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Document 62015TN0174
Case T-174/15: Action brought on 08 April 2015— EFB/Commission
Rechtssache T-174/15: Klage, eingereicht am 8. April 2015 — EFB/Kommission
Rechtssache T-174/15: Klage, eingereicht am 8. April 2015 — EFB/Kommission
ABl. C 205 vom 22.6.2015, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 205/35 |
Klage, eingereicht am 8. April 2015 — EFB/Kommission
(Rechtssache T-174/15)
(2015/C 205/47)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: European Federation of Biotechnology (EFB) (Lüttich, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer und S. Moya Izquierdo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Klage für zulässig und begründet zu erklären; |
— |
die Europäische Kommission zur Zahlung von 36 457,79 Euro an die Klägerin zu verurteilen; |
— |
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage beim Gericht die Feststellung, dass die Europäische Kommission gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 24. Januar 2007 über das Vorhaben „European Federation of Biotechnology Latin America Action on Functional Foods“ (Europäische Vereinigung für Biotechnologie Aktionsprogramm Lateinamerika in Bezug auf funktionelle Lebensmittel) mit dem Az. CT-2006-043158 verstoßen habe, und fordert die Zahlung des endgültigen Betrags von 36 457,79 Euro.
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sechs Klagegründe geltend.
1. |
Offensichtliche Beurteilungsfehler in Bezug auf verschiedene erstattungsfähige Kosten, was einen gegen Art. 1315 des belgischen Code civil verstoßenden Fehler bei der Beweiswürdigung darstelle. |
2. |
Verstoß gegen die Art. II.20 und II.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. |
3. |
Verstoß gegen Art. 1134 des belgischen Code civil und gegen den Grundsatz der Vertragsdurchführung in gutem Glauben. |
4. |
Begründungsmangel der Europäischen Kommission bei der Ablehnung der Erstattung bestimmter Kosten. |
5. |
Verstoß gegen den Vertrauensschutz. |
6. |
Fehlende Klarheit der auf das 6th Framework Programme for Research and Technological Development (6. Rahmenprogramm für Forschung und technische Entwicklung) (FP6) anwendbaren Regelungen. |