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Document C2015/093/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7519 — Repsol/Talisman Energy) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 93 vom 20.3.2015, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7519 — Repsol/Talisman Energy)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 93/10)

1.

Am 10. März 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Repsol S.A. („Repsol“, Spanien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Talisman Energy Inc. („Talisman“, Kanada).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Repsol: alle Bereiche der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohöl und Erdgas; Raffination und Vermarktung von Ölprodukten, petrochemischen Produkten und Flüssiggas (LPG); Vermarktung von Erdgas und Flüssigerdgas (LNG),

Talisman: Exploration, Erschließung, Förderung, Transport und Vermarktung von Rohöl, Erdgas und Erdgaskondensaten vorwiegend in Nordamerika, der Nordsee und Südostasien; ferner Vermögenswerte in Lateinamerika, Afrika, dem Nahen Osten, Australien/Timor-Leste und Papua-Neuguinea.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7519 — Repsol/Talisman Energy per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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