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Document 52011IP0261

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit: Erkenntnisse und Ausblick auf die Zukunft (2009/2149(INI))

ABl. C 380E vom 11.12.2012, p. 51–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 380/51


Mittwoch, 8. Juni 2011
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit

P7_TA(2011)0261

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit: Erkenntnisse und Ausblick auf die Zukunft (2009/2149(INI))

2012/C 380 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 208 bis 211 sowie 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (1) (Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit – DCI),

unter Hinweis auf die Millenniumserklärung vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien dargelegt werden, die gemeinsam von der internationalen Gemeinschaft zur Beseitigung der Armut eingeführt wurden,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel „Der Europäische Konsens“, unterzeichnet am 20. Dezember 2005 (2),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zur demokratischen Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich und die Erklärung der Kommission zur demokratischen Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich in der Anlage zur Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission, die Eingang in das Ratsprotokoll fanden, mit dem der Gemeinsame Standpunkt des Rates zur Annahme des DCI (4) förmlich angenommen wurde, und insbesondere die „Erklärung der Kommission zu Artikel 5 des DCI“,

unter Hinweis auf das Schreiben D (2007) 303749 des damaligen Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses, Josep Borrell Fontelles, an die damaligen Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und Michel vom 5. März 2007 (5),

unter Hinweis auf das Schreiben A (2007) 5238 des damaligen Kommissionsmitglieds Ferrero-Waldner an den damaligen Vorsitzenden des Entwicklungsausschusses, Josep Borrell Fontelles, vom 26. März 2007 (6),

unter Hinweis auf die Richtlinien für das Gläubigermeldeverfahren des Entwicklungshilfeausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) (7),

unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007, Rechtssache C-403/05 (Europäisches Parlament gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) „Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission über die Genehmigung eines die Sicherheit der philippinischen Grenzen betreffenden Vorhabens – Auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 443/92 erlassene Entscheidung“,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1337/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über eine Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern (8),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 29./30. Oktober 2009 (Dok. 15265/2009),

unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ (KOM(2010)0700),

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 19. Oktober 2010 über „Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten“ (KOM(2010)0586),

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 10. November 2010 über die „EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung: Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung“ (KOM(2010)0629),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu den Entwürfen für Entscheidungen der Kommission zur Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und Richtprogrammen für Malaysia, Brasilien und Pakistan (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zu den Entwürfen für Beschlüsse der Kommission zur Ausarbeitung von regionalen Strategiepapieren und Richtprogrammen für den Mercosur und für Lateinamerika (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Entwurf für eine Entscheidung der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zur demokratischen Kontrolle der Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu dem Entwurf eines Beschlusses der Kommission zur Einführung einer Sondermaßnahme 2007 für Irak (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Entwurf der Entscheidungen der Kommission über jährliche Aktionsprogramme für 2008 für Brasilien und für Argentinien (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit (16),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2008)0626),

unter Hinweis auf den 2010 begonnenen strukturierten Dialog der Kommission mit dem Ziel, die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Gebietskörperschaften in die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission einzubeziehen,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf einer Entscheidung der Kommission über das jährliche Aktionsprogramm 2009 für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess (Teil II: zielgerichtete Projekte) (17),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 3. Februar 2011 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (18),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 3. Februar 2011 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (19),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 3. Februar 2011 zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (20),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0187/2011),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 Absatz 1 der DCI-Verordnung das übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit „die Beseitigung der Armut in den Partnerländern“ ist, was auch das „Streben nach Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)“ umfasst,

B.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 Absatz 4 der DCI-Verordnung alle Maßnahmen der geografischen Programme und 90 % der in den thematischen Programmen vorgesehenen Ausgaben den Kriterien genügen, die der OECD/DAC für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA, Official Development Assistance) aufgestellt hat,

C.

in der Erwägung, dass gemäß den Berechnungen der Kommission lediglich 0,2 % der im Rahmen der thematischen DCI-Programme zwischen 2007 und 2009 finanzierten Verpflichtungen den ODA-Kriterien nicht genügen,

D.

in der Erwägung, dass gemäß der Entscheidung 1999/468/EG (21) des Rates (Komitologie-Entscheidung) das Parlament 2007 einen Prozess der demokratischen Kontrolle der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006, einschließlich aller Länderstrategiepapiere (LSP), regionalen Strategiepapiere (RSP), thematischen Strategiepapiere (TSP) und mehrjährigen Richtprogramme sowie eines Großteils der jährlichen Aktionsprogramme (JAP) eingeleitet hat,

E.

in der Erwägung, dass sich die Kommission gemäß der Gemeinsamen Erklärung zur demokratischen Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich und der Erklärung der Kommission zur demokratischen Kontrolle und Kohärenz der Maßnahmen im Außenbereich in der Anlage zur Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung verpflichtet hat, bei der Umsetzung dieser Strategien den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebührend zu berücksichtigen,

F.

in der Erwägung, dass die Grundsätze der Eigenverantwortung, Beteiligung und verantwortungsvollen Staatsführung einen Dialog zwischen allen Beteiligten erfordern, bei dem die verschiedenen Entwicklungspartner, d. h. Gebietskörperschaften oder nichtstaatliche Akteure, einander ergänzen und einheitlich auftreten, sowie in der Erwägung, dass es allerdings wichtig ist, zwischen der spezifischen Rolle der Gebietskörperschaften und der nichtstaatlicher Akteure bezüglich ihrer Zuständigkeitsbereiche, ihrer Legitimität und der demokratischen Kontrolle, der Erfahrungen bei der Verwaltung lokaler Angelegenheiten und der Mitwirkung bei der Durchführung staatlicher Maßnahmen einen klaren Trennstrich zu ziehen,

G.

in der Erwägung, dass die Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit mit Afrika durch die EU über vier geografische Instrumente erfolgt: den EEF für afrikanische AKP-Staaten, das TDCA für Südafrika, das ENPI für fünf nordafrikanische Staaten und das DCI für die thematischen Programme,

H.

in der Erwägung, dass die Kommission bestrebt war zu gewährleisten, dass bis 2009 ein Anteil von 20 % der für die Länderprogramme bereitgestellten Mittel in Form von Projekt-, Programm- oder Budgethilfe in die Sektoren Grund- und Sekundarbildung sowie Basisgesundheit fließen, wobei dieser Anteil als Durchschnittswert für alle geografischen Regionen verstanden wird,

I.

in der Erwägung, dass sich die EU bis 2015 das gemeinsame Ziel gesetzt hat, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für ODA auszugeben,

J.

in der Erwägung, dass der Erdgipfel 2012 das Ziel hat, das erneute politische Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu bekräftigen, die Fortschritte in Richtung auf international vereinbarte Ziele der nachhaltigen Entwicklung einzuschätzen und sich neuen und neu entstehenden Herausforderungen zuzuwenden,

K.

in der Erwägung, dass es in Artikel 290 AEUV heißt, dass in Gesetzgebungsakten der Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen,

Gewonnene Erkenntnisse

1.

begrüßt die Bereitschaft der Kommission, ihrer Zusage nachzukommen und einen regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Parlament über die Umsetzung des DCI zu führen; anerkennt die Bemühungen, die DCI-Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments darüber auf dem Laufenden zu halten, wie deren Anmerkungen zu den Strategiepapieren bei der Ausarbeitung der JAP berücksichtigt worden sind;

2.

stellt fest, dass der Dialog zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament, der Teil der demokratischen Kontrolle ist, vor allem während der Halbzeitüberprüfung dazu beigetragen hat, die Annahme von Strategiepapieren zu verhindern, die Ultra-Vires-Bestimmungen enthielten, und die Strategiepapiere mit den Anforderungen der DCI-Verordnung und vor allem mit den ODA-Kriterien für die Förderfähigkeit in Einklang zu bringen;

3.

bedauert, dass einige der Bedenken des Europäischen Parlaments, die während des demokratischen Kontrollprozesses vor allem im Hinblick auf eine mangelnde Ausrichtung auf die Armutsbeseitigung und die Millenniums-Entwicklungsziele geäußert wurden, von der Kommission nicht genügend berücksichtigt wurden;

4.

bedauert, dass im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik (2005) und im DCI zwar die Bedeutung der Eigenverantwortung hervorgehoben wird, die Mitwirkung der nationalen Parlamente an der Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere in der Praxis jedoch unzureichend war; bedauert ferner, dass die Kommission die Bestimmungen von Artikel 19, 20 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 bezüglich der Konsultation der nichtstaatlichen Akteure und lokalen Behörden nicht hinreichend umgesetzt hat;

5.

weist darauf hin, dass eine Wachstumsstrategie nicht mit einer langfristigen Entwicklungsstrategie verwechselt werden darf, die die Finanzierung langfristiger Ziele wie Gesundheit, Bildung, Zugang zu Energie in ländlichen Gebieten, Unterstützung kleiner Landwirte usw. zum Ziel hat;

6.

bedauert, dass die Kommission als Reaktion auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments, in denen auf die Nichteinhaltung der in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung verankerten Bedingung hinsichtlich der Erfüllung des ODA-Kriteriums für die Förderfähigkeit hingewiesen wird, lediglich drei der elf betroffenen Entwürfe von Durchführungsmaßnahmen abgeändert oder zurückgezogen hat;

7.

bedauert, dass der gemäß Artikel 35 des DCI gebildete Ausschuss nicht auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments reagiert und darauf hingewiesen hat, dass die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse überschritten hatte; stellt mit Besorgnis fest, dass die vom Europäischen Parlament durchgeführte erhebliche Kontrolltätigkeit bei den Vertretern der Mitgliedstaaten im DCI-Ausschuss auf keinerlei Resonanz stieß, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament dafür Sorge zu tragen, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen genau den Vorschriften des DCI entsprechen;

8.

fordert die Kommission auf, die Kriterien, die sie für die Aufteilung der Mittel zwischen den DCI-Ländern und -Regionen sowie auf die verschiedenen Maßnahmenbereiche in den einzelnen geografischen und thematischen Programmen verwendet hat, ihrer Priorität und ihrer jeweiligen Bedeutung nach zu nennen;

9.

ist der Auffassung, dass viele Länder- und regionale Strategiepapiere im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung keine ausreichenden Mittel für das übergreifende Ziel des DCI, also die Armutsbeseitigung, zur Verfügung stellen und dass in vielen Dokumenten nicht eindeutig angegeben wird, inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen;

10.

weist insbesondere auf die Anforderung der ODA-Förderfähigkeit von geografischen Programmen im Rahmen des DCI-Instruments hin und ersucht die Kommission sowie den EAD, die vollständige Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung in jedem Fall zu gewährleisten;

11.

weist darauf hin, dass die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, die Eigenverantwortung für die Entwicklung sowie die Vermeidung der Aufteilung der Hilfe unabdingbar für deren Wirksamkeit sind;

Ausblick auf die Zukunft: Grundsätze

12.

betont, dass die EU auch weiterhin ein spezielles Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit benötigt, das ausschließlich auf Entwicklungsländer abzielt und ausdrücklich die in Artikel 208 AEUV genannten Ziele verfolgt; besteht darauf, dass die jährlichen Zahlen für ODA im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) effektiv steigen müssen, damit bis 2015 das gemeinsame Ziel erreicht wird, 0,7 % des BNE für ODA auszugeben;

13.

betont, dass die vollständige Einhaltung der ODA-Kriterien und vor allem der OECD/DAC-Forderung, dass alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstandes der Entwicklungsländer durchgeführt werden (22), eine Bedingung für alle Maßnahmen bleiben muss, die im Rahmen des neuen Instruments für geografische Programme zu finanzieren sind; fordert eine strengere ODA-Quote für thematische Programme als das beim gegenwärtigen DCI der Fall ist, insbesondere im Hinblick auf Programme zu Migration und Asyl, zu denen die Kommission nicht eindeutig dargelegt hat, wie Aktivitäten, die im Rahmen der Grenzkontrollen finanziert werden, gemäß den OECD/DAC-Kriterien als ODA förderfähig sind;

14.

betont, dass die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele das Hauptziel des Instruments für den Zeitraum bis 2015 bleiben muss; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Hilfe auch weiterhin mit den international vereinbarten Zielen und Vorgaben für die Entwicklung übereinstimmt, die von den Vereinten Nationen und anderen zuständigen internationalen Organisationen für den Zeitraum nach 2015 festgelegt werden;

15.

anerkennt die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit vielen Entwicklungsländern, die nicht über die ODA läuft, zwecks Bereitstellung globaler öffentlicher Güter; ist der Ansicht, dass diese Art der Zusammenarbeit geregelt werden muss und dass die Mittel über ein oder mehrere separate Instrumente bereitzustellen sind, um für Transparenz zu sorgen und die Besonderheit der Entwicklungszusammenarbeit als autonomes Politikfeld im Bereich der Außenbeziehungen zu schützen; fordert nachdrücklich und in Übereinstimmung mit der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 29./30. Oktober 2009 eingegangenen Verpflichtung, dass die Finanzierung der Folgen des Klimawandels weder den Kampf gegen Armut noch weitere Fortschritte bei den Millenniums-Entwicklungszielen untergraben oder gefährden darf und dass die knappen ODA-Mittel, die für die Verringerung der Armut bereitgestellt werden, nicht für andere Zwecke als die Entwicklung in Entwicklungsländern eingesetzt werden; betont, dass die von der OECD festgelegte Definition von ODA nicht verändert werden darf, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass keines der von der EU finanzierten Entwicklungsprojekte im Widerspruch zu den globalen Bemühungen um den Klimaschutz steht und dass alle Projekte dieser Art an die Einhaltung der klimapolitischen Vorgaben gebunden sind, vor allem die großen Infrastrukturprojekte oder Projekte auf kleinen Inseln, die als erste unter den Folgen des Klimawandels leiden werden;

16.

ist angesichts ernster haushaltspolitischer Zwänge beunruhigt wegen der starken Betonung, die auf Investitionen des privaten Sektors als Mittel zur Erschließung weiterer finanzieller Ressourcen für die Entwicklung gelegt wird; weist darauf hin, dass die Entwicklungszusammenarbeit – neben der humanitären Hilfe – der einzige Bereich des außenpolitischen Handelns ist, der nicht EU-Interessen, sondern der Wahrung der Interessen der am stärksten benachteiligten Randgruppen und der besonders Schutzbedürftigen dienen soll; fordert daher die Kommission dringend auf, dafür zu sorgen, dass öffentliche Mittel, die für die Förderung von Investitionen des privaten Sektors in den Süden eingesetzt werden, nicht von bereits unterfinanzierten Sektoren abgezogen werden (wie beispielsweise im Falle der Programme für nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden), und dass eine solche Förderung die Entwicklung des einheimischen Privatsektors und von kleinen und mittleren Unternehmen in einkommensschwachen Ländern effektiv ermöglicht;

17.

teilt die Auffassung, dass ein differenziertes Herangehen an die uneinheitliche Gruppe der Entwicklungsländer erforderlich ist und dass die herkömmliche Finanzhilfe für die Schwellenländer weniger relevant werden könnte; ist der Meinung, dass Hilfe für Entwicklungsländer zwar auch das nachhaltige Wirtschaftswachstum fördern, sich jedoch weiterhin auf die Stärkung der Finanzpolitik der Partnerländer konzentrieren und die Mobilisierung der inländischen Einnahmen unterstützen muss, was zur Verringerung der Armut und der Abhängigkeit von ausländischer Hilfe führen sollte;

18.

fordert die Kommission dringend auf, Entwicklungs- und Schwellenländer verstärkt bei Steuerreformen mit dem Ziel zu unterstützen, effektive, effiziente, gerechte und nachhaltige Steuersysteme aufzubauen; ersucht die Kommission, die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich in die Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Strategiepapieren für Länder und Regionen wirksam zu integrieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine nach Ländern aufgeschlüsselte Berichterstattung multinationaler Unternehmen durchgesetzt wird;

19.

betont, dass das künftige Instrument der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin für alle Entwicklungsländer der geografischen Regionen, auf die es Anwendung findet, gelten sollte, und zwar im Einklang mit der OECD/DAC-Liste der Entwicklungsländer;

20.

fordert eine bessere Koordinierung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, um die vertragliche Festlegung gemäß Artikel 210 AEUV zu erreichen, und unterstützt die Erarbeitung gemeinsamer europäischer Strategiepapiere; ist der Meinung, dass alle Programmplanungsdokumente für jedes Land und jede Region ausführliche und aktuelle Gebermatrizen sowie ein gesondertes Kapitel über die Wirksamkeit der EU-Hilfe enthalten sollten, in dem die ergriffenen Maßnahmen zur stärkeren Geberkoordinierung, Harmonisierung und Komplementarität sowie zur Verbesserung der Arbeitsteilung zwischen den Gebern und vor allem zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgeführt sind;

21.

wiederholt seine Forderung, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den EU-Haushaltsplan aufzunehmen, wodurch die Verfahren vereinfacht und die Effektivität und Wirksamkeit der Hilfe der Kommission verbessert würden; besteht darauf, dass dies nicht zu einer Verringerung der Gesamthöhe der Finanzierung des DCI sowie des EEF auf EU-Ebene oder der Gesamthöhe der Mittel, die auf EU-Ebene für ODA zur Verfügung gestellt werden, führen darf;

22.

ist der Auffassung, dass die Unterstützung für die schutzbedürftigsten Gruppen (Frauen, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche und Arbeitslose, indigene Völker) sowie für die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und anderer Querschnittsthemen verstärkt werden muss; betont, dass die Programmgestaltungsinstrumente des auf das DCI folgenden Instruments eindeutige Kriterien enthalten müssen, um sicherzugehen, dass die Auswirkungen der EU-Maßnahmen in diesen Bereichen bewertet werden können;

23.

betont, dass die Einbeziehung der lokalen Behörden in die Entwicklungspolitiken unabdingbar für die Erreichung der MDG sowie die Gewährleistung verantwortungsvollen Handelns ist; weist insbesondere darauf hin, dass die lokalen Behörden in Bereichen wie Bildung, Bekämpfung des Hungers, Gesundheit, Wasser, Hygiene, sozialer Zusammenhalt und örtliche wirtschaftliche Entwicklung usw. eine wichtige Rolle spielen; erachtet es daher für unabdingbar, ihre Rolle im nächsten Finanzierungsinstrument in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung für die Entwicklung zu stärken;

24.

unterstreicht die Notwendigkeit, zwischen der Kommission, dem EAD sowie nichtstaatlichen Akteuren und lokalen Behörden einen regelmäßigen und strukturierten Dialog über die Programmierung, Umsetzung und Bewertung von Strategiepapieren zu führen; unterstreicht daher die Notwendigkeit, in den zukünftigen Finanzinstrumenten die Schlussfolgerungen des strukturierten Dialogs zu berücksichtigen;

25.

betont die Notwendigkeit, Flexibilitätsbestimmungen einzuführen, die es der EU ermöglichen, auf Veränderungen bei Bedürfnissen und Prioritäten zu reagieren; schlägt eine Prüfung des EEF-Modells der beschränkten Zuweisungen von nicht programmierter Hilfe für einzelne Länder als mögliches Modell für das zukünftige Instrument der Entwicklungszusammenarbeit vor; betont jedoch, das flexibler eingesetzte Mittel echte Entwicklungsziele verfolgen müssen;

26.

ist der Ansicht, dass das neue Instrument der Entwicklungszusammenarbeit eine Grundlage für zielgerichtete und flexiblere Hilfe für Länder in einer fragilen Lage sein muss; meint, dass die neue Finanzarchitektur dazu beitragen sollte, eine angemessene Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung durch Flexibilität und Komplementarität der Finanzierungsmechanismen zu gewährleisten;

Ausblick auf die Zukunft: geografische und thematische Programme

27.

fordert einen Referenzwert von 20 % für Ausgaben im Rahmen der geografischen Programme, die für die soziale Grundversorgung, wie sie von den Vereinten Nationen in den MDG (Indikator 8.2 für Ziel 8: „Eine globale Partnerschaft im Dienst der Entwicklung schaffen“) definiert wurde, eingesetzt werden sollen;

28.

besteht auf strengen Auswahlkriterien für die Gewährung von Budgethilfe; beharrt darauf, dass die Kommission von Budgethilfe in den Ländern absehen muss, in denen die Transparenz im Bereich der öffentlichen Finanzen nicht gewährleistet werden kann, sowie darauf, dass Budgethilfe immer von Maßnahmen des empfangenden Landes zur Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten und zur Verbesserung der Transparenz und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen begleitet werden muss und dass die Zivilgesellschaft in die Überwachung der Budgethilfe einzubeziehen ist;

29.

anerkennt die wichtige Rolle, die die Zivilgesellschaft bei der Entwicklungszusammenarbeit spielt, indem sie als Instanz zur Überwachung der Regierung fungiert und auf diese Weise Rechenschaftspflicht sicherstellt, und fordert eine angemessene Mittelausstattung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern;

30.

wiederholt seine Forderung an die Kommission, eine globale Bilanz vorzulegen, in der die Budgethilfe generell, nach Sektoren, nach Projekten oder jedweder anderer Form, in der sie den lokalen Behörden gewährt wird, aufgegliedert ist; betont, dass eine solche Gesamtbetrachtung die Kohärenz der den lokalen Behörden gewährten Hilfe stärken und das verantwortungsvolle Handeln in den Partnerländern verbessern würde;

31.

stellt fest, dass sich alle thematischen Programme im Rahmen des DCI als relevant erwiesen haben, und betont, dass es wichtig ist, sowohl thematische als auch geografische Programme beizubehalten, fordert jedoch eine gewisse Neuorientierung angesichts der neuen Herausforderungen wie globale Finanz- und Wirtschaftskrise, globale Lebensmittelkrise, Klimawandel und besondere Bedürfnisse von fragilen Staaten und Reformländern;

32.

weist darauf hin, dass Migration ein Bereich ist, in dem der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung der Vorzug gegenüber kurzfristigen Überlegungen der EU zur Migration zu geben ist, die zumeist das Ziel haben, die illegale Einwanderung zu bekämpfen; unterstreicht, dass die im Bereich der Migration vorgesehenen Entwicklungshilfemittel nicht für die Stärkung des Grenzschutzes und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung verwendet werden dürfen; besteht darauf, dass alle zukünftigen thematischen Programme zur Migration voll und ganz an die Entwicklungsziele der EU anzupassen sind und dass die Hauptfinanzierung im Rahmen dieses Programms den ODA-Kriterien für die Förderfähigkeit genügen muss; betont insbesondere, dass Projekten, die sich mit der Süd-Süd-Migration befassen, im Rahmen des thematischen Programms der Vorrang gegeben werden sollte;

33.

betont, dass ein neues thematisches Programm unter dem Motto „In Menschen investieren“ den Schwerpunkt auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele legen muss, die noch am weitesten von der Zielsetzung entfernt sind, jedoch nicht darauf beschränkt sein darf, und Ländern und Regionen mit kritischen MDG-Indikatoren besondere Aufmerksamkeit schenken muss; betont, dass Grundbildung und Alphabetisierung die Ausgangspunkte für den Sensibilisierungsprozess und die Eigenverantwortung der Menschen für die Entwicklung sind; fordert daher, dass in dem Programm ein Schwerpunkt auf Bildung als Mittel der Emanzipation und Teilhabe gesetzt wird;

34.

ist der Auffassung, dass das neue Instrument für ein differenziertes Vorgehen bei der Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden sorgen und ferner unproduktive Konkurrenz zwischen den beiden Arten von Akteuren vermeiden sollte; betont, dass das Problem der übermäßigen Teilnahme am gegenwärtigen Programm angegangen werden muss; fordert, dass sich im zukünftigen thematischen Programm und in den vorgeschlagenen Modalitäten der Hilfe die Ergebnisse des strukturierten Dialogs umfassend widerspiegeln;

35.

weist darauf hin, dass die Nichterfüllung der MDG auch daran liegt, dass die Beiträge der Umwelt, der natürlichen Ressourcen und der Ökosysteme zur menschlichen Entwicklung und zur Beseitigung der Armut nicht gewürdigt werden; stellt mit Besorgnis fest, dass im Rahmen der gegenwärtigen ODA Europas nur 3 % der Gesamtausgaben für Umweltprobleme bereitgestellt werden, jedoch ein zusätzliches Problem darin besteht, dass ein Teil der Mittel der EU und der Mitgliedstaaten, die in Entwicklungsländer gehen, in Projekte investiert wird, die den Klimawandel fördern, statt ihn abzuschwächen; betont, dass die Politikkohärenz in Sachen Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet des Klimawandels verbessert werden muss, vor allem in Bezug auf die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und die generelle Verankerung von Belangen des Klimawandels in die Entwicklungszusammenarbeit der EU;

36.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht 6/2006 zu dem Schluss kam, dass die EU seit 2001 nur begrenzte Fortschritte bei der Verankerung von Umweltfragen in seiner Entwicklungszusammenarbeit gemacht hat, da in den Länderstrategiepapieren Umweltfragen nicht genügend berücksichtigt wurden; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Umweltfragen stärker verankert und im gesamten außenpolitischen Handeln und in allen Finanzinstrumenten systematisch überwacht werden, gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen des Klimawandels und des Rückgangs der biologischen Vielfalt;

37.

wiederholt, dass Artikel 290 AEUV für das DCI voll zutrifft, und betont deshalb, dass die Anwendung des Verfahrens der delegierten Rechtsakte für die Entscheidungen zwingend vorgeschrieben ist, die die Kriterien von Artikel 290 AEUV erfüllen, darunter die Festlegung der allgemeinen Ziele, Prioritäten, erwarteten Ergebnisse und Mittelzuweisungen;

*

* *

38.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.

(2)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(4)  Anhang zur Mitteilung der Kommission vom 24.10.2006 an das Europäische Parlament nach Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (KOM(2006)0628).

(5)  Als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709 registriert; der Anhang wurde als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709-2 registriert.

(6)  Als Komitologie-Dokument Nr. CMT-2007-1709-3 registriert.

(7)  DCD/DAC (2007)39/endg. vom 4.9.2007, 145 Seiten.

(8)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 62.

(9)  ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.

(10)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 507.

(11)  ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 213.

(12)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 337.

(13)  ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 595.

(14)  ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 624.

(15)  ABl. C 294 E vom 3.12.2009, S. 19.

(16)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 249.

(17)  ABl. C 212 E vom 5.8.2010, S. 8.

(18)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0032.

(19)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0030.

(20)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0033.

(21)  ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(22)  Siehe OECD/DAC: Richtlinien für das Gläubigermeldeverfahren.


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