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Document 62012TN0227

Rechtssache T-227/12: Klage, eingereicht am 30. Mai 2012 — Saobraćajni institut CIP/Kommission

ABl. C 227 vom 28.7.2012, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 227/26


Klage, eingereicht am 30. Mai 2012 — Saobraćajni institut CIP/Kommission

(Rechtssache T-227/12)

2012/C 227/45

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Saobraćajni institut CIP (Belgrad, Republik Serbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Lojpur)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 3. April 2012 veröffentlichte Ausschreibung betreffend die Vorbereitung der technischen Dokumentation für das Projekt zur Modernisierung des Eisenbahnsystems „Bau einer neuen eingleisigen Eisenbahnumfahrung bei Niš, vom Bahnhof Robna bis zum Bahnhof Sicevo“, die in Übereinstimmung mit den EU-Interoperabilitätsstandards sowie dem AGC-, dem AGTC- und dem SEECP-Abkommen zu erstellen ist (ABl. 2012/S 65-104847), die die Klägerin von einer Teilnahme ausschließt, für nichtig zu erklären;

ihr Schadensersatz für die angeblich erlittenen finanziellen Verluste zuzusprechen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.

1.

Mit dem ersten Klagegrund rügt die Klägerin, dass kein Rechtsgrund vorgelegen habe, sie von der Teilnahme an dieser Ausschreibung von vornherein auszuschließen, da kein Interessenkonflikt bestanden habe.

2.

Mit dem zweiten Klagegrund rügt die Klägerin, dass ihr Ausschluss von der Ausschreibung mit der IPA-Verordnung (1) unvereinbar sei.

3.

Mit dem dritten Klagegrund macht die Klägerin geltend, dass die Bedingungen für die Vergabe des Auftrags unrechtmäßig seien.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210, S. 82).


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