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Document 62011TB0466
Case T-466/11: Order of the General Court of 19 October 2012 — Ellinika Nafpigeia and Hoern v Commission (Action for annulment — State aid — Shipbuilding — Aid granted by the Greek authorities to a shipyard — Measures implementing the Commission’s decision finding that the aid is incompatible with the common market and ordering that it be repaid — Inadmissibility)
Rechtssache T-466/11: Beschluss des Gerichts vom 19. Oktober 2012 — Ellinika Nafpigeia und Hoern/Kommission (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Schiffbau — Beihilfen der griechischen Behörden für eine Werft — Maßnahmen zur Durchführung der Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird — Unzulässigkeit)
Rechtssache T-466/11: Beschluss des Gerichts vom 19. Oktober 2012 — Ellinika Nafpigeia und Hoern/Kommission (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Schiffbau — Beihilfen der griechischen Behörden für eine Werft — Maßnahmen zur Durchführung der Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird — Unzulässigkeit)
ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 46–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/46 |
Beschluss des Gerichts vom 19. Oktober 2012 — Ellinika Nafpigeia und Hoern/Kommission
(Rechtssache T-466/11) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Schiffbau - Beihilfen der griechischen Behörden für eine Werft - Maßnahmen zur Durchführung der Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen angeordnet wird - Unzulässigkeit)
2013/C 26/91
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerinnen: Ellinika Nafpigeia AE (Skaramagka, Griechenland) und 2. Hoern Beteiligungs GmbH (Kiel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Chrysogonos und A. Mitsis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und M. Konstantinidis)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens K(2010) 8274 endg. der Kommission vom 1. Dezember 2010 betreffend die „Staatliche Beihilfe CR 16/2004 — Durchführung der ablehnenden Entscheidung und Rückforderung der Beihilfen, die der Gesellschaft [Ellinika Nafpigeia AE] gewährt wurden — Berufung auf Art. 346 Abs. 1 Buchst. b AEUV durch Griechenland und Verfahren nach Art. 348 Abs. 1 AEUV“, in der durch die Schriftstücke und anderen Bestandteile der Akte, die die Parteien im Juni 2011 teilweise zur Kenntnis genommen haben, vervollständigten Form
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Der Antrag der Nafpigikes kai Viomichanikes Epicheiriseis Elefsinas AE auf Zulassung als Streithelferin ist erledigt. |
3. |
Die Ellinika Nafpigeia AE und die 2. Hoern Beteiligungs GmbH tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. |
4. |
Die Nafpigikes kai Viomichanikes Epicheiriseis Elefsinas AE trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 331 vom 12.11.2011.