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Document 62010TB0017
Case T-17/10: Order of the General Court of 27 November 2012 — Steinberg v Commission (Action for annulment — Access to documents — Regulation (EC) No 1049/2001 — Documents relating to funding decisions for grants to Israeli and Palestinian non-governmental organisations under the ‘Partnership for Peace’ programme and the European Instrument for Democracy and Human Rights — Partial refusal of access — Exception relating to the protection of the public interest as regards public security — Obligation to state the reasons on which the decision is based — Action in part manifestly inadmissible and in part manifestly lacking any foundation in law)
Rechtssache T-17/10: Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 — Steinberg/Kommission (Nichtigkeitsklage — Zugang zu Dokumenten — Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 — Dokumente hinsichtlich Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen in Israel und Palästina im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Ausnahme hinsichtlich des Schutzes des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Sicherheit — Begründungspflicht — Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
Rechtssache T-17/10: Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 — Steinberg/Kommission (Nichtigkeitsklage — Zugang zu Dokumenten — Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 — Dokumente hinsichtlich Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen in Israel und Palästina im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Ausnahme hinsichtlich des Schutzes des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Sicherheit — Begründungspflicht — Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 44–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/44 |
Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 — Steinberg/Kommission
(Rechtssache T-17/10) (1)
(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente hinsichtlich Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen in Israel und Palästina im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahme hinsichtlich des Schutzes des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Sicherheit - Begründungspflicht - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)
2013/C 26/86
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Gerald Steinberg (Jerusalem, Israel) (Prozessbevollmächtigte: T. Asserson, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Tufvesson und C. ten Dam)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG.E.3/MV/psi D(2009) 3914 der Kommission vom 15. Mai 2009, mit der dem Kläger teilweise der Zugang zu bestimmten Dokumenten in Bezug auf Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) verwehrt wurde
Tenor
1. |
Die Klage wird als teils offensichtlich unzulässig und als teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. |
2. |
Herr Gerald Steinberg trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |