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Document 62012FN0132
Case F-132/12: Action brought on 7 November 2012 — ZZ and Others v Commission
Rechtssache F-132/12: Klage, eingereicht am 7. November 2012 — ZZ u. a./Kommission
Rechtssache F-132/12: Klage, eingereicht am 7. November 2012 — ZZ u. a./Kommission
ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 73–74
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/73 |
Klage, eingereicht am 7. November 2012 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-132/12)
2013/C 26/152
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Di Gianni und G. Coppo)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des infolge der Tötung eines Familienmitglieds, eines Beamten der Kommission, und dessen Ehefrau erlittenen immateriellen Schadens
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Juni 2012, die am 31. Juli 2012 zugestellt wurde, aufzuheben; |
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die Kommission zu verurteilen, an jeden der Hinterbliebenen des getöteten Beamten 463 050 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den diese erlitten haben, zu zahlen; |
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die Kommission zu verurteilen, an den ersten Kläger 308 700 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen; |
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die Kommission zu verurteilen, an den zweiten Kläger 308 700 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen; |
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die Kommission zu verurteilen, an den dritten Kläger 154 350 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen; |
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die Kommission zu verurteilen, an den vierten Kläger 154 350 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen; |
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die Kommission zu verurteilen, an die Hinterbliebenen des getöteten Beamten 574 000 Euro für den immateriellen Schaden zu zahlen, den dieser in seinem Todeskampf erlitten hat; |
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die Kommission zur Zahlung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Ausgleichs- und Verzugszinsen zu verurteilen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |