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Document 62015TN0555

Rechtssache T-555/15: Klage, eingereicht am 25. September 2015 — Ungarn/Kommission

ABl. C 398 vom 30.11.2015, p. 63–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/63


Klage, eingereicht am 25. September 2015 — Ungarn/Kommission

(Rechtssache T-555/15)

(2015/C 398/77)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Kläger: Ungarn (Prozessbevollmächtigte: M. Z. Fehér und G. Koós)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss C(2015) 4808 der Kommission vom 15. Juli 2015 über die im Jahr 2014 beschlossene Änderung der Gebühr für die Inspektion der Lebensmittelkette teilweise für nichtig zu erklären, soweit die Kommission anordnet, die Anwendung progressiver Gebührensätze für die Überwachung der Lebensmittelkette auszusetzen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin macht folgende Klagegründe geltend:

1.

Ermessensmissbrauch, offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Erstens sei der Kommission durch die Anordnung der Aussetzung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen; dadurch habe sie die Grenzen ihres Ermessens überschritten und gleichzeitig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

2.

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Gleichbehandlungsgebot

Zweitens sei die Praxis der Kommission bei Aussetzungen widersprüchlich; infolgedessen seien das Diskriminierungsverbot und das Gleichbehandlungsgebot verletzt worden.

3.

Verstoß gegen die Begründungspflicht und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie Verletzung der Verteidigungsrechte

Drittens habe die Kommission bei der von ihr angeordneten Aussetzung u. a. ihre Begründungspflicht missachtet.

4.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit und gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf

Schließlich verstoße die von der Kommission angeordnete Aussetzung gegen grundlegende Rechtsgarantien, wie die Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.


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