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Document 62014CN0543
Case C-543/14: Request for a preliminary ruling from the Cour constitutionnelle (Belgium) lodged on 27 November 2014 — Ordre des barreaux francophones et germanophone and Others v Conseil des ministres
Rechtssache C-543/14: Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien), eingereicht am 27. November 2014 — Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a./Ministerrat
Rechtssache C-543/14: Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien), eingereicht am 27. November 2014 — Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a./Ministerrat
ABl. C 46 vom 9.2.2015, p. 24–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 46/24 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien), eingereicht am 27. November 2014 — Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a./Ministerrat
(Rechtssache C-543/14)
(2015/C 046/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Verfassungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a.,
Vlaams Netwerk van Verenigingen waar armen het woord nemen ASBL u. a.,
Jimmy Tessens u. a.,
Orde van Vlaamse Balies,
Ordre des avocats du barreau d’Arlon u. a.
Beklagter: Ministerrat
Vorlagefragen
1. |
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2. |
Ist, falls die unter Punkt 1 angeführten Fragen verneinend beantwortet werden, Artikel 98 der Richtlinie 2006/112/EG dadurch, dass darin nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf die Dienstleistungen von Rechtsanwälten anzuwenden, gegebenenfalls je nachdem, ob der Rechtsuchende, der nicht den Vorteil des juristischen Beistands genießt, mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht, vereinbar mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, insofern dieser Artikel jeder Person das Recht gewährt, dass ihre Sache in einem fairen Verfahren verhandelt wird, sowie die Möglichkeit, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen, und das Recht auf Prozesskostenhilfe für diejenigen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten? |
3. |
Ist, falls die unter Punkt 1 angeführten Fragen verneinend beantwortet werden, Art. 132 der Richtlinie 2006/112/EG vereinbar mit dem Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, der in den Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 9 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Art. 47 dieser Charta, festgelegt ist, insofern darin unter den dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten keine Befreiung von der Mehrwertsteuer zugunsten der Dienstleistungen von Rechtsanwälten vorgesehen ist, während andere Dienstleistungen als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten befreit sind, beispielsweise die von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachten Dienstleistungen, verschiedene medizinische Dienstleistungen oder auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterricht, Sport oder Kultur, und während dieser Behandlungsunterschied zwischen den Dienstleistungen von Rechtsanwälten und den durch Art. 132 der Richtlinie befreiten Dienstleistungen ausreichende Zweifel aufwirft, da die Dienstleistungen von Rechtsanwälten zur Achtung gewisser Grundrechte beitragen? |
4. |
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