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Document 62012CN0589

Rechtssache C-589/12: Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14. Dezember 2012 — The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs/GMAC UK PLC

ABl. C 71 vom 9.3.2013, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/7


Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14. Dezember 2012 — The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs/GMAC UK PLC

(Rechtssache C-589/12)

2013/C 71/12

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs

Rechtsmittelgegnerin: GMAC UK PLC

Vorlagefragen

1.

Inwieweit ist ein Steuerpflichtiger bei zwei, den gleichen Gegenstand betreffenden Umsätzen berechtigt, gleichzeitig (i) im Hinblick auf den einen Umsatz die unmittelbare Wirkung einer Bestimmung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (1) des Rates (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) geltend zu machen und (ii) sich im Hinblick auf den anderen Umsatz auf Vorschriften des nationalen Rechts zu berufen, wenn dies zu einem steuerlichen Gesamtergebnis im Hinblick auf beide Umsätze führt, zu dem weder das nationale Recht noch die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie bei jeweils separater Anwendung auf diese beiden Umsätze führt oder führen soll?

2.

Wenn die erste Frage dahin zu beantworten ist, dass es Umstände gibt, unter denen ein Steuerpflichtiger hierzu nicht berechtigt wäre (oder hierzu in bestimmtem Umfang nicht berechtigt wäre), welches sind die Umstände, unter denen dies der Fall wäre, und insbesondere in welchem Verhältnis müssen die beiden Umsätze stehen, damit solche Umstände vorliegen?

3.

Sind die Fragen 1 und 2 unterschiedlich zu beantworten je nachdem, ob die innerstaatliche Behandlung eines Umsatzes mit der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie im Einklang steht?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).


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