresses entspricht?


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