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Document 62015FN0141

Rechtssache F-141/15: Klage, eingereicht am 23. März 2016 — ZZ/Kommission

ABl. C 211 vom 13.6.2016, p. 66–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 211/66


Klage, eingereicht am 23. März 2016 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-141/15)

(2016/C 211/81)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der es die Kommission abgelehnt hat, dem Kläger die von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge gemäß Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts auszuzahlen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 13. März 2015 aufzuheben, mit der sein Antrag abgelehnt wurde, ihm die gemäß der Entscheidung vom 14. Dezember 2006 von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge auszuzahlen;

die Kommission zu verurteilen, ihm die von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge zuzüglich Zinsen zu dem in Art. 12 des Anhangs XII des Statuts festgelegten Zinssatz auszuzahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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