Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013FN0099

Rechtssache F-99/13: Klage, eingereicht am 4. Oktober 2013 — ZZ/EZB

ABl. C 367 vom 14.12.2013, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/41


Klage, eingereicht am 4. Oktober 2013 — ZZ/EZB

(Rechtssache F-99/13)

2013/C 367/73

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2012 und der Entscheidungen, die aufgrund dieser Beurteilung ergangen sind, sowie Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Beurteilung für 2012 aufzuheben;

falls erforderlich, die Entscheidung vom 18. April 2013 über die Ablehnung des Antrags auf verwaltungsinterne Überprüfung und die Entscheidung vom 23. Juli 2013 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;

sämtliche auf der Grundlage der rechtswidrigen Beurteilung 2012 getroffenen Entscheidungen aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, den entstandenen immateriellen Schaden, der nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro veranschlagt wird, zu ersetzen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.


Top
  翻译: