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Document 62012FN0132

Rechtssache F-132/12: Klage, eingereicht am 7. November 2012 — ZZ u. a./Kommission

ABl. C 26 vom 26.1.2013, p. 73–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/73


Klage, eingereicht am 7. November 2012 — ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F-132/12)

2013/C 26/152

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Di Gianni und G. Coppo)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des infolge der Tötung eines Familienmitglieds, eines Beamten der Kommission, und dessen Ehefrau erlittenen immateriellen Schadens

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Juni 2012, die am 31. Juli 2012 zugestellt wurde, aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, an jeden der Hinterbliebenen des getöteten Beamten 463 050 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den diese erlitten haben, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an den ersten Kläger 308 700 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an den zweiten Kläger 308 700 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an den dritten Kläger 154 350 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an den vierten Kläger 154 350 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den dieser erlitten hat, zu zahlen;

die Kommission zu verurteilen, an die Hinterbliebenen des getöteten Beamten 574 000 Euro für den immateriellen Schaden zu zahlen, den dieser in seinem Todeskampf erlitten hat;

die Kommission zur Zahlung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Ausgleichs- und Verzugszinsen zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.


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